BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 10. August 2004

Teil römisch eins

109. Bundesgesetz:

Änderung des Versöhnungsfonds-Gesetzes

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 IA 421/A Ausschussbericht 564 Sitzung 73. Bundesrat:, Ausschussbericht 7088 Sitzung 712.)

109. Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 74 aus 2000,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 18 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 15, Absatz 2 erhält folgende Fassung:

  1. Absatz 2,(2) Der Fonds wird befristet bis 31. Dezember 2005 eingerichtet. Bis zum 31. Dezember 2004 hat das Kuratorium über die Verwendung des restlichen Vermögens des Fonds für Leistungen im Zusammenhang mit Unrecht, das während des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich geschah, zu entscheiden, wobei vor allem auch Erben jener Sklaven- und Zwangsarbeiter, die vor dem Stichtag (Paragraph 4, Absatz 2,) verstorben sind, Berücksichtigung finden sollen.“

Fischer

Schüssel