BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 3. Februar 2005

Teil römisch drei

11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Rumänien über den gegenseitigen Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten

11.

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Rumänien über den gegenseitigen Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten

[ deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[ rumänischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz 2, des Abkommens wurden am 10. August 2004 bzw. 29. November 2004 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 7, Absatz 2, mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.

Schüssel