Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 16. Februar 2005 |
Teil römisch drei |
18. Multilaterale Sondervereinbarung RID 4 aus 2004, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG betreffend die für die UN-Nummer 1791, Verpackungsgruppe römisch drei bei der Beförderung in begrenzten Mengen anwendbare Verpackungsgröße |
Die Vereinbarung wurde von Österreich am 31. Jänner 2005 unterzeichnet.
Weiters hat das Vereinigte Königreich diese Vereinbarung am 6. Dezember 2004 unterzeichnet.
Schüssel