Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 31. August 2005 |
Teil römisch zwei |
271. Verordnung: | Luftfahrzeugtechnik-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2003,, wird verordnet:
Paragraph eins, (1) Der Lehrberuf Luftfahrzeugtechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet.
Paragraph 2, Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in allen Schwerpunkten der Luftfahrzeugtechnik erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Paragraph 3, (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Luftfahrzeugtechnik wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
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1. |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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2. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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3. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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4. |
Kenntnis des wesentlichen technischen Arbeitsablaufes in einem Luftfahrttechnik-Betrieb |
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5. |
Kenntnis des arbeitsorganisatorischen Ablaufes in einem Luftfahrttechnik-Betrieb |
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6. |
Grundkenntnisse der Grundstrukturen des nationalen und internationalen Luftfahrtrechtes |
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7. |
Kenntnis, Sinnverständnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke und Fachtexte |
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8. |
Grundlegende Kommunikation in der englischen Sprache |
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9. |
Kenntnis der Elektrotechnik |
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10. |
Kenntnis der Elektronik und Digitaltechnik |
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11. |
Menschliche Faktoren (Modul 9) |
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11.1 |
Kenntnis der menschlichen Leistungsfähigkeit und möglicher leistungsbeeinflussender Faktoren wie zB Stress, Krankheit, Schlaf und Müdigkeit, Medikamente und Suchtmittel sowie der daraus entstehenden Fehler und deren Auswirkungen |
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11.2 |
Grundkenntnisse der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes wie zB Klima, Beleuchtung und Lärm |
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12. |
Werkstoffe, Komponenten und Instandhaltung (Modul 6 und Modul 7) |
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12.1 |
Kenntnis der in der Luftfahrttechnik verwendeten Werkstoffe (Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Verbundwerkstoffe, Nichtmetalle) und Hilfsstoffe, ihrer Merkmale, Eigenschaften (wie zB Korrosionsanfälligkeit), Kennzeichnung und Verwendungsmöglichkeiten |
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12.2 |
Kenntnis über die Wärmebehandlung von Eisenmetallen und Nichteisenmetallen |
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12.3 |
Grundkenntnisse über die Werkstoffprüfung für Eisenmetalle und Nichteisenmetalle wie zB Härte, Zugfestigkeit, Dauerfestigkeit und Schlagbiegefestigkeit |
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12.4 |
Kenntnis und Anwendung von zerstörungsfreien Prüftechniken wie zB Eindringverfahren, Röntgen, Ultraschall |
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12.5 |
Anwenden der Blechbearbeitungsverfahren, wie Scheren, Biegen, Lochen usw. |
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12.6 |
Kenntnis über die in der Luftfahrttechnik eingesetzten Holztypen, ihrer Merkmale, Eigenschaften, Konstruktionsmethoden, Konservierung und Instandhaltung sowie über Klebstoffe |
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12.7 |
Kenntnis über die Mängel- bzw. Fehlererkennung an Verbund- und nichtmetallischen Werkstoffen sowie an Holzwerkstoffen und Holzstrukturen |
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12.8 |
Durchführen von Reparaturen an Verbund- und nichtmetallischen Werkstoffen sowie an Holzstrukturen |
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12.9 |
Kenntnis über die in der Luftfahrttechnik eingesetzten Gewebeverkleidungstypen, ihrer Merkmale, Eigenschaften und Anwendungen |
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12.10 |
Kenntnis über die Fehlerarten und Prüfmethoden an Gewebeverkleidungen |
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12.11 |
Durchführen von Reparaturen an Gewebeverkleidungen |
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12.12 |
Kenntnis über die Ursachen und die Entstehung von Korrosion sowie über Identifikationsmöglichkeiten |
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12.13 |
Bewerten und Beseitigen von Korrosionsschäden sowie Anbringen von Korrosionsschutz |
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12.14 |
Grundlegende Fertigkeiten in der manuellen Werkstoffbearbeitung wie zB Messen, Anreißen, Feilen, Bohren, Nieten, Richten, Biegen, Kleben |
Fertigkeiten in der maschinellen Werkstoffbearbeitung auch an rechnergestützten Maschinen wie zB Drehen und Fräsen |
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12.15 |
Herstellen von lösbaren Verbindungen wie zB Schraubenverbindungen, Bolzenverbindungen, Nietverbindungen (Luftfahrzeugniete), Stiftverbindungen, Sperrvorrichtungen unter Beachtung von internationalen Normen und Luftfahrzeugspezifikationen |
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12.16 |
Herstellen von unlösbaren Verbindungen wie zB Hartlöten, Kleben und Schweißen unter Beachtung von internationalen Normen und Luftfahrzeugspezifikationen |
