BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 20. Mai 2005

Teil römisch drei

71. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 689 Ausschussbericht 802 Sitzung 96. Bundesrat:, Ausschussbericht 7222 Sitzung 719.)

71.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]

 

Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 21. September 2001 bzw. 13. April 2005 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. Juli 2005 in Kraft.

Schüssel