Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 7. April 2005 |
Teil römisch drei |
47. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende Staaten ihre Ratifikationsurkunde bzw. Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 92 aus 2002,) hinterlegt:
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Vertragsstaaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bzw. Beitrittsurkunde: |
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Afghanistan |
24. September 2003 |
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Argentinien |
10. September 2002 |
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Aserbaidschan |
3. Juli 2002 |
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Bahrain |
21. September 2004 |
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Belgien |
6. Mai 2002 |
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Belize |
1. Dezember 2003 |
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Benin |
31. Jänner 2005 |
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Bolivien |
22. Dezember 2004 |
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Bosnien u. Herzegowina |
10. Oktober 2003 |
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Botsuana |
4. Oktober 2004 |
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Brasilien |
27. Jänner 2004 |
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Chile |
31. Juli 2003 |
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Costa Rica |
24. Jänner 2003 |
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Dänemark |
27. August 2002 |
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Deutschland |
13. Dezember 2004 |
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Dominica |
20. September 2002 |
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Ecuador |
7. Juni 2004 |
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El Salvador |
18. April 2002 |
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Eritrea |
16. Februar 2005 |
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Finnland |
10. April 2002 |
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Frankreich |
5. Februar 2003 |
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Griechenland |
22. Oktober 2003 |
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Guatemala |
9. Mai 2002 |
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Honduras |
14. August 2002 |
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Irland |
18. November 2002 |
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Italien |
9. Mai 2002 |
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Jamaika |
9. Mai 2002 |
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Japan |
2. August 2004 |
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Kambodscha |
16. Juli 2004 |
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Kap Verde |
10. Mai 2002 |
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Kasachstan |
10. April 2003 |
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Katar |
25. Juli 2002 |
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Kirgisistan |
13. August 2003 |
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Korea-Republik |
24. September 2004 |
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Kroatien |
1. November 2002 |
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Kuwait |
26. August 2004 |
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Lesotho |
24. September 2003 |
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Libyen |
29. Oktober 2004 |
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Liechtenstein |
4. Februar 2005 |
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Litauen |
20. Februar 2003 |
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Luxemburg |
4. August 2004 |
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Madagaskar |
22. September 2004 |
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Malediven |
29. Dezember 2004 |
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Mali |
16. Mai 2002 |
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Malta |
9. Mai 2002 |
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Marokko |
22. Mai 2002 |
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Mazedonien |
12. Jänner 2004 |
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Mexiko |
15. März 2002 |
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Moldau |
7. April 2004 |
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Mongolei |
6. Oktober 2004 |
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Mosambik |
19. Oktober 2004 |
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Namibia |
16. April 2002 |
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Norwegen |
23. September 2003 |
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Oman |
17. September 2004 |
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Paraguay |
27. September 2002 |
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Peru |
8. Mai 2002 |
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Philippinen |
26. August 2003 |
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Portugal |
19. August 2003 |
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Ruanda |
23. April 2002 |
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Schweden |
20. Februar 2003 |
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Schweiz |
26. Juni 2002 |
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Senegal |
3. März 2004 |
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Serbien u. Montenegro |
31. Jänner 2003 |
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Sierra Leone |
15. Mai 2002 |
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Slowenien |
23. September 2004 |
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Spanien |
8. März 2002 |
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Syrien |
17. Oktober 2003 |
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Tadschikistan |
5. August 2002 |
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Tansania |
11. November 2004 |
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Timor-Leste |
2. August 2004 |
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Tschad |
28. August 2002 |
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Tunesien |
2. Jänner 2003 |
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Türkei |
4. Mai 2004 |
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Uganda |
6. Mai 2002 |
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Uruguay |
9. September 2003 |
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Venezuela |
23. September 2003 |
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Vereinigtes Königreich |
24. Juni 2003 |
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Vereinigte Staaten |
23. Dezember 2002 |
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde bzw. Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Erklärungen abgegeben:
Gemäß dem Dekret No. 20 vom 25. Mai 2003 über die freiwillige Aufnahme in die Afghanische Volksarmee, das von Hamed Karzi, dem Staatsoberhaupt Afghanistans unterzeichnet wurde, ist das Mindestalter für die Einziehung von afghanischen Bürgern zum aktiven Militärdienst auf 22 bis 28 Jahre begrenzt. Jede Einziehung von Personal in die afghanische Volksarmee erfolgt freiwillig und nicht gewaltsam oder zwangsweise.
Die Argentinische Republik erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt.