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12.17 |
Kenntnis über die in der Luftfahrttechnik verwendeten Rohrtypen (starr, flexibel), ihrer Kennzeichnungen und Verbindungen |
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12.18 |
Reparieren, Warten und Instandhalten (wie Bördeln, Aufweiten und Biegen) und Prüfen von Rohren (zB Hydraulik-, Pneumatik, Kraftstoff-, Öl- und Luftsystemrohre) |
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12.19 |
Kenntnis über Federtypen, deren Werkstoffe, Eigenschaften und Anwendungen |
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12.20 |
Prüfen und Testen von Federn |
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12.21 |
Kenntnis über Lagertypen, deren Werkstoffe, Funktion, Eigenschaften und Anwendungen |
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12.22 |
Fehlererkennung an Lagern; Warten, Instandhalten und Prüfen von Lagern; Schmieren von Lagern |
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12.23 |
Kenntnis über Getriebetypen, deren Eigenschaften, Funktion und Anwendungen |
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12.24 |
Prüfung und Fehlererkennung an Getrieben; Warten und Instandhalten von Getrieben |
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12.25 |
Kenntnis über Kabeltypen und Hilfsmittel für Steuerkabel |
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12.26 |
Bearbeiten und Prüfen von Steuerkabeln |
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12.27 |
Kenntnis über Kabeltypen und Kabelarten, ihre Anwendung sowie über Stecker |
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12.28 |
Crimpen von Kabeln (von Hand und hydraulisch, Prüfungen) sowie Aus- und Einbau von Steckerstiften |
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12.29 |
Einbau von Koaxialkabeln und Anwendung von Verdrahtungsschutztechniken |
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12.30 |
Handhaben und Instandhalten der in der Luftfahrttechnik zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
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12.31 |
Kalibrieren von Werkzeugen, Geräten und Messgeräten |
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12.32 |
Kenntnis und Anwendung der fachspezifischen Mess- und Prüfmittel |
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12.33 |
Kenntnis der Normung und der einschlägigen Luftfahrtnormen |
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12.34 |
Kenntnis von Maßlinien, Maßhilfslinien, Maßzahlen sowie von Fertigungszeichen und Montagezeichen (graphische Symbole) |
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12.35 |
Lesen von Skizzen, Werk- und Bauteilzeichnungen |
Lesen von Schaltungsunterlagen wie Stromlauf- und Funktionsplänen |
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12.36 |
Kenntnis und Anwendung von Passungen und Toleranzen sowie der Prüfmethoden |
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12.37 |
Kenntnis und Anwendung von Instandhaltungsverfahren (Instandhaltungsplanung, Lagerhaltungsverfahren, Zertifizierungs- und Freigabeverfahren, Instandhaltungsinspektion usw.) |
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12.38 |
Durchführen von Prüfungen nach abnormalen Ereignissen (Blitzschlag, harte Landungen, Turbulenzen) |
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12.39 |
Rollen bzw. Schleppen des Luftfahrzeuges, Sicherung im Stillstand und Lagerung des Luftfahrzeuges |
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12.40 |
Servicieren des Luftfahrzeuges (Auf- und Enttanken, Enteisung, elektrische, pneumatische und hydraulische Außenbordversorgung) |
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12.41 |
Vorbereitung des Luftfahrzeuges zur Wägung und Durchführen der Wägung |
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12.42 |
Kenntnis über Mängeltypen und Anwendung von Sichtprüfungstechniken |
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13. |
Kenntnisse der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
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14. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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15. |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) |
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16. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen, (Paragraphen 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) |
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17. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften (ÖVE) und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit unter besonderer Beachtung der von den Versorgungseinrichtungen ausgehenden Gefahren |
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18. |
Kenntnis über den Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen auch unter Verwendung der Sicherheitsdatenblätter |
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19. |
Kenntnis über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen und den innerbetrieblichen Brandschutz |
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20. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
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21. |
Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen mit Turbinentriebwerk (Modul11a) |
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21.1 |
Grundkenntnisse über Flugzeugaerodynamik, Flugsteuerung und den Hochgeschwindigkeitsflug |
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21.2 |
