BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 4. Juli 2005

Teil III

108. Kundmachung:

Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“

108. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“

Auf Grund des § 10 Z 1 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Die Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“ (BGBl. III Nr. 234/2002) wird wie folgt berichtigt:

In der authentischen slowenischen Sprachfassung des Protokolls wurden die nachstehend angeführten Fehler berichtigt:

Artikel , Abs. 1 lit. e): „zagotovlja“ wurde durch „zagotavlja“ ersetzt.

Art. 6: Im Titel wurde „predZpisi“ durch „predpisi“ ersetzt.

Kapitel römisch II, B): Im Titel wurde „ukrZpi“ durch „ukrepi“ ersetzt.

Schüssel