Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 4. Juli 2005 |
Teil römisch drei |
108. Kundmachung: | Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“ |
Auf Grund des Paragraph 10, Ziffer eins, des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:
Die Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“ Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 234 aus 2002,) wird wie folgt berichtigt:
In der authentischen slowenischen Sprachfassung des Protokolls wurden die nachstehend angeführten Fehler berichtigt:
Artikel eins, Absatz eins, Litera e,): „zagotovlja“ wurde durch „zagotavlja“ ersetzt.
Artikel 6 :, Im Titel wurde „predZpisi“ durch „predpisi“ ersetzt.
Kapitel römisch zwei, B): Im Titel wurde „ukrZpi“ durch „ukrepi“ ersetzt.
Schüssel