- Ziffer einsGetreidemüller
- Ziffer 2Futtermittelhersteller
- Ziffer 3Backmittelhersteller.
Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 1. Dezember 2004 |
Teil römisch zwei |
454. Verordnung: | Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2003,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse im Lehrberuf Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Für die Ausbildung wird folgender Allgemeiner Teil (Basismodul) festgelegt, wobei die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend, derart zu vermitteln sind, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt:
Für die Ausbildung wird folgender Allgemeiner Teil (Basismodul) festgelegt, wobei die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend, derart zu vermitteln sind, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnisse des Handhabens, Instandhaltens und Instandsetzens der zu verwendenden Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
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2. |
Kenntnisse der Roh- und Hilfsstoffe sowie der daraus hergestellten Erzeugnisse, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten |
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3. |
Grundkenntnisse der Antriebs- und Steuerungsmöglichkeiten der in Betracht kommenden Maschinen |
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4. |
Grundkenntnisse der Getreide- und Lagerschädlinge sowie deren Bekämpfung |
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5. |
Beurteilen von Getreide und sonstigen Rohstoffen |
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6. |
Bestimmen der handelsüblichen Qualitätsparameter von Roh- und Hilfsstoffen sowie der daraus hergestellten Erzeugnisse einschließlich der Grundkenntnisse der Analytik |
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7. |
Übernehmen und Reinigen des Getreides sowie sonstiger Rohstoffe |
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8. |
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Behandlung und Gesunderhaltung des Getreides sowie sonstiger Rohstoffe |
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9. |
Kenntnis der betrieblichen Produktionsplanung, Lagerwirtschaft und Logistik |
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10. |
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Abfüllen, Wiegen und Verpacken der Erzeugnisse |
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11. |
Kenntnisse und Anwendung der berufsspezifischen EDV |
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12. |
Kenntnisse und Anwendung englischer Fachausdrücke |
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13. |
Kenntnis der Kundenbetreuung |
Mitwirken bei der Kundenbetreuung |
Kundenbetreuung |
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14. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes |
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15. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
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16. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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17. |
Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse über die betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz; Kenntnis über die im Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der wichtigsten Teile der für die Berufsausübung erforderlichen einschlägigen fachlichen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise Lebensmittelgesetz, Österreichisches Lebensmittelbuch und Handelsbräuche |
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2. |
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Handhaben, Instandhalten und Instandsetzen der jeweiligen in Betracht kommenden Maschinen |
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3. |
- |
Handhaben und Prüfen der Roh- und Hilfsstoffe sowie der daraus hergestellten Erzeugnisse |
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4. |
- |
Vorbereiten des Getreides für den Vermahlungsprozess, beispielsweise durch Netzen und Abstehen |
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5. |
- |
Kenntnis des Produktionsablaufes aufgrund eines Mühlendiagrammes |
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6. |
- |
Steuern und Überwachen der Produktionsvorgänge, wie beispielsweise Reinigung, Vermahlung und Verwiegung |
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7. |
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Mischen von Mahlprodukten zu fertigen Typenmehlen |
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8. |
- |
Kenntnis der betrieblichen Qualitätssicherungsmaßnahmen |
Mitwirken bei Qualitätssicherungsmaßnahmen |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der wichtigsten Teile der für die Berufsausübung erforderlichen einschlägigen fachlichen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise Futtermittelgesetz und Handelsbräuche |
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2. |
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Handhaben, Instandhalten und Instandsetzen der jeweiligen in Betracht kommenden Maschinen |
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3. |
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Handhaben und Prüfen der Roh- und Hilfsstoffe sowie der daraus hergestellten Erzeugnisse |
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4. |
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Steuern und Überwachen der Produktionsvorgänge, wie beispielsweise Rohstoffdosierung, Rohstoffvermahlung, das Mischen von Trocken- und Flüssigkomponenten, Pelletieren und Absieben |
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5. |
- |
Verwiegen, Fördern und Lagern der Roh- und Hilfsstoffe sowie der daraus hergestellten Erzeugnisse |
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6. |
- |
Kenntnis der betrieblichen Qualitätssicherungsmaßnahmen |
Mitwirken bei Qualitätssicherungsmaßnahmen |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der wichtigsten Teile der für die Berufsausübung erforderlichen einschlägigen fachlichen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise Lebensmittelgesetz, Österreichisches Lebensmittelbuch und Handelsbräuche |
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2. |
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Handhaben, Instandhalten und Instandsetzen der jeweiligen in Betracht kommenden Maschinen |
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3. |
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Handhaben und Prüfen der Roh- und Hilfsstoffe sowie der daraus hergestellten Erzeugnisse in Labor und in Versuchsbäckereien |
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4. |
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Steuern und Überwachen der Produktionsvorgänge, wie beispielsweise Vermahlen, thermisch Behandeln, Absieben und Mischen |
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5. |
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Verwiegen, Fördern und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie der daraus hergestellten Erzeugnisse |
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6. |
- |
Kenntnis der betrieblichen Qualitätssicherungsmaßnahmen |
Mitwirken bei Qualitätssicherungsmaßnahmen |
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Bartenstein