BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 24. Mai 2005

Teil römisch zwei

141. Verordnung:

Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2005

141. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2005

Gemäß Paragraph 64, Absatz eins und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 2005,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Paragraph eins,

Die für Förderungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 1.726.503,49 Euro werden für das Kalenderjahr 2005 nach der Zahl der im Studienjahr 2003 aus 2004, erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt:

Universität Wien

EUR              469.700,--

Medizinische Universität Wien

EUR               84.700,--

Universität Graz

EUR              218.400,--

Medizinische Universität Graz

EUR               35.700,--

Universität Innsbruck

EUR              166.600,--

Medizinische Universität Innsbruck

EUR               24.500,--

Universität Salzburg

EUR              114.800,--

Technische Universität Wien

EUR               99.400,--

Technische Universität Graz

EUR               81.900,--

Montanuniversität Leoben

EUR               18.900,--

Universität für Bodenkultur Wien

EUR               37.800,--

Veterinärmedizinische Universität Wien

EUR               14.000,--

Wirtschaftsuniversität Wien

EUR              131.600,--

Universität Linz

EUR              104.300,--

Universität Klagenfurt

EUR               52.500,--

Akademie der bildenden Künste Wien

EUR               7.700,--

Universität für angewandte Kunst Wien

EUR               11.200,--

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

EUR               21.700,--

Universität Mozarteum Salzburg

EUR               9.100,--

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

EUR               13.300,--

Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

EUR               6.300,--

Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz

EUR               1.400,--

Philosophisch-Theologische Hochschule der Diözese St. Pölten

EUR               700,--

Paragraph 2,

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2004, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 156 aus 2004,, tritt außer Kraft.

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