Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 3. Februar 2005 |
Teil römisch drei |
11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Rumänien über den gegenseitigen Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten |
[ deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[ rumänischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz 2, des Abkommens wurden am 10. August 2004 bzw. 29. November 2004 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 7, Absatz 2, mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.
Schüssel