BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 4. Juli 2005

Teil römisch drei

110. Kundmachung:

Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie – Protokoll „Energie“

110. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie – Protokoll „Energie“

Auf Grund des Paragraph 10, Ziffer eins, des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:

Die Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie – Protokoll „Energie“ Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 237 aus 2002,) wird wie folgt berichtigt:

In der authentischen slowenischen Sprachfassung des Protokolls wurden die nachstehend angeführten Fehler berichtigt:

Zwischen dem Titel und der Aufzählung der Vertragsparteien wurde das Wort „Preambula“ eingefügt.

Artikel 13, Absatz 2 :, „stopku“ wurde durch „postopku“ ersetzt.

Schüssel