Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 10. März 2005 |
Teil römisch drei |
28. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M126 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken |
Die Multilaterale Vereinbarung M126 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 64 aus 2003,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2004,) wurde von Portugal am 3. Februar 2005 unterzeichnet.
Schüssel