BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 29. Juni 2005

Teil römisch drei

104. Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 21 Regierungsvorlage 1037 Ausschussbericht 1152 Sitzung 107. Bundesrat:, Ausschussbericht 6683 Sitzung 689.)

104.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist dieses Übereinkommen samt Anhang dadurch kundzumachen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen samt Übersetzung ins Deutsche im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufliegt.

Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 1 samt Anhang

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 23. September 2002 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 45, Absatz eins, mit 17. Mai 2005 definitiv in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:

Angola

Äthiopien

Benin

Bolivien

Brasilien

Burundi

Costa Rica

Côte d´Ivoire

Dänemark

Deutschland

Dominikanische Republik

Ecuador

Europäische Gemeinschaft

El Salvador

Frankreich

Gabun

Griechenland

Guatemala

Guinea

Haiti

Honduras

Indien

Indonesien

Irland

Italien

Jamaika

Japan

Kamerun

Kenia

Kolumbien

Demokratische Republik Kongo

Kongo

Kuba

Madagaskar

Malawi

Mexiko

Nicaragua

Nigeria

Norwegen

Papua-Neuguinea

Paraguay

Philippinen

Portugal

Ruanda

Sambia

Schweden

Schweiz

Simbabwe

Spanien

Vereinigte Republik Tansania

Thailand

Togo

Uganda

Venezuela

Vereinigte Staaten

Vereinigtes Königreich

(einschließlich Jersey und St. Helena)

Vietnam

Zentralafrikanische Republik

Zypern

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben folgende Staaten die vorläufige Anwendung des Übereinkommens gemäß seinem Artikel 45, Absatz 3, erklärt:

Belgien

Ghana

Luxemburg

Schüssel

1 Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang ist im Amtsblatt der EG Nr. L 326 vom 11. Dezember 2001 veröffentlicht.