Die Republik Aserbaidschan erklärt gemäss Artikel 3, des Protokolls, dass nach dem Gesetz über den Militärdienst der Republik Aserbaidschan vom 3. November 1992 die Bürger der Republik Aserbaidschan und andere Personen, die die festgelegten Bedingungen zur Ausübung des Militärdienstes erfüllen, vom Alter von 17 Jahren an in den aktiven Dienst an der Militärschule für Kadetten freiwillig eintreten und aufgenommen werden können. Die in der Republik Aserbaidschan geltenden Gesetze garantieren, dass niemand gewaltsam oder zwangsweise zum Militärdienst herangezogen wird und die Rekrutierung mit Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter der betreffenden Person erfolgt, dass die betreffenden Personen über die ihnen im Rahmen dieses Dienstes obliegenden Pflichten informiert werden und Unterlagen, aus denen ihr Alter hervorgeht, vorzulegen sind, bevor sie in die nationalen Streitkräfte aufgenommen werden.
Die Regierung des Königreichs Bahrain erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Protokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften Bahrains 18 Jahre beträgt.
Die Regierung von Belize erklärt gemäß Artikel 3 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zum Militärdienst in Belize 16 Jahre beträgt. Bei der Einziehung von Personen zwischen 16 und 18 Jahren müssen die folgenden Grundsätze beachtet werden:
Die Republik Benin erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung Freiwilliger zu den Streitkräften und zur Gendarmerie 18 Jahre beträgt vergleiche Artikel 13, des Gesetzes No. 63-5 vom 30. Mai 1963 über die Einziehung zum Militärdienst in der Republik Benin). Die Schutzmaßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass eine solche Einziehung nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt, sind folgende:
Bolivien erklärt, dass nach der geltenden Gesetzgebung das Mindestalter für die Einziehung zum Militärdienst 18 Jahre beträgt. Ein vormilitärischer Dienst besteht als freiwillige Alternative ab dem Alter von 17 Jahren.
Der Staat Bosnien und Herzegowina wird keine freiwillige Einziehung zu seinen nationalen Streitkräften von Personen unter 18 Jahren gestatten. Eine solche Bestimmung enthält das Gesetz über die Verteidigung der Föderation Bosnien und Herzegowina (Gesetzblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina No. 15/96, 23/02, 18/03) und das Gesetz über die Armee der Republika Srpska (Gesetzblatt der Republika Srpska No. 31/96 und 96/01) und entspricht dem von Bosnien und Herzegowina ratifizierten Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes.
Die Regierung der Republik Botsuana erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Protokolls, dass
Die Regierung Brasiliens erklärt hinsichtlich Artikel 3 Absatz 2, des Fakultativprotokolls, dass gemäß Artikel 143 der Bundesverfassung der Militärdienst laut Gesetz verpflichtend ist. Die Verfassung sieht auch vor, dass es in der Zuständigkeit der Streitkräfte liegt, wie gesetzlich vorgesehen, jene einem anderen Dienst zuzuteilen, die in Friedenszeiten nach der Einberufung Gewissenskonflikte geltend machen. Frauen und Geistliche sind in Friedenszeiten vom verpflichtenden Militärdienst ausgenommen, haben aber andere durch Gesetz bestimmte Pflichten. Gemäß dem Gesetz über den Militärdienst (Gesetz Nr. 4375 vom 17. August 1964) beginnt die Wehrdienstpflicht in Friedenszeiten am 1. Jänner des Jahres, in dem der Bürger 18 Jahre alt wird (Artikel 5). Gemäß der Verordnung über den Militärdienst (Verordnung Nr. 57 654 vom 20. Jänner 1966), können sich Bürger freiwillig zum Militärdienst melden, sofern sie ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (Artikel 41, Absatz eins und Artikel 49, Absatz 4,). Sie können jedoch erst ab dem 1. Jänner jenes Jahres, in dem sie das 17. Lebensjahr vollenden, zum freiwilligen Militärdienst angenommen werden (Artikel 127). Die Annahme Freiwilliger in den Militärdienst unterliegt einer speziellen Genehmigung der Streitkräfte (Gesetz über den Militärdienst Artikel 27,). Gemäß der Verordnung über den Militärdienst endet die Militärdienstunfähigkeit mit dem Datum der Vollendung des 17. Lebensjahres. Freiwillige, die nach dem Gesetz über die Eingliederung und Aufnahme in den Militärdienst noch nicht das 17. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder des Vormunds beibringen (Artikel 239,).
Die Regierung Chiles erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften nach dem nationalen Recht 17 oder 18 Jahre beträgt und ausnahmsweise Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unter vorheriger Zustimmung des Generaldirektors des Generaldirektorats für die nationale Mobilisierung im Ministerium für nationale Verteidigung und der Zustimmung der Eltern oder des Vormunds für einen kürzeren Zeitraum an solchen Programmen teilnehmen können.
Artikel 12, der Verfassung der Republik Costa Rica verbietet die Armee als dauerhafte Institution. Eine Erklärung nach Artikel 3, Absatz 2, des Protokolls erübrigt sich daher.
Dänemark erklärt, dass das dänische Recht die Einziehung von Personen unter 18 Jahren zu den bewaffneten Streitkräften nicht gestattet.
