BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 10. März 2005

Teil römisch drei

28. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M126 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken

28. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M126 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken

Die Multilaterale Vereinbarung M126 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 64 aus 2003,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2004,) wurde von Portugal am 3. Februar 2005 unterzeichnet.

Schüssel