440. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,, wird verordnet:
§ 1.Paragraph eins,
Soweit die Unterrichtsgegenstände an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern nicht in den Anlagen 1 bis 6 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer erfasst sind, werden sie in die Lehrverpflichtungsgruppen II bis V (§ 2 Abs. 1 des genannten Gesetzes) wie folgt eingereiht: Soweit die Unterrichtsgegenstände an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern nicht in den Anlagen 1 bis 6 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer erfasst sind, werden sie in die Lehrverpflichtungsgruppen römisch zwei bis römisch fünf (Paragraph 2, Absatz eins, des genannten Gesetzes) wie folgt eingereiht:
Lehrverpflichtungsgruppe II
Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Allgemeine Datenverarbeitung im Sport
Funktionelle Anatomie und Haltungsdeformitäten
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Schulrechtskunde und Organisation des österreichischen Schulwesens
Sexualpädagogik, Soziologie und Lebenskunde
Sportpsychologie und Lebenskunde
Lehrverpflichtungsgruppe III
Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Allgemeine Bewegungslehre
Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik
Allgemeine Didaktik und Methodik
Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik
Allgemeine praktisch-methodische Übungen
Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
Allgemeine Trainingslehre
Allgemeine Gefahren und Unfallkunde
Alpine Geographie und Geologie
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bäderbau und Wettkampfregeln
Beschirrungs- und Wagenkunde
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Betriebskunde, Kaufmännisches Rechnen und Berufskunde
Bewegungslehre und Biomechanik
Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Exterieurlehre und Veterinärkunde
Fitnesstraining für Schneesportarten (praktisch-methodische Übungen)
Gefahren- und Unfallkunde
Geographie und Naturkunde
Gerätekunde, Ausrüstung und Sportstättenbau
Gerätekunde und Ausrüstung
Gerätekunde und Sportstättenbau
Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen
Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Geschichte der Leibesübungen und des Schilaufs
Geschichte des Sports (der Alpinistik)
Geschichte des Sports (Bergsports)
Gesundheitserziehung und Physiologie
Hygiene und Wasseraufbereitung
Kartenkunde und Orientierung
Kommunikationstechniken und Gruppendynamik
Materialkunde und (Übungs)Geländebau
Methodik der Leibesübungen an Schulen
Organisation des Reit- und Fahrsports, Turnierwesen und Sportstättenbau
Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau
Organisation des Reitsports, Turnierwesen
Organisation des Reitsports, Turnierwesen und Sportstättenbau
Orientierungs- und Kartenkunde
Pädagogik, Didaktik, Methodik, Tourenplanung und –führung
Pferdehaltung und Sportstättenbau
Politische Bildung und Organisationslehre
Praktisch-methodische Übungen
Praktisch-methodische Übungen / Dressur
Praktisch-methodische Übungen (Leichtathletik)
Praktisch-methodische Übungen mit Schulkindern
Praktisch-methodische Übungen (Schwimmen und Wasserspringen)
Praktisch-methodische Übungen (Spiele, sportliche Freizeitgestaltung)
Praktisch-methodische Übungen / Springen
Praktisch-methodische Übungsreihen mit besonderer Berücksichtigung des Fitness-Sports
Risikomanagement und Unfallkunde
Sattel- und Zaumzeugkunde
Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte
Schilauf und alternative Schneesportarten (Spezielle praktisch-methodische Übungen)
Schnee- und Lawinenkunde (Theorie)
Schnee-, Wachs- und Gerätekunde
Seminar für Fachfragen – Alpine Gefahren
Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
Spezielle Didaktik und Methodik
Spezielle Methodik und Didaktik
Spezielle Organisationslehre
Spezielle praktisch-methodische Übungen
Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik
Sportbiologie und Erste Hilfe
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Sportstättenbau und Wettkampfregeln
Tier- und Pflanzenwelt, Natur- und Umweltschutz
Trainings- und Bewegungslehre
Trainingslehre und Bewegungslehre
Trainings- und Wettkampfpsychologie
Übungsstätten und Gerätekunde
Werbung und Publikationen
Lehrverpflichtungsgruppe IV
Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier
Alpines Schilaufen / Schifahren
Eisausbildung mit Eisfallklettern
Felsausbildung mit Sportklettern
Haltungsschulung und Ausgleichsgymnastik
Lehrverpflichtungsgruppe IVa
Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a
Allgemeine Grundausbildung
Regelkunde und Wettspielordnung
Schilauf und alternative Schneesportarten (Eigenkönnen)
Schilanglauf und Schiwandern
Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Schilauf
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde
Lehrverpflichtungsgruppe V
Lehrverpflichtungsgruppe römisch fünf
Allgemeine praktische Übungen
Praktische Übungen / Dressur
Praktische Übungen / Springen
Praktische Übungen in den Grundsportarten
Praktische Übungen in Gruppendynamik und Kommunikationstechniken
Spezielle praktische Übungen
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2004 in Kraft.
(2)Absatz 2,Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 348/1988, außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1988,, außer Kraft.
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