BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 1. Dezember 2004

Teil römisch zwei

457. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Lehrabschlussprüfungen in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

457. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Lehrabschlussprüfungen in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2003,, wird verordnet:

Die Verordnung über die Lehrabschlussprüfungen in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 245 aus 2004,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Nach Paragraph eins, Ziffer 20, wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und wird folgende Ziffer 21 angefügt:

Ziffer 21 „21. Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin.“

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 6, wird folgende Ziffer 21 angefügt:

„21. Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin

  1. Absatz eins, Für den Geschäftsfall gilt Paragraph 4, Der schriftliche Teil des Geschäftsfalles hat rechnergestützt zu erfolgen und sich entsprechend dem betrieblichen Leistungsangebot auf folgende Bereiche zu erstrecken:
    1. Ziffer eins
      die Beschaffung und Aufbereitung von Medien und Informationen,
    2. Ziffer 2
      die Bereitstellung und Vermittlung von Medien und Informationen.
  2. Absatz 2, Für das Fachgespräch gilt Paragraph 5, Insbesondere ist dabei auf berufsspezifische Situationen, wie Beratung, Auskünfte und Reklamationen Bedacht zu nehmen.“

Bartenstein