BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 6. Juni 2005

Teil römisch zwei

165. Verordnung:

Änderung der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994

165. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994) geändert wird

Auf Grund des Paragraph 13, Absatz eins und 2 des Bundesgesetzes über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG), Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2002,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 951 aus 1993,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 440 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 16, Absatz 5, lautet:

  1. Absatz 5,(5) Bei Personen, die gemäß Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 2, zu Schülertransporten im Sinne des Paragraph 106, Absatz 6, zweiter Satz KFG 1967 berechtigt sind, hat die Behörde mit Bescheid festzustellen, dass die Berechtigung zur Durchführung von Schülertransporten für einen der Schwere des Einzelfalls angemessenen Zeitraum außer Kraft getreten ist, wenn sie im Sinne von Absatz 4, bestraft worden sind.“

Gorbach