Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 21. Jänner 2005 |
Teil römisch drei |
4. Multilaterale Vereinbarung RID 3 aus 2004, nach Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung ungereinigter leerer Verpackungen, die Rückstände der Klasse 2 enthalten |
Die Vereinbarung wurde von Österreich am 17. Dezember 2004 unterzeichnet.
Weiters haben nachstehende RID-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:
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RID-Vertragsparteien: |
Datum der Unterzeichnung: |
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Deutschland |
7. Dezember 2004 |
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Norwegen |
22. November 2004 |
Schüssel