Die Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass sie ein Mindestalter von 17 Jahren als bindend für die freiwillige Rekrutierung von Soldaten in ihre Streitkräfte im Sinne von Artikel 3, Absatz 2, dieses Protokolls betrachtet. Personen unter 18 Jahren werden ausschließlich zum Zweck des Beginns der Militärausbildung in die Streitkräfte aufgenommen.
Der Schutz von Freiwilligen unter 18 Jahren, die in die Streitkräfte eintreten wollen, ist durch das Erfordernis der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und das zwingende Erfordernis der Vorlage eines Identitätsausweises oder Reisepasses als verlässlichen Altersnachweis sichergestellt.
Die Regierung der Republik Ecuador erklärt hiermit, dass der Militärdienst nach der Verfassung verpflichtend ist. Bürger, die Gewissenskonflikte aus moralischen, religiösen oder philosophischen Gründen geltend machen, leisten einen Zivildienst, wie im Gesetz vorgesehen.
Artikel 5, des Gesetzes über den verpflichtenden Militärdienst legt fest, dass die Wehrpflicht für ecuadorianische Staatsangehörige mit dem 18. Lebensjahr beginnt und mit dem 55. Lebensjahr endet. Der Zeitraum zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr wird „Militäralter“ genannt.
Die Regierung der Republik El Salvador erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften gemäss den Artikel 2 und 6 des salvadorianischen Gesetzes über den Militärdienst und die Reservetruppen der Streitkräfte El Salvadors 16 Jahre beträgt. Die zuständigen salvadorianischen Behörden haben die folgenden Schutzmaßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass der Militärdienst freiwillig erfolgt:
Der Staat Eritrea erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Personen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt.
Die finnische Regierung erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt. Dieses Mindestalter gilt sowohl für den Militärdienst von Männern als auch für den freiwilligen Dienst von Frauen.
Frankreich erklärt hiermit, dass es nur Freiwillige einzieht, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und die über die mit dem Militärdienst verbundenen Rechte und Pflichten informiert wurden und dass die Einziehung von Rekruten unter 18 Jahren nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig ist.
Griechenland erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass das vom nationalen Recht vorgesehene Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den griechischen Streitkräften 18 Jahre beträgt.
Die Regierung der Republik Guatemala erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls, dass Guatemala die Einziehung von Personen unter 18 Jahren in seine Streitkräfte im Rahmen der Wehrpflicht nicht gestatten wird, und dass es gemäss Artikel 3, Absatz 4, des Fakultativprotokolls zu einem späteren Zeitpunkt die Schutzmaßnahmen erläutern, mit denen sichergestellt wird, dass eine solche Einziehung nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt.
In dem Bestreben, den Anwendungsbereich dieses Protokolls zu präzisieren, erklärt die Regierung der Republik Honduras anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde gemäss Artikel 3,, dass
Irland erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls:
Im allgemeinen beträgt das Mindestalter für die Einziehung zu den Irischen Streitkräften 17 Jahre. Eine Ausnahme besteht für Lehrlinge, die im Alter von 16 Jahren eingezogen werden können. Lehrlingen werden jedoch keine militärischen Pflichten übertragen bis sie ihre bis zu vier Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen haben, zu welchem Zeitpunkt sie alle das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Irland hat die nachstehend angeführten Schutzmaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Einziehung von Personen unter 18 Jahren nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt:
Jede Einziehung zu den irischen Streitkräften erfolgt freiwillig. Irland praktiziert keine zwangsweise Einziehung und Rekrutierungskampagnen sind informeller Natur. Bewerber müssen eine Bewerbung ausfüllen und werden auf Grundlage ihrer Eignung ausgewählt. Bewerber, denen eine Stelle angeboten wird, sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen.
Alle Bewerber müssen einen Altersnachweis erbringen. Alle unverheirateten Bewerber unter 18 müssen eine schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds haben. In Irland wird die Volljährigkeit entweder im Alter von 18 Jahren oder anlässlich Eheschließung, wenn diese unter diesem Alter erfolgt, erreicht. Nach irischem Recht darf eine Person unter 18 Jahren keine gültige Ehe schließen, wenn nicht eine Ausnahme vom zuständigen Kreis- oder Obergericht erteilt wird.
Die Regierung der Italienischen Republik erklärt gemäss Artikel 3,,
Jamaika erklärt hiermit gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, dass
Die Regierung Japans erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls Folgendes:
Die Regierung Japans zieht entsprechend den einschlägigen Gesetzen und sonstigen Vorschriften nur Personen in und über einem Mindestalter von 18 Jahren zu den japanischen Selbstverteidigungskräften ein mit Ausnahme der Fälle von Studenten zur Ausbildung an den Schulen der japanischen Selbstverteidigungskräfte (in der Folge „Jungkadetten“ genannt), die unter die in Artikel 3, Absatz 5, des Fakultativprotokolls genannten „Schulen“ fallen.
