Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 2. Juni 2005 |
Teil römisch drei |
78. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) |
Nach Mitteilung der Regierung von Rumänien hat Bosnien und Herzegowina am 12. April 2005 seinen Beitritt zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 1998,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2004,) bekanntgegeben.
Schüssel