Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 6. Juni 2005 |
Teil römisch drei |
83. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 688 Ausschussbericht 801 Sitzung 96. Bundesrat:, Ausschussbericht 7221 Sitzung 719.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurden am 21. September 2001 bzw. 13. April 2005 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Juli 2005 in Kraft.
Schüssel