Das Mindestalter für die Einziehung von Jungkadetten ist 15 Jahre.
Die Schutzmaßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass eine solche Einziehung nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt, sind in Japan folgende:
Gemäß Artikel 42, des Gesetzes über den allgemeinen Status der Königlich Kambodschanischen Streitkräfte können kambodschanische Staatsangehörige beider Geschlechter nach Vollendung des 18. Lebensjahres in die Streitkräfte aufgenommen oder zu diesen eingezogen werden.
Die Republik Kap Verde erklärt im Namen der kapverdischen Regierung, dass das Mindestalter für die besondere Einziehung Freiwilliger zu den kapverdischen Streitkräften gemäss Artikel 31, des Dekrets Nr. 6/93 vom 24. Mai 1993, veröffentlicht im Gesetzblatt Nr. 18 Reihe römisch eins, 17 Jahre beträgt. Die Verordnung Nr. 37/96 vom 30. September 1986, veröffentlicht im Gesetzblatt Nr. 32 Reihe römisch eins, die die im oben genanten Dekret enthaltenen Bestimmungen näher ausführt, legt in Artikel 60, Folgendes fest:
Die besondere Einziehung gilt für Personen, die sich selbständig und aus freiem Willen entschlossen haben, Militärdienst unter den folgenden Voraussetzungen zu leisten:
Artikel 17, des Dekrets Nr. 6/93 sowie die Artikel 29 und 63 der Verordnung Nr. 37/96 bestimmen, dass Personen, die eingezogen werden, ausführlich über die mit dem Militärdienst verbundenen Verpflichtungen durch eine vom Generalstab der Streitkräfte erstellte Dokumentation informiert werden.
Laut Artikel 28, der genannten Verordnung müssen alle Freiwilligen vor ihrer Einziehung einen verlässlichen Nachweis ihrer Identität durch Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses erbringen.
Obwohl Artikel 8, des Dekrets Nr. 6/93 vorsieht, dass das Mindest- bzw. Höchstalter für die Einziehung im Kriegsfall geändert werden kann, bedeutet die Tatsache, dass Kap Verde durch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gebunden ist und Partei des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten wird, dass das Mindestalter für die Einziehung in keinem Fall weniger als 17 Jahre betragen darf. Artikel 12, Absatz 4, der Verfassung sieht vor, dass die Normen und Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und der gehörig genehmigten oder ratifizierten internationalen Verträge nach ihrem In-Kraft-Treten im internationalen und nationalen Rechtssystem Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung und normativen Akten nach der Verfassung haben.
Die Republik Kasachstan erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass:
Gemäß dem Gesetz No 167-II 3PK vom 20. März 2001 über den Militärdienst auf Vertragsbasis
Der Staat Katar erklärt einen allgemeinen Vorbehalt zu jenen Bestimmungen des Protokolls, die im Widerspruch zur islamischen Scharia stehen.
Der Staat Katar erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls, dass die Einziehung zu den Streitkräften und anderen regulären Kräften freiwillig ist und für jene erfolgt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dass er die in Absatz 3, dieses "Art". genannten Vorkehrungen berücksichtigt.
Der Staat Katar bestätigt, dass sein nationales Recht keine verpflichtende oder zwangsweise Einziehung vorsieht.
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls wird erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Bürgern (Männern) zum aktiven Militärdienst in der Kirgisischen Republik 18 Jahre beträgt (Artikel 10 des Gesetzes der Kirgisischen Republik über den allgemeinen Militärdienst der Bürger der Kirgisischen Republik).
Die Regierung der Republik Korea erklärt gemäss Artikel 3, des Protokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den koreanischen Streitkräften 18 Jahre beträgt.
Die Republik Kroatien erklärt hiermit gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Folgendes:
Bezüglich Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten hält die Republik Kroatien fest, dass die kroatischen Gesetze verhindern, dass Personen unter 18 Jahren in die Streitkräfte eintreten.
Um sicherzustellen, dass Personen unter 18 Jahren nicht in die Streitkräfte eintreten, hat die Republik Kroatien folgende Vorkehrungen getroffen:
Gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls wird erklärt, dass die Regierung Kuwaits verpflichtet ist, ein Mindestalter von 18 Jahren für die Einziehung von Freiwilligen zu den kuwaitischen Streitkräften einzuhalten und eine zwangsweise Einziehung von Personen unter 18 Jahren verboten ist.
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls wird erklärt, dass nach Abschnitt 18 des Gesetzes über die Streitkräfte Lesothos aus 1996 das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt.
Das gesetzliche Alter für den freiwilligen Dienst bei den Streitkräften beträgt gemäss dem nationalen Recht der Sozialistischen Libysch-Arabischen Dschamahirija 18 Jahre.