Kenntnis über Luftfahrzeugzellenstrukturen; Grundkenntnisse von Konstruktionsmethoden, Zellenmontagetechniken, Oberflächenschutz und -reinigung |
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21.3 |
Durchführen von Oberflächenschutzmaßnahmen und Oberflächenreinigungen |
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21.4 |
Kenntnis über Flugzeugzellenstrukturen wie Rumpf, Flügel, Höhenflossen, Steuerflächen, Gondel und Ausleger |
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21.5 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Flugzeugzellenstrukturen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Flugzeugzellenstruktur |
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21.6 |
Kenntnis über Klima- und Druckbeaufschlagungsanlagen wie Luftversorgung, Klimaanlage, Druckbeaufschlagung und Sicherheits- und Warneinrichtungen |
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21.7 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Klima- und Druckbeaufschlagungsanlagen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Klima- und Druckbeaufschlagungsanlagen |
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21.8 |
Grundkenntnisse über Instrumentensysteme und Avioniksysteme |
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21.9 |
Demontieren und Montieren von Instrumenten |
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21.10 |
Kenntnis über die elektrische Leistungsversorgung wie zB. Batterien, Gleich- und Wechselstromerzeugung und Energieverteilung |
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21.11 |
Demontieren und Montieren von Bauteilen der elektrischen Leistungsversorgung |
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21.12 |
Kenntnis über die Notausrüstung sowie von Sitzen, Sicherheitsgurten und Gurten |
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21.13 |
Demontieren und Montieren von Sitzen, Sicherheitsgurten und Gurten |
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21.14 |
Grundkenntnisse über die Einrichtung und Ausstattung der Kabine, Küche, Fracht- und Laderäume sowie der Passagiertreppe |
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21.15 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtung und Ausstattung wie zB der Kabine, Küche, Fracht- und Laderäume sowie der Passagiertreppe sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen wie zB der Kabine, Küche, Fracht- und Laderäume sowie der Passagiertreppe |
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21.16 |
Grundkenntnisse über die Brandschutzeinrichtungen wie zB Erkennungs- und Warnsysteme und Feuerlöschanlagen |
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21.17 |
Demontieren und Montieren von Brandschutzeinrichtungen |
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21.18 |
Grundkenntnisse über die Flugsteuerung und die Systembedienungsmöglichkeiten |
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21.19 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Flugsteuerung sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Flugsteuerung |
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21.20 |
Grundkenntnisse über die Kraftstoffanlage |
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21.21 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Kraftstoffanlage sowie Betanken, Enttanken, Entlüften und Entleeren |
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21.22 |
Grundkenntnisse über die Hydraulikanlage |
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21.23 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Hydraulikanlage sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Hydraulikanlage |
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21.24 |
Grundkenntnisse über den Eis- und Regenschutz |
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21.25 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Eis- und Regenschutzanlagen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Eis- und Regenschutzanlagen |
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21.26 |
Kenntnis über das Fahrwerk wie zB Aus- und Einfahrsysteme, Räder, Bremsen und Bereifung |
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21.27 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Fahrwerk sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Fahrwerks |
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21.28 |
Kenntnis über die Beleuchtung (innen und außen) |
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21.29 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Beleuchtung sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Beleuchtung |
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21.30 |
Grundkenntnisse über die Sauerstoffversorgung |
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21.31 |
Grundkenntnisse über die Pneumatik- und Vakuumanlage |
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21.32 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Pneumatik- und Vakuumanlage sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Pneumatik- und Vakuumanlage |
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21.33 |
Kenntnisse über die Wasserver- und -entsorgung sowie über die Abfallentsorgung |
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21.34 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Wasserver- und -entsorgung sowie der Abfallentsorgung sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Wasserver- und -entsorgung sowie der Abfallentsorgung |
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21.35 |
Grundkenntnisse über die Bordinstandhaltungssysteme |
