Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 4. Juli 2005 |
Teil III |
108. Kundmachung: | Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“ |
Auf Grund des § 10 Z 1 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Die Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“ (BGBl. III Nr. 234/2002) wird wie folgt berichtigt:
In der authentischen slowenischen Sprachfassung des Protokolls wurden die nachstehend angeführten Fehler berichtigt:
Artikel , Abs. 1 lit. e): „zagotovlja“ wurde durch „zagotavlja“ ersetzt.
Art. 6: Im Titel wurde „predZpisi“ durch „predpisi“ ersetzt.
Kapitel römisch II, B): Im Titel wurde „ukrZpi“ durch „ukrepi“ ersetzt.
Schüssel