Das Fürstentum Liechtenstein erklärt, dass die Artikel eins, 2 und 3, insbesondere Absatz 2,, des Fakultativprotokolls im Lichte der Tatsache zu verstehen sind, dass das Fürstentum Liechtenstein keine Streitkräfte hat und demzufolge auch keine Regelungen über das Mindestalter für die Einziehung zu den Streitkräften und für die Teilnahme an Feindseligkeiten. Das Fürstentum Liechtenstein betrachtet die Ratifikation des Fakultativprotokolls als Teil seiner Bemühungen um den Schutz der Rechte der Kinder und gleichzeitig als Akt der Solidarität mit den Zielen dieses Protokolls.
Die Republik Litauen erklärt, dass nach ihrem Recht die Bürger der Republik Litauen unter 18 Jahren nicht in den nationalen Streitkräften Dienst leisten dürfen. Das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zum aktiven Militärdienst beträgt 18 Jahre und das Mindestalter für den Eintritt zum verpflichtenden Militärdienst beträgt 19 Jahre. Die zwangsweise Einziehung von Kindern unter 18 Jahren zu den nationalen Streitkräften hat nach litauischem Recht entsprechende Haftungsfolgen.
Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg erklärt gemäss Artikel 3, des Protokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zur luxemburgischen Armee 17 Jahre beträgt. Die folgenden Grundsätze sind bei der Einziehung von Personen in einem Alter von 17 Jahren zu beachten:
Gemäss Artikel 11, des Edikts No. 78-002 vom 16. Februar 1978 über die allgemeinen Grundsätze des nationalen Dienstes können junge Männer und Frauen im Alter von 18 Jahren oder darüber ihre Einziehung zu den Streitkräften und außerhalb der Streitkräfte auch davor beantragen. Jeder Bürger darf ab dem Alter von 18 Jahren für unbestimmte Zeit in den Militärdienst eintreten.
Um die Vertragsfreiheit zu gewährleisten, muss die um freiwillige Einziehung zu den Streitkräften ersuchende Person einen Antrag mit Zustimmung der Eltern oder des Vormunds stellen. Gegen diese Bestimmungen verstoßende Straftaten werden nach dem Gesetz über den Nationalen Dienst oder dem Strafgesetz bestraft.
Gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls erklärt die Regierung der Republik Mali, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften das vollendete 18. Lebensjahr ist. Junge Männer und Frauen unter 18 Jahren dürfen, sei es auch auf freiwilliger Basis, weder zu den nationalen Streitkräften eingezogen noch zur Einziehung zugelassen noch als Mitglied der Streitkräfte eingeschrieben werden.
Die Regierung Malis bürgt für diese Erklärung und verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit dem Strafrecht Malis jeden Verstoß mit einer der Schwere des Verstoßes angemessenen Strafe zu ahnden.
Kinder, die Opfer einer gesetzwidrigen Einziehung zu den nationalen Streitkräften sind, haben einen ihren individuellen Umständen entsprechenden Anspruch auf wirtschaftliche und soziale Rehabilitation und Reintegration.
Nach dem 1970 verabschiedeten Gesetz über die Streitkräfte Maltas (Kapitel 220 der Gesetze Maltas) werden nur Freiwillige zu den Streitkräften Maltas eingezogen, und keine Person unter siebzehneinhalb Jahren darf eingezogen werden. Personen unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung des Vaters oder – wenn der Betreffende nicht der väterlichen Fürsorge untersteht – der Mutter oder des Vormunds eingezogen werden.
Das Gesetz über die Streitkräfte Maltas sieht weiters vor, dass Personen jeder Altersgruppe, die eine Einziehung zu den regulären Streitkräften beantragt haben, vor ihrer Einziehung durch eine Standardmitteilung über die allgemeinen Bedingungen der Einziehung informiert werden und der zuständige Beamte nur dann die Einziehung zu den regulären Streitkräften vornehmen darf, wenn er sich vergewissert hat, dass der Bewerber die Mitteilung erhalten und verstanden hat und eingezogen werden will.
In der Praxis ziehen die Streitkräfte Maltas bereits seit 1970 keine Personen unter 18 Jahren ein. Die Regierung Maltas erklärt weiters, dass für den Fall, dass künftig Personen unter 18 Jahren eingezogen werden sollten, diese nicht an Feindseligkeiten teilnehmen werden.
Die Bestimmungen des Gesetzes über die Streitkräfte Maltas sehen ein Ausbildungsprogramm für junge Führungskräfte vor, an dem Personen unter 17 Jahren und 6 Monaten zu Ausbildungszwecken, allerdings nicht in Kampffunktion teilnehmen können, in der Praxis hat es aber seit 1970 keine Einziehung dieser Art gegeben.
