BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 22. Juni 2005

Teil römisch drei

93. Abkommen zwischen der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenminister der Republik Ungarn über die gemeinsame Unterbringung der Außenstellen der Botschaft der Republik Österreich in Serbien und Montenegro und der Botschaft der Republik Ungarn in Serbien und Montenegro in Podgorica

93.

Abkommen zwischen der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenminister der Republik Ungarn über die gemeinsame Unterbringung der Außenstellen der Botschaft der Republik Österreich in Serbien und Montenegro und der Botschaft der Republik Ungarn in Serbien und Montenegro in Podgorica

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[ungarischer Vertragstext siehe Anlagen]

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 13. Juni 2005 in Kraft getreten.

Schüssel