BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 4. Juli 2005

Teil römisch drei

109. Kundmachung:

Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus – Protokoll „Tourismus“

109. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus – Protokoll „Tourismus“

Auf Grund des Paragraph 10, Ziffer eins, des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:

Die Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus – Protokoll „Tourismus“ Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 230 aus 2002,) wird wie folgt berichtigt:

In der authentischen slowenischen Sprachfassung des Protokolls wurde zwischen dem Titel und der Aufzählung der Vertragsparteien das Wort „Preambula“ eingefügt.

Schüssel