BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 4. Juli 2005

Teil römisch drei

114. Kundmachung:

Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“

114. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“

Auf Grund des Paragraph 10, Ziffer eins, des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:

Die Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 232 aus 2002,) wird wie folgt berichtigt:

In der authentischen slowenischen Sprachfassung des Protokolls wurden die nachstehend angeführten Fehler berichtigt:
 
Zwischen dem Titel und der Aufzählung der Vertragsparteien wurde das Wort „Preambula“ eingefügt.

Artikel 21 :, Die Aufzählung d), e), f), g), h) wurde auf „a), b), c), d), e)“ berichtigt.

Schüssel