BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 28. Juli 2005

Teil römisch drei

131. Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 14 Ausschussbericht 152 Sitzung 28. Bundesrat:, Ausschussbericht 6832 Sitzung 700.)

131.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist dieses Abkommen samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften1 veröffentlicht werden, dadurch kundzumachen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen

Die Notifikation wurde am 4. November 2003 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 109, mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.

Schüssel

1 Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 311 vom 4.12.1999 S. 3 veröffentlicht.