Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 9. September 2005 |
Teil römisch drei |
171. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M171 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe lll in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen |
Die Multilaterale Vereinbarung M171 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe lll in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2005,) wurde von nachstehenden ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:
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ADR - Vertragsparteien: |
Datum der Unterzeichnung: |
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Norwegen |
26. Juli 2005 |
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Deutschland |
10. August 2005 |
Schüssel