Das Königreich Marokko erklärt gemäss Absatz 2, des die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten betreffenden "Art".s, dass das gesetzliche Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt.
Die Republik Mazedonien erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass es nach mazedonischem Recht keine Möglichkeit gibt, weder verpflichtend noch auf freiwilliger Basis, eine Person unter 18 Jahren zu den nationalen Streitkräften einzuziehen, d.h. dass gar keine Möglichkeit besteht, das Recht von Personen unter 18 Jahren auf besonderen Schutz zu verletzen. Um sicherzustellen, dass Personen unter 18 Jahren nicht den Streitkräften beitreten, hat die Republik Mazedonien folgende Vorkehrungen getroffen:
Artikel 62 des Gesetzes über die Verteidigung der Republik Mazedonien sieht vor, dass Einberufene erst nach Vollendung des 19. Lebensjahres zum Militärdienst beordert werden. Der Einberufene, der um Beorderung zum Militärdienst ersucht, wird drei Monate nach dem Datum der Antragsstellung zum Militärdienst beordert, wenn er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls erklären die Vereinigten Mexikanischen Staaten:
Personen zwischen 16 und 18 Jahren können zu den Fernmeldetruppen eingezogen werden, um hier im Rahmen eines die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigenden Vertrags mit dem Staat eine technische Ausbildung zu absolvieren.
Gemäss Artikel 25, des Gesetzes über den Militärdienst können nur die folgenden Personen vorzeitig zu den Streitkräften eingezogen werden:
Die Höchstzahl der Personen, deren Einziehung vorgezogen werden kann, wird jährlich vom Verteidigungsministerium festgelegt.
Interpretative Erklärung:
Die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten ist der Auffassung, dass die Verantwortung für die Rekrutierung Minderjähriger unter 18 Jahren oder für ihre Beteiligung an Feindseligkeiten durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen ausschließlich besagten Gruppen zukommt und nicht dem mexikanischen Staat zuzuschreiben ist, welcher gehalten ist, zu allen Zeiten die Grundsätze des humanitären Völkerrechts anzuwenden.
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls erklärt die Republik Moldau, dass das Mindestalter für die Einziehung zum zwangsweisen Militärdienst in der Republik Moldau 18 Jahre beträgt.
Nach dem einschlägigen Gesetz der Mongolei beträgt das Mindestalter für die Einziehung zum Militärdienst 18 Jahre. Männliche Bürger der Mongolei von 18 bis 25 Jahren sind zur Leistung des Militärdienstes verpflichtet. Männer von 18 bis 25 Jahren, die aus Gründen des religiösen Bekenntnisses oder aus Gewissensgründen ihren Militärdienst nicht geleistet haben, können einen Ersatzdienst von 24 bis 27 Monaten bei Rettungs- oder anderen Einheiten des Ministeriums für Katastrophenschutz, bei den Grenztruppen oder anderen humanitären Organisationen leisten.
Die Republik Mosambik erklärt, dass gemäss nationalem Recht das Mindestalter für die Einziehung zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt. Die Republik Mosambik erklärt weiter, dass gemäss nationalem Recht die Eingliederung im Alter von 20 Jahren beginnt. Weiter wird erklärt, dass im Kriegsfall das Alter für den Militärdienst geändert werden kann.
Namibia erklärt hiermit gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Folgendes:
Die Regierung des Königreichs Norwegen erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt.
Das gesetzliche Mindestalter für die Einziehung in das Verteidigungsministerium und die Streitkräfte des Sultanats beträgt 18 Jahre. Eine Geburtsurkunde oder eine Altersbestätigung der zuständigen Regierungsbehörden stellt eine Vorsichtsmassnahme für die Einhaltung dieser Bestimmung dar. Die Einziehung ist freiwillig und nicht verpflichtend.
Paraguay erklärt, dass im Einklang mit den einschlägigen nationalen Gesetzen und völkerrechtlichen Regeln entschieden wurde, das Alter von 16 Jahren als Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften festzulegen. Die die freiwillige Einziehung regelnden gesetzlichen Maßnahmen werden im Einklang mit den in Artikel 3, Absatz 2, festgelegten Grundsätzen des Fakultativprotokolls stehen.
Mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten erklärt die peruanische Regierung gemäss Artikel 3, Absatz 2,, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften nach dem nationalen Recht 18 Jahre beträgt.
Die Regierung Portugals erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung - einschließlich von Freiwilligen - zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt. Dieses Alterslimit ist bereits in der portugiesischen Gesetzgebung verankert.
Mindestalter für die Einziehung Freiwilliger: 18 Jahre.
Mindestalter für die Aufnahme in Schulen, die von den Streitkräften betrieben werden oder ihrer Aufsicht unterstehen: nicht anwendbar.
Status der Schüler dieser Schulen (sind sie Angehörige der Streitkräfte?): nicht anwendbar.