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22. |
Gasturbinentriebwerk (Modul 15) |
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22.1 |
Grundkenntnisse der physikalischen Grundlagen eines Turbinentriebwerkes sowie des Aufbaus und der Konstruktion von Turbinentriebwerken |
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22.2 |
Kenntnis über den Einlass und Auslass des Triebwerkes |
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22.3 |
Grundkenntnisse über Verdichter und deren Arbeitsweise |
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22.4 |
Grundkenntnisse über den Verbrennungsbereich |
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22.5 |
Kenntnis über den Turbinenabschnitt wie zB Turbinenschaufeltypen, Leitschaufeln und Beanspruchungen |
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22.6 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Turbinenabschnitt sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Turbinenabschnittes |
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22.7 |
Grundkenntnisse über Schmiermittel, Schmiersysteme sowie über Kraftstoffe und die Kraftstoffanlage des Triebwerkes |
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22.8 |
Durchführen von Schmiermittel- und Kraftstoffwechsel sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Schmiersystems |
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22.9 |
Grundkenntnisse über die Luftsysteme |
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22.10 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Luftsystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Luftsystems |
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22.11 |
Grundkenntnisse über die Anlass- und Zündsysteme |
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22.12 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Anlass- und Zündsystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Anlass- und Zündsystems |
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22.13 |
Grundkenntnisse über die Triebwerksanzeigesysteme |
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22.14 |
Demontieren und Montieren von Bauteilen des Triebwerksanzeigesystems |
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22.15 |
Grundkenntnisse über Turboproptriebwerke, Wellenleistungstriebwerke und Hilfstriebwerke |
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22.16 |
Grundkenntnisse über den Triebwerkseinbau |
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22.17 |
Durchführen des Triebwerkseinbaus |
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22.18 |
Grundkenntnisse über Brandschutzsysteme |
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22.19 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Brandschutzsystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Brandschutzsystems |
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22.20 |
Grundkenntnisse über die Triebwerksüberwachung und Bodenbetrieb |
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22.21 |
Durchführen der Triebwerksüberwachung und des Bodenbetriebes wie zB Anlassen, Prüflauf, Trendüberwachung, Waschen, Reinigen und Untersuchen auf Fremdkörperschäden |
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23. |
Propeller (Modul 17) |
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23.1 |
Grundkenntnisse der physikalischen Grundlagen eines Propellers wie zB Blattwinkel, Schlupf, Drehmoment, Vibration und Resonanz |
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23.2 |
Grundkenntnisse über die Propellerkonstruktion |
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23.3 |
Einbauen von Propellern und Propellerhauben |
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23.4 |
Grundkenntnisse über die Propellerverstelleinrichtung |
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23.5 |
Grundkenntnisse über den Propellervereisungsschutz |
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23.6 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Geräten des Propellervereisungsschutzes sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Propellervereisungsschutzes |
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23.7 |
Grundkenntnisse über die Propellerinstandhaltung |
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23.8 |
Durchführen der Propellerinstandhaltung wie zB Auswuchtung, Blattspurprüfung, Bewertung von Schäden und Propellerpflege |
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23.9 |
Grundkenntnisse über die Lagerung und Konservierung des Propellers |
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23.10 |
Durchführen der Lagerung und Konservierung des Propellers |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
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24. |
Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen mit Kolbentriebwerk (Modul 11b) |
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24.1 |
Grundkenntnisse über Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung |
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24.2 |
Kenntnis über Luftfahrzeugzellenstrukturen; Grundkenntnisse von Konstruktionsmethoden, Zellenmontagetechniken, Oberflächenschutz und -reinigung |
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24.3 |
Durchführen von Oberflächenschutzmaßnahmen und Oberflächenreinigungen |
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24.4 |
Kenntnis über Flugzeugzellenstrukturen wie Rumpf, Flügel, Höhenflossen, Steuerflächen, Gondel und Ausleger |
