BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 29. April 2005

Teil römisch drei

59. Vereinbarung zwischen der Regierung der Italienischen Republik, der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Zusammenarbeit im polizeilichen Zentrum in Thörl - Maglern

59. Vereinbarung zwischen der Regierung der Italienischen Republik, der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Zusammenarbeit im polizeilichen Zentrum in Thörl - Maglern

[Deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[Italienischer Vertragstext siehe Anlagen]

[Slowenischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, Absatz eins, der Vereinbarung wurden am 24. September 2004 bzw. 23. Februar 2005 und am 21. März 2005 abgegeben; die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Mai 2005 in Kraft.

Schüssel