Altersnachweis: Geburtsurkunde.
Zusammensetzung der Streitkräfte: erwachsene Männer und Frauen.
Jeder rumänische Bürger männlichen Geschlechts mit einem Alter von 20 Jahren ist gesetzlich verpflichtet, Militärdienst zu leisten, in Kriegszeiten oder auf besonderen Antrag auch in Friedenszeiten kann er bereits im Alter von 18 Jahren eingezogen werden.
Gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls wird erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den schwedischen Streitkräften 18 Jahre beträgt.
Die Schweizerische Regierung erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt. Dieses Alter ist nach Schweizerischem Recht festgelegt.
Hiermit wird erklärt, dass das Mindestalter für die reguläre Wehrpflicht und für die Aufnahme in Offiziersschulen 20 Jahre beträgt. Bewerber müssen sich in persönlicher Eigenschaft melden und die (Wieder)einstellungsverträge frei und persönlich unterzeichnen.
Gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls wird mitgeteilt, dass die Artikel 291 und 301 des Gesetzes über die jugoslawische Armee vorsehen, dass eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, in diesem Kalenderjahr in die Armee der Bundesrepublik Jugoslawien eingezogen werden kann. Eine Person kann ausnahmsweise im Kalenderjahr, in welchem sie das 17. Lebensjahr vollendet hat, auf ihr eigenes Ersuchen oder im Kriegszustand oder auf Anordnung des Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien eingezogen werden.
Im Lichte der Tatsache, dass nach dem Gesetz nur Personen einberufen werden können, die den Militärdienst abgeleistet haben oder die erforderliche militärische Ausbildung erhalten haben, wurde das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen in der Bundesrepublik Jugoslawien mit 18 Jahren festgesetzt.
Schutzmaßnahmen, dass die Einziehung von Personen unter diesem Alter nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt, sind im Strafgesetz der Bundesrepublik Jugoslawien und jenem der sie bildenden Republiken vorgesehen und betreffen die strafbare Handlung gegen die Bürgerrechte und Freiheiten und die Vernachlässigung von Dienstpflichten.
Die Regierung der Republik Sierra Leone erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, dass:
Die Republik Slowenien erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Protokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt. Das Mindestalter gilt gleichermaßen für Männer und Frauen. Nach Abschaffung des Rekrutierungssystems und Einführung einer Berufsarmee sind die Reserveeinheiten und der Dienst in den nationalen Streitkräften freiwillig und durch einen Vertrag zwischen den beiden Parteien geregelt.
Spanien erklärt hinsichtlich Artikel 3, des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt.
Die Arabische Republik Syrien erklärt, dass die geltenden Gesetze und auf das Verteidigungsministerium der Arabischen Syrischen Republik anzuwendenden Vorschriften Personen unter 18 Jahren den Eintritt in die aktiven Streitkräfte, die Reserveeinheiten oder -formationen nicht gestatten und den Militärdienst von Personen unter diesem Alter verbieten.
Gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls wird erklärt, dass die Einziehung von Freiwilligen unter 18 Jahren zu den Streitkräften der Republik Tadschikistan verboten wird.
Das Mindestalter für die freiwillige Einziehung zu den Streitkräften beträgt 18 Jahre.
Die Regierung Timor-Lestes erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften, wie dies vom nationalen Recht Timor-Lestes festgelegt ist, 18 Jahre beträgt.
Die tschadische Regierung erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt. Die Einziehung erfolgt gänzlich freiwillig und auf Basis vollständiger Information.
Die Republik Tunesien erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Folgendes:
Nach tunesischem Recht beträgt das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen tunesischer Staatsangehörigkeit zu den Streitkräften 18 Jahre.
Gemäss Artikel eins, des Gesetzes Nr. 51-1989 vom 14. März 1989 über den Militärdienst muss „jeder Bürger im Alter von 20 Jahren persönlich Militärdienst leisten, sofern nicht medizinisch die Untauglichkeit festgestellt wird.
Auf eigenes Ersuchen oder mit Zustimmung des Vormundes können Bürger ihren Militärdienst auch mit 18 Jahren ableisten, sofern dies der Generalsekretär für Landesverteidigung genehmigt.“
Gemäss Artikel 27, des Gesetzes Nr. 51-1989 vom 14. März 1989 über den Militärdienst kann „jeder Bürger im Alter von 18 bis 23 Jahren unter den vom Generalsekretär für Landesverteidigung festgelegten Bedingungen in eine Militärschule aufgenommen werden.
Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, müssen zuerst die Zustimmung des Vormundes erhalten, in diesem Fall wird das erste Dienstjahr auf die Militärdienstpflicht angerechnet und als Militärdienstzeit vor Einberufung gewertet.“
Artikel eins und 27 des Gesetzes vom 14. März 1989 schaffen gesetzliche Schutzmaßnahmen für Bürger unter 18 Jahren, da die Aufnahme in den nationalen Militärdienst oder die Einziehung zu den Streitkräften völlig freiwillig erfolgt.
