BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 13. Juni 2005

Teil römisch zwei

171. Verordnung:

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2002

171. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2002

Auf Grund des Paragraph 47, Absatz 5, der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96 aus 1868,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 128 aus 2004,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2002 mit insgesamt 1 050 984,44 Euro festgesetzt.

Miklautsch