BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 6. September 2005 |
Teil IIITeil römisch drei |
161. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt |
| (NR: GP XXII RV 628 AB 800 S. 96. BR: AB 7223 S. 719.)Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 628 Ausschussbericht 800 Sitzung 96. Bundesrat:, Ausschussbericht 7223 Sitzung 719.) |
161.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 1 verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel eins, verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 6 des Abkommens wurden am 4. Juli bzw. 3. August 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2005 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 6, des Abkommens wurden am 4. Juli bzw. 3. August 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2005 in Kraft.
Schüssel