Es gibt keine freiwillige Einziehung in der Türkei.
Artikel 11, des Militärgesetzes sieht zwar ein freiwillige Einziehung zur Marine und Gendarmerie und nicht durch Patent bestallter Offiziere in einem Mindestalter von 18 Jahren vor. Dieser Artikel, der der Altersregelung des Fakultativprotokolls entspricht, wird aber in der Praxis nicht angewendet.
Studenten von Militärschulen, die vom Fakultativprotokoll gemäss Artikel 3, Absatz 5, ausgenommen sind, unterliegen nicht dem verpflichtenden Militärdienst. Nach dem türkischen Rechtssystem werden diese Studenten nicht als Soldaten betrachtet und unterliegen nicht dem Militärdienst.
Die Zulassung zu den Militärschulen und vorbereitenden Schulen für nicht durch Patent bestellte Offiziere erfolgt auf freiwilliger Basis und hängt vom Erfolg bei der Aufnahmeprüfung und der Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter ab. Studenten, die die Grundschulausbildung abgeschlossen haben und sich in solche Schulen in einem Mindestalter von 15 Jahren eingeschrieben haben, können diese jederzeit verlassen, wenn sie dies wünschen.
Die Regierung der Republik Uganda erklärt, dass das gesetzliche Mindestalter für die Einziehung zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt. Die Einziehung erfolgt völlig freiwillig und bedarf der Zustimmung der zuvor ausführlich informierten Person. In Uganda gibt es keine Wehrpflicht.
Die Regierung der Republik Uganda behält sich das Recht vor, diese Erklärung jederzeit durch entsprechende Notifikation an den Generalsekretär der Vereinten Nationen abzuändern oder zu verschärfen. Solche Notifikationen werden am Tag ihres Eingangs beim Generalsekretär der Vereinten Nationen wirksam.
Die Regierung der Republik Östlich des Uruguay erklärt im Einklang mit dem anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes erklärten Vorbehalt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls:
Dass sie in Ausübung ihrer Souveränität und gemäss dem nationalen Recht, unter keinen Umständen die Einziehung von Freiwilligen unter 18 Jahren zu den nationalen Streitkräften gestattet.
Das Mindestalter für die Wehrpflicht und die Aufnahme von Freiwilligen in die nationalen Streitkräfte der Bolivarischen Republik Venezuela beträgt gemäß den Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze der Republik zwischen 18 und 50 Jahren. Von der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela wurden folgende Schutzmaßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass eine solche Einziehung nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt:
„Jedermann ist kraft Gesetztes verpflichtet, den erforderlichen Zivil- oder Militärdienst für die Verteidigung, Erhaltung und Entwicklung des Landes oder zur Bewältigung von nationalen Notsituationen zu leisten. Niemand darf gewaltsam eingezogen werden“.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wird alle durchführbaren Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Mitglieder seiner Streitkräfte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an Kampfhandlungen nicht direkt teilnehmen.
Das Vereinigte Königreich ist der Auffassung, dass Artikel eins, des Fakultativprotokolls den Einsatz von Mitgliedern seiner Streitkräfte unter 18 Jahren zur direkten Teilnahme an Kampfhandlungen dort nicht ausschließt, wo
Gemäss Artikel 3, Absatz 2, wird erklärt:
Das Vereinigte Königreich hat hinsichtlich der freiwilligen Einziehung zu den Streitkräften die folgenden Schutzmaßnahmen ergriffen:
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt gemäss Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, dass
Die Vereinigten Staaten sind der Auffassung, dass sie durch ihre Eigenschaft als Vertragspartei des Protokolls keine Verpflichtungen nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes übernehmen.
Die Vereinigten Staaten vertreten die Auffassung, dass gemäss Artikel eins, des Protokolls
Die Vereinigten Staaten vertreten die Auffassung, dass Artikel 3, des Protokolls die Vertragsstaaten des Protokolls verpflichtet, das Mindestalter für die Einziehung Freiwilliger zu ihren nationalen Streitkräften vom derzeitigen internationalen Standard von 15 Jahren anzuheben.
Die Vereinigten Staaten sind der Auffassung, dass der Begriff „bewaffnete Gruppen“ in Artikel 4, des Protokolls nichtstaatliche bewaffnete Truppen bedeutet wie Rebellentruppen, abgesonderte Streitkräfte und andere aufständische Truppen.
Die Vereinigten Staaten vertreten die Auffassung, dass das Protokoll keine Grundlage für die Zuständigkeit irgendeines internationalen Strafgerichts, einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs bildet.
Schüssel
1 siehe BGBl. III Nr. 92/2002