BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 18. August 2005

Teil römisch drei

151. Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 samt Anhängen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 21 Regierungsvorlage 1038 Ausschussbericht 1153 Sitzung 107. Bundesrat:, 6669 Ausschussbericht 6684 Sitzung 689.)

151.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist dieses Übereinkommen samt Anhängen dadurch kundzumachen, dass es in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache sowie in der Übersetzung ins Deutsche zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 7. August 2002 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich mit 7. August 2002 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:

Australien

Belgien

Dänemark

Deutschland

Europäische Gemeinschaft

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Japan

Kanada

Luxemburg

Niederlande

(für das Königreich in Europa)

Norwegen

Schweden

Schweiz

Spanien

Vereinigte Staaten

Vereinigtes Königreich

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London vom 23. bis 24. Juni 2003 stattgefundenen 88. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 gemäß dessen Artikel römisch 25 , Abs. b bis 30. Juni 2005 verlängert.

Schüssel