Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 9. September 2005 |
Teil römisch drei |
173. Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 705 Ausschussbericht 803 Sitzung 96. Bundesrat:, Ausschussbericht 7224 Sitzung 719.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel eins, 2, 3, 10 und 11 verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG sind die dänische, englische, französische, griechische, italienische, niederländische, portugiesische und spanische Sprachfassung1, hinsichtlich der französischen Sprachfassung mit Ausnahme des Anhangs, dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
[ Vereinbarung deutsch siehe Anlagen ]
[ Anhang deutsch siehe Anlagen ]
[ Anhang französisch siehe Anlagen ]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 19. April 2005 bei der luxemburgischen Regierung hinterlegt; die Vereinbarung ist daher für Österreich gemäß ihrem Artikel 33, mit 1. September 2005 in Kraft getreten.
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Belgien |
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Dänemark |
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Deutschland |
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Europäische Atomgemeinschaft |
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Europäische Gemeinschaft |
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Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl |
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Finnland |
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Frankreich |
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Griechenland |
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Irland |
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Italien |
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Lettland |
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Litauen |
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Luxemburg |
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Malta |
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Niederlande |
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Polen |
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Portugal |
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Schweden |
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Slowakei |
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Slowenien |
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Spanien |
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Tschechische Republik |
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Ungarn |
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Vereinigtes Königreich |
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Zypern |
Schüssel
1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.