BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 6. Juni 2005

Teil römisch drei

83. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 688 Ausschussbericht 801 Sitzung 96. Bundesrat:, Ausschussbericht 7221 Sitzung 719.)

83.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurden am 21. September 2001 bzw. 13. April 2005 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Juli 2005 in Kraft.

Schüssel