- Litera ader Verwendungsgruppen A 7 bis A 4,
- Litera bder Grundlaufbahn und der Funktionsgruppen 1 und 2 der Verwendungsgruppen A 3 und A 2,
- Litera cder Grundlaufbahn und der Funktionsgruppe 1 der Verwendungsgruppe A 1,
Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 9. Dezember 2004 |
Teil römisch zwei |
469. Verordnung: | Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen an den Präsidenten/die Präsidentin des Österreichischen Patentamtes |
Auf Grund des Artikel 66, Absatz eins, B-VG in Verbindung mit Artikel römisch eins, Absatz 2, Ziffer eins und 6 der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechts zur Ernennung von Bundesbeamten, Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1995,, wird verordnet:
Dem Präsidenten/der Präsidentin des Österreichischen Patentamtes wird das Recht übertragen, in seinem/ihrem Verwaltungsbereich Beamte/Beamtinnen auf folgende Planstellen zu ernennen:
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Gorbach