BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 10. Februar 2004

Teil römisch eins

4. Bundesgesetz:

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2002

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Ausschussbericht 332 Sitzung 45.)

4. Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2002

Der Nationalrat hat beschlossen:

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2002 wird die Genehmigung erteilt.

Klestil

Schüssel