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24.5 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Flugzeugzellenstrukturen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Flugzeugzellenstruktur |
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24.6 |
Kenntnis über Klima- und Druckbeaufschlagungsanlagen wie Kabinendruckregelung sowie Schutz- und Warneinrichtungen |
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24.7 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Klima- und Druckbeaufschlagungsanlagen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Klima- und Druckbeaufschlagungsanlagen |
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24.8 |
Grundkenntnisse über Instrumentensysteme und Avioniksysteme |
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24.9 |
Demontieren und Montieren von Instrumenten |
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24.10 |
Kenntnis über die elektrische Leistungsversorgung wie zB Batterien, Gleichstromerzeugung und Energieverteilung |
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24.11 |
Demontieren und Montieren von Bauteilen der elektrischen Leistungsversorgung |
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24.12 |
Kenntnis über die Notausrüstung sowie von Sitzen, Sicherheitsgurten und Gurten |
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24.13 |
Demontieren und Montieren von Sitzen, Sicherheitsgurten und Gurten |
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24.14 |
Grundkenntnisse über die Einrichtung und Ausstattung der Kabine, Küche, Fracht- und Laderäume sowie der Passagiertreppe |
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24.15 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtung und Ausstattung wie zB der Kabine, Küche, Fracht- und Laderäume sowie der Passagiertreppe sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen wie zB der Kabine, Küche, Fracht- und Laderäume sowie der Passagiertreppe |
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24.16 |
Grundkenntnisse über die Brandschutzeinrichtungen wie zB Erkennungs- und Warnsysteme und Feuerlöschanlagen |
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24.17 |
Demontieren und Montieren von Brandschutzeinrichtungen |
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24.18 |
Grundkenntnisse über die Flugsteuerung und die Systembedienungsmöglichkeiten |
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24.19 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Flugsteuerung sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Flugsteuerung |
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24.20 |
Grundkenntnisse über die Kraftstoffanlage |
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24.21 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Kraftstoffanlage sowie Betanken, Enttanken, Umfüllen und Übernehmen |
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24.22 |
Grundkenntnisse über die Hydraulikanlage |
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24.23 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Hydraulikanlage sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Hydraulikanlage |
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24.24 |
Grundkenntnisse über den Eis- und Regenschutz |
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24.25 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Eis- und Regenschutzanlagen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Eis- und Regenschutzanlagen |
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24.26 |
Kenntnis über das Fahrwerk wie zB Aus- und Einfahrsysteme, Räder, Bremsen und Bereifung |
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24.27 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Fahrwerk sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Fahrwerks |
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24.28 |
Kenntnis über die Beleuchtung (innen und außen) |
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24.29 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Beleuchtung sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Beleuchtung |
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24.30 |
Grundkenntnisse über die Sauerstoffversorgung |
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24.31 |
Grundkenntnisse über die Pneumatik- und Vakuumanlage |
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24.32 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Pneumatik- und Vakuumanlage sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Pneumatik- und Vakuumanlage |
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24.33 |
Kenntnisse über die Wasserver- und -entsorgung sowie über die Abfallentsorgung |
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24.34 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Wasserver- und -entsorgung sowie der Abfallentsorgung sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Wasserver- und -entsorgung sowie der Abfallentsorgung |
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25. |
Kolbentriebwerk (Modul 16) |
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25.1 |
Grundkenntnisse der physikalischen Grundlagen eines Kolbentriebwerkes sowie des Betriebsprinzips |
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25.2 |
Grundkenntnisse über die Triebwerksleistung |
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25.3 |
Grundkenntnisse über die Triebwerkskonstruktion |
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25.4 |
Grundkenntnisse über die Triebwerkskraftstoffanlage wie Vergaser, Kraftstoffeinspritzsysteme und elektronische Triebwerksregelung |
