Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 9. November 2005 |
Teil römisch drei |
194. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M171 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe lll in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen |
Die Multilaterale Vereinbarung M171 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe lll in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 171 aus 2005,) wurde von der Tschechischen Republik am 14. August 2005 unterzeichnet.
Schüssel