BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 16. Februar 2005

Teil römisch drei

20. Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Inneres der Republik Serbien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, des internationalen illegalen Suchtgifthandels und des internationalen Terrorismus

20.

Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Inneres der Republik Serbien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, des internationalen illegalen Suchtgifthandels und des internationalen Terrorismus

 

[ Deutscher Vertragstext siehe Anlagen ]

[ Serbischer Vertragstext siehe Anlagen ]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, Absatz eins, des Abkommens wurden am 1. Dezember 2004 bzw. 5. Jänner 2005 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, mit 1. März 2005 in Kraft.

Schüssel