BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 2. September 2005

Teil römisch zwei

285. Kundmachung:

Aufhebung zweier Wortfolgen in der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof

285. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung zweier Wortfolgen in der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG und gemäß Paragraph 60, Absatz 2, des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2005, V 71, V 72/04-15, V 15/05 und V 16/05-10, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 29. Juli 2005, die Wortfolge “, die Christkindlmärkte“ im Eingangssatz des Paragraph 57, Absatz 4, sowie die Wortfolge “und die Christkindlmärkte“ in Paragraph 57, Absatz 4, Ziffer 4, der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird (Marktordnung 1991), ABl. Nr. 30 aus 1991,, als gesetzwidrig aufgehoben.

Bartenstein