BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 29. Juni 2005

Teil römisch drei

96. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags

96. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags

Nach Mitteilungen der Regierung von Irland sind folgende weitere Staaten dem Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 165 aus 1997,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2004,) beigetreten:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Estland

4. August 2004

Polen

23. November 2004

Tschechische Republik

24. Mai 2005

Zypern

30. Juli 2004

Schüssel