Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 1. Dezember 2004 |
Teil römisch zwei |
453. Verordnung: | Berufsausbildung im Lehrberuf Friseur und Perückenmacher (Stylist)/Friseurin und Perückenmacherin (Stylistin) |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2003,, wird verordnet:
§1. Der Lehrberuf Friseur und Perückenmacher (Stylist)/Friseurin und Perückenmacherin (Stylistin) ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen, wobei auf die erforderliche systematische Verwendung von Übungsköpfen bei der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist:
. (1) Für den Lehrberuf Friseur und Perückenmacher (Stylist)/Friseurin und Perückenmacherin (Stylistin) wird folgendes Berufsbild festgelegt, wobei die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend, derart zu vermitteln sind, dass der Lehrling zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit im Sinne des Berufsprofils befähigt wird:
(1) Für den Lehrberuf Friseur und Perückenmacher (Stylist)/Friseurin und Perückenmacherin (Stylistin) wird folgendes Berufsbild festgelegt, wobei die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend, derart zu vermitteln sind, dass der Lehrling zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit im Sinne des Berufsprofils befähigt wird:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Einführung in die innerbetrieb-liche Struktur und Organisation |
Vertiefte Kenntnisse der innerbetrieblichen Struktur und Organisation |
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2. |
Kenntnis und Handhabung der Werkstoffe, Hilfsmittel und Waren des Fachbereiches sowie ihrer Eigenschaften, Wirkungsweise und Verwendungsmöglichkeiten sowie deren fachgerechter Entsorgung; Grundkenntnisse über die fachbezogene Biologie, Chemie und Physik |
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3. |
Handhaben, Instandhalten und Lagerung der zu verwendenden Werkzeuge, Hilfsmittel und Apparate |
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4. |
Desinfektion und Reinigung der zu verwendenden Werkzeuge, Apparate und Behelfe |
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5. |
Berufsbezogene Kommunikation, Kundenumgang, Beratungs- und Verkaufsgespräche |
Berufsbezogene Kommunikation, fachkundige, persönlichkeitsbezogene Beratungs- und Verkaufsgespräche |
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6. |
Kenntnis der englischen Fachausdrücke |
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7. |
Kenntnis der biologischen Grundlagen der Hände und Fingernägel: Aufbau, Wachstum, Pflege und Veränderungen. Kenntnisse und Fertigkeiten der Hand- und Nagelpflege |
Kenntnis der biologischen Grundlagen der Hände und Fingernägel: Aufbau, Wachstum, Pflege und Veränderungen. Nagelpflege und dekoratives Nageldesign |
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8. |
Grundkenntnisse von Kopfhaut und Haar: Aufbau, Wachstum, Funktion, Reinigung, Pflege, Diagnose und Veränderungen. Kenntnis und Fertigkeiten der unterschiedlichen Kopfmassagetechniken |
Erstellen von Behandlungsplänen für Haare und Kopfhaut, Erlernen und Aneignen der darauf aufbauenden Fertigkeiten für die Praxis |
Erstellen von Behandlungsplänen für Haare und Kopfhaut, Ausführen der unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten |
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9. |
Grundkenntnisse der Haut. Erkennen des Hauttyps und des Hautzustandes. Reinigen der Haut und Kenntnisse über das Legen von Kompressen zur Abreinigung der Haut |
Kenntnis der unterschiedlichen Hautbehandlungsmöglichkeiten, Kenntnis der Veränderungen der Haut |
Anwendung von Kompressen. Auftragen und Abnehmen von Masken und Packungen als Vorbereitung auf die dekorative Kosmetik |
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10. |
Dekorative Kosmetik: Kenntnis und Fertigkeiten des Augenbrauen- und Wimpern-färbens sowie Augenbrauen-formen, Grundkenntnisse der Make-up-Techniken |
Dekorative Kosmetik: Kenntnis und Fertigkeiten des Augenbrauenformens, Erstellen von unterschiedlichen Make-ups für verschiedene Anlässe |
