BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 4. November 2005 |
Teil IIITeil römisch drei |
187. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Übergabe und Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen) |
187.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Übergabe und Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[deutsches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]
[tschechisches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. Juli bzw. 10. August 2005 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens sind daher gleichzeitig mit 9. Oktober 2005 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Juli bzw. 10. August 2005 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens sind daher gleichzeitig mit 9. Oktober 2005 in Kraft getreten.
Schüssel