BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 11. Februar 2004

Teil römisch zwei

75. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO)

75. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher die Verordnung über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO) geändert wird

Gemäß Paragraph 8, Absatz eins und 3 des Hochleistungsstreckengesetzes – HlG, Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1989,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO), Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1989,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 411 aus 2002, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Nach Paragraph eins, Absatz eins, Litera k, wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:

  1. Litera l
    St. Pölten Hauptbahnhof (Bahnhofsumbau einschließlich Einbindung West - Eisbergbogen).“

Novellierungsanordnung 2, Nach Paragraph 4, Litera l, wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:

  1. Litera m
    St. Pölten Hauptbahnhof (Bahnhofsumbau einschließlich Einbindung West - Eisbergbogen); der Rahmen für die Bauzeit wird mit 5 Jahren ab Baugenehmigung festgelegt.“

Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph 4, letzter Satz wird die Wortfolge „lit. i bis l“ durch die Wortfolge „lit. i bis m“ ersetzt.

Gorbach