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25.5 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Triebwerkskraftstoffanlage sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Triebwerkskraftstoffanlage |
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25.6 |
Grundkenntnisse über die Anlass- und Zündsysteme |
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25.7 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Anlass- und Zündsystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Anlass- und Zündsystems |
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25.8 |
Grundkenntnisse über die Ansaug-, Abgas- und Kühlsysteme |
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25.9 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Ansaug-, Abgas- und Kühlsystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Ansaug-, Abgas- und Kühlsystems |
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25.10 |
Grundkenntnisse über das Aufladen und Turboladen |
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25.11 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Auflade- und Turboladesystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Auflade- und Turboladesystems |
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25.12 |
Grundkenntnisse über Schmiermittel, Schmiersysteme sowie über Kraftstoffe des Triebwerkes |
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25.13 |
Durchführen von Schmiermittel- und Kraftstoffwechsel sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Schmiersystems |
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25.14 |
Grundkenntnisse über die Triebwerksanzeigesysteme |
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25.15 |
Demontieren und Montieren von Bauteilen des Triebwerksanzeigesystems |
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25.16 |
Grundkenntnisse über den Triebwerkseinbau |
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25.17 |
Durchführen des Triebwerkseinbaus |
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25.18 |
Grundkenntnisse über die Triebwerksüberwachung und Bodenbetrieb |
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25.19 |
Durchführen der Triebwerksüberwachung und des Bodenbetriebes wie zB Anlassen, Prüflauf und Triebwerksparameterüberwachung |
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26. |
Propeller (Modul 17) |
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26.1 |
Grundkenntnisse der physikalischen Grundlagen eines Propellers wie zB Blattwinkel, Schlupf, Drehmoment, Vibration und Resonanz |
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26.2 |
Grundkenntnisse über die Propellerkonstruktion |
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26.3 |
Einbauen von Propellern und Propellerhauben |
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26.4 |
Grundkenntnisse über die Propellerverstelleinrichtung |
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26.5 |
Grundkenntnisse über den Propellervereisungsschutz |
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26.6 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Geräten des Propellervereisungsschutzes sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Propellervereisungsschutzes |
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26.7 |
Grundkenntnisse über die Propellerinstandhaltung |
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26.8 |
Durchführen der Propellerinstandhaltung wie zB Auswuchtung, Blattspurprüfung, Bewertung von Schäden und Propellerpflege |
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26.9 |
Grundkenntnisse über die Lagerung und Konservierung des Propellers |
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26.10 |
Durchführen der Lagerung und Konservierung des Propellers |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
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27. |
Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Hubschraubern (Modul 12) |
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27.1 |
Grundkenntnisse über Drehflügleraerodynamik und Flugsteuerung |
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27.2 |
Kenntnis über die Flugsteueranlage und der Systembedienungsmöglichkeiten |
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27.3 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Flugsteueranlage sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Flugsteueranlage |
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27.4 |
Grundkenntnisse über die Blattspurprüfung und Vibrationsanalyse |
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27.5 |
Grundkenntnisse über Getriebe |
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27.6 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Getrieben sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Getriebes |
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27.7 |
Kenntnis über Luftfahrzeugzellenstrukturen; Grundkenntnisse von Konstruktionsmethoden, Zellenmontagetechniken, Oberflächenschutz und -reinigung |
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27.8 |
Durchführen von Oberflächenschutzmaßnahmen und Oberflächenreinigungen |
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27.9 |
Kenntnis über Klimaanlagen und Luftversorgungsanlagen |
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27.10 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Klimaanlagen und Luftversorgungsanlagen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Klimaanlagen und Luftversorgungsanlagen |
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27.11 |