Dekorative Kosmetik: Erstellen von unterschiedlichen Make-ups für verschiedene Anlässe, spezielle Schminktechniken, auch in Hinsicht auf die Tätigkeit eines Visagisten/einer Visagistin, Farb- und Typberatung |
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11. |
Grundkenntnisse des Rasierens und der damit verbundenen Gesichtspflege sowie Handhabung des Rasiermessers |
Kenntnis und Fertigkeiten des Rasierens, der Gesichtspflege und der Form- und Schneidetechniken für Bärte |
Kenntnis und Fertigkeiten des Bartfärbens |
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12. |
Grundkenntnisse des Basishaarschneidens |
Kenntnis und Fertigkeiten des Haarschneidens in verschiedenen Techniken, auch unter Verwendung eines Übungskopfes |
Durchführung von modischen Haarschneidetechniken am Kunden |
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13. |
Grundkenntnisse verschiedener Wickeltechniken für Dauerwellen, auch unter Verwendung von Übungsköpfen. Kenntnisse und Fertigkeiten des Fixiervorganges |
Erstellen von Dauerwellen unter Anwendung verschiedener Wickeltechniken |
Erstellen von Dauerwellen am Kunden |
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14. |
Kenntnisse und Fertigkeiten der verschiedenen Umformungs- beziehungsweise Einlegetechniken, wie zum Beispiel handgelegter Wasserwelle, Papillotier- und Wickeltechniken. Fönen unter Anwendung unterschiedlicher Bürsten und Techniken, auch an Übungsköpfen |
Durchführung der verschiedenen Einlege- und Föntechniken am Übungskopf und am Kunden |
Durchführung der verschiedenen Einlege- und Föntechniken am Kunden |
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15. |
Gestalten von einfachen Frisuren, auch am Übungskopf |
Gestalten von modischen Frisuren, auch am Übungskopf |
Gestalten von Frisuren, auch unter Verwendung von Haarersatzteilen und Haarschmuck am Kunden, Umgang mit langen Haaren zum Gestalten von Festfrisuren |
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16. |
Kenntnisse über das Erstellen verschiedener Frisuren (Ausfrisier- und Finishtechniken) |
Erstellen des Frisurenfinish unter Berücksichtigung der der jeweiligen Mode entsprechenden Techniken und Produkte, auch unter Verwendung von Übungsköpfen |
Erstellen des Frisurenfinish unter Berücksichtigung der der jeweiligen Mode entsprechenden Techniken und Produkte am Kunden |
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17. |
Grundkenntnis der Farblehre und deren optischer Wirkung als Grundlage für die Farbveränderung |
Kenntnisse der Arbeitstechniken und Fertigkeiten, die zu Farbveränderungen führen |
Durchführung von Tönungen und Färbungen am Kunden. Farb- und Typberatung sowie die Anwendung von farbverändernden Produkten und die unterschiedlichen Arbeitstechniken |
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18. |
Grundkenntnisse des Haararbeitens |
Kenntnis der Anfertigung von Haarersatz: Tressieren, Knüpfen, Kordeln und Nähen |
Tressieren, Knüpfen, Kordeln, Nähen und Tambourieren |
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19. |
Erkennen der verschiedenen Haarsorten für Haarersatz |
Kenntnis des Reinigens, Pflegens und Frisierens von Perücken und Haarersatzteilen |
Reinigen, Pflegen, Schneiden und Frisieren von Perücken und Haarersatzteilen sowie Anfertigen von Haarersatzteilen |
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20. |
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Kenntnis des Maskenbildens und Erstellen von Masken unter Verwendung von branchenüblichen Materialien |
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21. |
Grundkenntnisse im Wellnessbereich |
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22. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Umwelt; Kenntnis über berufsbedingte gesundheitliche Belastungen und Möglichkeiten ihrer Einschränkung und Verhinderung |
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23. |
Kenntnisse über Erste Hilfe bei Verletzungen |
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24. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) |
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25. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Bartenstein