BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 4. Juli 2005

Teil römisch drei

108. Kundmachung:

Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“

108. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“

Auf Grund des Paragraph 10, Ziffer eins, des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:

Die Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“ Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 234 aus 2002,) wird wie folgt berichtigt:

In der authentischen slowenischen Sprachfassung des Protokolls wurden die nachstehend angeführten Fehler berichtigt:

Artikel eins, Absatz eins, Litera e,): „zagotovlja“ wurde durch „zagotavlja“ ersetzt.

Artikel 6 :, Im Titel wurde „predZpisi“ durch „predpisi“ ersetzt.

Kapitel römisch zwei, B): Im Titel wurde „ukrZpi“ durch „ukrepi“ ersetzt.

Schüssel