Anlage 1.1 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Humanwissenschaften und Sprache:

2.1

Deutsch

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 1

römisch drei

2.3

Lebende Fremdsprache 2

(römisch eins)

2.4

Alternativer Pflichtgegenstand

(römisch eins)

2.4a

Zweite lebende Fremdsprache 3

2.4b

Englisch-Fachseminar

2.5

Geschichte und Politische Bildung

römisch drei

2.6

Geographie

(römisch drei)

3.

Naturwissenschaften:

3.1

Angewandte Physik

römisch zwei

3.2

Angewandte Chemie

(römisch zwei)

3.3

Angewandte Biologie 4

römisch zwei

3.4

Angewandte Mathematik

römisch eins

3.5

Chemisches und biotechnologisches Laboratorium

römisch eins

3.6

Angewandte Informatik

römisch eins

4.

Land- und Forstwirtschaft:

4.1

Pflanzenbau 5

(römisch eins)

4.2

Nutztierhaltung 5

römisch eins

4.3

Forstwirtschaft

(römisch drei)

4.4

Landwirtschaftliches Praktikum

römisch fünf a

4.5

Landtechnik und Bauen 5

römisch eins

4.6

Ländliche Entwicklung

römisch zwei

5.

Unternehmensführung und Recht:

5.1

Volkswirtschaft

römisch drei

5.2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen 5

römisch eins

5.3

Marketing

römisch eins

5.4

Qualitätsmanagement

römisch eins

5.5

Projektmanagement

römisch eins

5.6

Recht

römisch drei

6.

Leibesübungen

(römisch vier a)

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Konversation in lebenden Fremdsprachen

römisch zwei

Computerunterstützte Textverarbeitung

römisch drei

Qualitätsmanagement

römisch eins

Leibesübungen

(römisch vier a)

Unverbindliche Übungen

Lehrverpflichtungsgruppe

Musikerziehung

römisch vier a

Leibesübungen

(römisch vier a)

Förderunterricht 5

Lehrverpflichtungsgruppe

Deutsch

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Angewandte Mathematik

römisch eins

Anlage 1.2 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WEIN- UND OBSTBAU

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Humanwissenschaften und Sprache:

2.1

Deutsch

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 6

römisch drei

2.3

Lebende Fremdsprache 7

(römisch eins)

2.4

Alternativer Pflichtgegenstand

(römisch eins)

2.4a

Zweite lebende Fremdsprache 38

2.4b

Englisch-Fachseminar

2.5

Geschichte und Politische Bildung

römisch drei

2.6

Geographie

(römisch drei)

3.

Naturwissenschaften:

3.1

Angewandte Physik

römisch zwei

3.2

Angewandte Chemie

(römisch zwei)

3.3

Angewandte Biologie 9

römisch zwei

3.4

Angewandte Mathematik

römisch eins

3.5

Chemisches und mikrobiologisches Laboratorium

römisch eins

3.6

Angewandte Informatik

römisch eins

4.

Biochemische und technische Grundlagen:

4.1

Chemie der Früchte und Weine

römisch zwei

4.2

Mikrobiologie und Hygiene

römisch zwei

4.3

Maschinen- und Verfahrenstechnik

römisch eins

4.4

Pflanzenschutz 5

(römisch zwei)

5.

Produktion und Technologie:

5.1

Weinbau

(römisch eins)

5.2

Obstbau

(römisch eins)

5.3

Technologie der Traubenverarbeitung

römisch eins

5.4

Technologie der Obst- und Gemüseverarbeitung

römisch eins

5.5

Wein- u. obsttechnologisches Praktikum

römisch fünf a

5.6

Wein- u. obsttechnologisches Laboratorium

römisch eins

6.

Unternehmensführung und Recht:

6.1

Volkswirtschaft

römisch drei

6.2

Betriebswirtschaft u. Rechnungswesen 5

römisch eins

6.3

Marketing und Management

römisch eins

6.4

Projektmanagement

römisch eins

6.5

Recht

römisch drei

7.

Leibesübungen

(römisch vier a)

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Konversation in lebenden Fremdsprachen

römisch zwei

Zweite lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Marketing und Management

römisch eins

Computerunterstützte Textverarbeitung

römisch drei

Leibesübungen

(römisch vier a)

Unverbindliche Übungen

Lehrverpflichtungsgruppe

Musikerziehung

römisch vier a

Leibesübungen

(römisch vier a)

Förderunterricht 10

Lehrverpflichtungsgruppe

Deutsch

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Angewandte Mathematik

römisch eins

Anlage 1.3 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR , GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Humanwissenschaften und Sprache:

2.1

Deutsch

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 11

römisch drei

2.3

Lebende Fremdsprache 12

(römisch eins)

2.4

Alternativer Pflichtgegenstand

(römisch eins)

2.4a

Zweite lebende Fremdsprache 313

2.4b

Englisch-Fachseminar

2.5

Geschichte und Politische Bildung

römisch drei

2.6

Geographie

(römisch drei)

3.

