BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 4. August 2005

Teil römisch drei

137. Abkommen – in Form eines Briefwechsels - über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für die Niederländischen Antillen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 809 Ausschussbericht 899 Sitzung 109. Bundesrat:, Ausschussbericht 7266 Sitzung 722.)

137.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Abkommen – in Form eines Briefwechsels - über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für die Niederländischen Antillen

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[niederländischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Abkommens wurden am 15. Juni 2005 bzw. 17. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 12, mit 17. Juli 2005 in Kraft.

Ebenfalls gemäß Artikel 12, gelten die Bestimmungen dieses Abkommens aber schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen Amtsblatt Nummer L 157 vom 26.06.2003 Seite 38) gemäß ihrem Artikel 17, Absatz 2 und 3 anzuwenden ist, das heißt ab 1. Juli 2005.

Schüssel