Grundkenntnisse über Instrumentensysteme und Avioniksysteme |
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27.12 |
Demontieren und Montieren von Instrumenten |
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27.13 |
Kenntnis über die elektrische Leistungsversorgung wie zB Batterien, Gleich- und Wechselstromerzeugung und Energieverteilung |
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27.14 |
Demontieren und Montieren von Bauteilen der elektrischen Leistungsversorgung |
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27.15 |
Kenntnis über die Notausrüstung sowie von Sitzen, Sicherheitsgurten und Gurten |
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27.16 |
Demontieren und Montieren von Sitzen, Sicherheitsgurten und Gurten |
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27.17 |
Grundkenntnisse über Notschwimmersysteme, Kabinenlayout und Kabinenausstattung |
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27.18 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtung und Ausstattung der Kabine und der Passagiertreppe sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Kabine |
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27.19 |
Grundkenntnisse über die Brandschutzeinrichtungen wie zB Erkennungs- und Warnsysteme und Feuerlöschanlagen |
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27.20 |
Demontieren und Montieren von Brandschutzeinrichtungen |
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27.21 |
Grundkenntnisse über die Kraftstoffanlage |
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27.22 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Kraftstoffanlage sowie Betanken, Enttanken, Entlüften und Entleeren |
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27.23 |
Grundkenntnisse über die Hydraulikanlage |
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27.24 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Hydraulikanlage sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Hydraulikanlage |
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27.25 |
Grundkenntnisse über den Eis- und Regenschutz |
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27.26 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Eis- und Regenschutzanlagen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Eis- und Regenschutzanlagen |
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27.27 |
Kenntnis über das Fahrwerk wie zB Aus- und Einfahrsysteme, Räder, Bremsen und Bereifung |
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27.28 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Fahrwerk sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Fahrwerks |
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27.29 |
Kenntnis über die Beleuchtung (innen und außen) |
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27.30 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Beleuchtung sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Beleuchtung |
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27.31 |
Grundkenntnisse über die Pneumatik- und Vakuumanlage |
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27.32 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Pneumatik- und Vakuumanlage sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Pneumatik- und Vakuumanlage |
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28. |
Gasturbinentriebwerk (Modul 15) |
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28.1 |
Grundkenntnisse der physikalischen Grundlagen eines Turbinentriebwerkes sowie des Aufbaus und der Konstruktion von Turbinentriebwerken |
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28.2 |
Kenntnis über den Einlass und Auslass des Triebwerkes |
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28.3 |
Grundkenntnisse über Verdichter und deren Arbeitsweise |
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28.4 |
Grundkenntnisse über den Verbrennungsbereich |
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28.5 |
Kenntnis über den Turbinenabschnitt wie zB Turbinenschaufeltypen, Leitschaufeln und Beanspruchungen |
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28.6 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Turbinenabschnitt sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Turbinenabschnittes |
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28.7 |
Grundkenntnisse über Schmiermittel, Schmiersysteme sowie über Kraftstoffe und die Kraftstoffanlage des Triebwerkes |
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28.8 |
Durchführen von Schmiermittel- und Kraftstoffwechsel sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Schmiersystems |
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28.9 |
Grundkenntnisse über die Luftsysteme |
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28.10 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Luftsystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Luftsystems |
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28.11 |
Grundkenntnisse über die Anlass- und Zündsysteme |
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28.12 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Anlass- und Zündsystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Anlass- und Zündsystems |
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28.13 |
Grundkenntnisse über die Triebwerksanzeigesysteme |
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28.14 |
Demontieren und Montieren von Bauteilen des Triebwerksanzeigesystems |
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28.15 |