Naturwissenschaften:

3.1

Angewandte Physik

römisch zwei

3.2

Angewandte Chemie

(römisch zwei)

3.3

Angewandte Biologie und Botanik 14

römisch zwei

3.4

Angewandte Mathematik

römisch eins

3.5

Chemisches und bodenkundliches Laboratorium

römisch eins

3.6

Angewandte Informatik

römisch eins

4.

Garten- und Landschaftsgestaltung:

4.1

Gärtnerischer Pflanzenbau 5

römisch zwei

4.2

Bodenkunde und Pflanzenernährung

(römisch zwei)

4.3

Pflanzenschutz 5

(römisch zwei)

4.4

Gehölzkunde und Baumschulwesen 5

römisch zwei

4.5

Stauden und Sommerblumen 5

(römisch zwei)

4.6

Gartenbau u. Blumenbinderei – Praktikum

römisch fünf a

4.7

Garten- und Landschaftsgestaltung 5

römisch zwei

4.8

Vermessungswesen 5

römisch eins

4.9

Bau- und Gartentechnik

römisch zwei

4.10

Konstruktionsübungen 4

römisch eins

4.11

Raumordnung und Landschaftspflege

römisch drei

4.12

Technik in der Gartengestaltung

römisch eins

5.

Unternehmensführung und Recht:

5.1

Volkswirtschaft

römisch drei

5.2

Betriebswirtschaft u. Rechnungswesen 5

römisch eins

5.3

Marketing und Management

römisch eins

5.4

Projektmanagement

römisch eins

5.5

Recht

römisch drei

6.

Leibesübungen

(römisch vier a)

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Konversation in lebenden Fremdsprachen

römisch zwei

Zweite lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Marketing und Management

römisch eins

Computerunterstützte Textverarbeitung

römisch drei

Leibesübungen

(römisch vier a)

Unverbindliche Übungen

Lehrverpflichtungsgruppe

Musikerziehung

römisch vier a

Leibesübungen

(römisch vier a)

Förderunterricht 15

Lehrverpflichtungsgruppe

Deutsch

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Angewandte Mathematik

römisch eins

Anlage 1.4 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Humanwissenschaften und Sprache:

2.1

Deutsch

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 16

römisch drei

2.3

Lebende Fremdsprache 17

(römisch eins)

2.4

Alternativer Pflichtgegenstand

(römisch eins)

2.4a

Zweite lebende Fremdsprache 318

2.4b

Englisch-Fachseminar

2.5

Geschichte und Politische Bildung

römisch drei

2.6

Geographie

(römisch drei)

3.

Naturwissenschaften:

3.1

Angewandte Physik

römisch zwei

3.2

Angewandte Chemie

(römisch zwei)

3.3

Angewandte Biologie und Botanik 19

römisch zwei

3.4

Angewandte Mathematik

römisch eins

3.5

Chemisches und bodenkundliches Laboratorium

römisch eins

3.6

Angewandte Informatik

römisch eins

4.

Gartenbau:

4.1

Gärtnerischer Pflanzenbau 5

römisch zwei

4.2

Bodenkunde und Pflanzenernährung

(römisch zwei)

4.3

Pflanzenschutz 5

(römisch zwei)

4.4

Gehölzkunde und Baumschulwesen 5

römisch zwei

4.5

Stauden und Sommerblumen 5

(römisch zwei)

4.6

Gartenbau u. Blumenbinderei – Praktikum

römisch fünf a

4.7

Garten- und Landschaftsgestaltung 5

römisch zwei

4.8

Vermessungswesen 5

römisch eins

4.9

Gemüsebau 5

(römisch zwei)

4.10

Zierpflanzen u. biotechnologische Produktion

römisch eins

4.11

Versuchstechnik und Pflanzenzüchtung

römisch zwei

4.12

Technik und Energie

römisch zwei

5.

Unternehmensführung und Recht:

5.1

Volkswirtschaft

römisch drei

5.2

Betriebswirtschaft u. Rechnungswesen 5

römisch eins

5.3

Marketing und Management

römisch eins

5.4

Projektmanagement

römisch eins

5.5

Recht

römisch drei

6.

