Absatz eins,[Internationales Gesuch]
- Litera aInternationale Gesuche, für die ausschließlich das Abkommen 2 maßgebend ist, sind in Französisch abzufassen.
- Litera bInternationale Gesuche, für die ausschließlich das Protokoll oder sowohl das Abkommen als auch das Protokoll maßgebend sind, sind je nach Vorschrift der Ursprungsbehörde in Englisch, Französisch oder Spanisch abzufassen, wobei die Ursprungsbehörde dem Hinterleger die Wahl zwischen Englisch, Französisch und Spanisch freistellen kann.