Grundkenntnisse über Turboproptriebwerke, Wellenleistungstriebwerke und Hilfstriebwerke |
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28.16 |
Grundkenntnisse über den Triebwerkseinbau |
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28.17 |
Durchführen des Triebwerkseinbaus |
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28.18 |
Grundkenntnisse über Brandschutzsysteme |
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28.19 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Brandschutzsystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Brandschutzsystems |
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28.20 |
Grundkenntnisse über die Triebwerksüberwachung und Bodenbetrieb |
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28.21 |
Durchführen der Triebwerksüberwachung und des Bodenbetriebes wie zB Anlassen, Prüflauf, Trendüberwachung, Waschen, Reinigen und Untersuchen auf Fremdkörperschäden |
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29. |
Kolbentriebwerk (Modul 16) |
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29.1 |
Grundkenntnisse der physikalischen Grundlagen eines Kolbentriebwerkes sowie des Betriebsprinzips |
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29.2 |
Grundkenntnisse über die Triebwerksleistung |
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29.3 |
Grundkenntnisse über die Triebwerkskonstruktion |
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29.4 |
Grundkenntnisse über die Triebwerkskraftstoffanlage wie Vergaser, Kraftstoffeinspritzsysteme und elektronische Triebwerksregelung |
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29.5 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Triebwerkskraftstoffanlage sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen der Triebwerkskraftstoffanlage |
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29.6 |
Grundkenntnisse über die Anlass- und Zündsysteme |
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29.7 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Anlass- und Zündsystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Anlass- und Zündsystems |
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29.8 |
Grundkenntnisse über die Ansaug-, Abgas- und Kühlsysteme |
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29.9 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Ansaug-, Abgas- und Kühlsystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Ansaug-, Abgas- und Kühlsystems |
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29.10 |
Grundkenntnisse über das Aufladen und Turboladen |
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29.11 |
Durchführen von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Auflade- und Turboladesystemen sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Auflade- und Turboladesystems |
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29.12 |
Grundkenntnisse über Schmiermittel, Schmiersysteme sowie über Kraftstoffe des Triebwerkes |
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29.13 |
Durchführen von Schmiermittel- und Kraftstoffwechsel sowie Demontieren und Montieren von Bauteilen des Schmiersystems |
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29.14 |
Grundkenntnisse über die Triebwerksanzeigesysteme |
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29.15 |
Demontieren und Montieren von Bauteilen des Triebwerksanzeigesystems |
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29.16 |
Grundkenntnisse über den Triebwerkseinbau |
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29.17 |
Durchführen des Triebwerkseinbaus |
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29.18 |
Grundkenntnisse über die Triebwerksüberwachung und Bodenbetrieb |
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29.19 |
Durchführen der Triebwerksüberwachung und des Bodenbetriebes wie zB Anlassen, Prüflauf und Triebwerksparameterüberwachung |
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Paragraph 4, (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.
Paragraph 5, (1) Die Prüfung ist unter Berücksichtigung der Schwerpunktausbildung nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrages durchzuführen.
Paragraph 6, (1) Das Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.
Paragraph 7, (1) Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann für eine größere Anzahl von Prüflingen gemeinsam durchgeführt werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Prüfungsablaufes möglich ist. Die theoretische Prüfung kann auch in rechnergestützter Form erfolgen, wobei jedoch alle wesentlichen Schritte für die Prüfungskommission nachvollziehbar sein müssen.
Paragraph 8, (1) Die Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
Paragraph 9, (1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
Paragraph 10, (1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
Paragraph 11, (1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
Paragraph 12, Personen, die die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker abgelegt haben, sind auf Grund des Paragraph 24, Absatz 5, des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2003,, unmittelbar zur Führung der Bezeichnung Luftfahrzeugtechnik berechtigt.
Paragraph 13, (1) Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker, enthalten in der Verordnung vom 24. Mai 1972, mit der Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe erlassen werden, Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1972,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,, treten unbeschadet Absatz 3, mit Ablauf des 30. Juni 2005 außer Kraft.
Bartenstein