BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 18. August 2005

Teil römisch drei

152. Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich

152. Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich

Für die am Flugplatz St. Gallen-Altenrhein geplanten Flugtage vom 26. bis 28. August 2005 sowie für einen Trainingstag am 25. August 2005 wird die Ressortvereinbarung vom 19. März 19921 zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Abhaltung dieser Flugtage entgegenstehen, wie insbesondere die Tageslärmpegel, suspendiert. Die generellen Öffnungszeiten des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein bleiben unberührt.

  Der Vorsteher der Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation:

Leuenberger

           Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich:

Gorbach

Schüssel

1 Kundgemacht im BGBl. Nr. 172/1992, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 206/1997 und BGBl. III Nr. 91/2003