Leibesübungen

(römisch vier a)

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Konversation in lebenden Fremdsprachen

römisch zwei

Zweite lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Marketing und Management

römisch eins

Computerunterstützte Textverarbeitung

römisch drei

Leibesübungen

(römisch vier a)

Unverbindliche Übungen

Lehrverpflichtungsgruppe

Musikerziehung

römisch vier a

Leibesübungen

(römisch vier a)

Förderunterricht 20

Lehrverpflichtungsgruppe

Deutsch

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Angewandte Mathematik

römisch eins

Anlage 1.5 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDTECHNIK

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Humanwissenschaften und Sprache:

2.1

Deutsch

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 21

römisch drei

2.3

Lebende Fremdsprache 22

(römisch eins)

2.4

Alternativer Pflichtgegenstand

(römisch eins)

2.4a

Zweite lebende Fremdsprache 323

2.4b

Englisch-Fachseminar

2.5

Geschichte und Politische Bildung

römisch drei

2.6

Geographie

(römisch drei)

3.

Technische Naturwissenschaften und Informatik:

3.1

Angewandte Physik

römisch zwei

3.2

Angewandte Chemie

(römisch zwei)

3.3

Angewandte Mathematik

römisch eins

3.4

Darstellende Geometrie

(römisch eins)

3.5

Angewandte Informatik

römisch eins

4.

Landwirtschaft:

4.1

Pflanzenbau 24

(römisch zwei)

4.2

Nutztierhaltung 5

römisch zwei

4.3

Erneuerbare Energie und Rohstoffe

römisch zwei

4.4

Landwirtschaftliches Praktikum

römisch fünf a

5.

Technik:

5.1

Mechanik

römisch eins

5.2

Fertigungstechnik und Werkstoffe

römisch eins

5.3

Elemente des Maschinenbaues

römisch eins

5.4

Antriebstechnik und Traktoren

römisch eins

5.5

Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik

römisch eins

5.6

Elektro- und Automatisierungstechnik

römisch eins

5.7

Konstruktionsübung

römisch eins

5.8

Betriebslaboratorium

römisch eins

5.9

Fertigungstechnisches Laboratorium

römisch eins

5.10

Fertigungstechnisches Praktikum

römisch fünf a

6.

Unternehmensführung und Recht:

6.1

Betriebswirtschaft u. Rechnungswesen 5

römisch eins

6.2

Integrierte Managementsysteme

römisch eins

6.3

Projektmanagement

römisch eins

6.4

Recht

römisch drei

7.

Leibesübungen

(Iva)

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Konversation in lebenden Fremdsprachen

römisch zwei

Zweite lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Integrierte Managementsysteme

römisch eins

Computerunterstützte Textverarbeitung

römisch drei

Leibesübungen

(römisch vier a)

Unverbindliche Übungen

Lehrverpflichtungsgruppe

Musikerziehung

römisch vier a

Leibesübungen

(römisch vier a)

Förderunterricht 25

Lehrverpflichtungsgruppe

Deutsch

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Angewandte Mathematik

römisch eins

Darstellende Geometrie

(römisch eins)

Mechanik

römisch eins

Anlage 1.6 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR FORSTWIRTSCHAFT

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Humanwissenschaften und Sprache:

2.1

Deutsch

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 26

römisch drei

2.3

Lebende Fremdsprache 27

(römisch eins)

2.4

Alternativer Pflichtgegenstand

(römisch eins)

2.4a

Zweite lebende Fremdsprache 328

2.4b

Englisch-Fachseminar

2.5

Geschichte und Politische Bildung

römisch drei

2.6

Geographie

(römisch drei)

3.

Naturwissenschaften:

3.1

Angewandte Physik

römisch zwei

3.2

Angewandte Chemie

(römisch zwei)

3.3

Angewandte Biologie 29

römisch zwei

3.4

Angewandte Mathematik

römisch eins

3.5

Darstellende Geometrie und CAD

römisch eins

3.6

Chemisches u. technolog. Laboratorium

römisch eins

3.7

Angewandte Informatik

römisch eins

4.

Forstliche Produktion und Naturraummanagement:

4.1

Waldökologie und Waldbau 5

römisch eins

4.2

Forst- und Umweltschutz 5

römisch zwei

4.3

Jagdwesen und Fischerei 5

römisch drei

4.4

Land- und Almwirtschaft

(römisch drei)

4.5

Holzprodukte und Bioenergie 5

römisch eins

4.6

Ländliche Entwicklung

römisch zwei

4.7

Forstliches Praktikum

römisch fünf a

5.

Forstliches Ingenieurwesen:

5.1

Forst- und Arbeitstechnik 5

römisch eins

5.2

Vermessung und Forsteinrichtung 5

römisch eins

5.3

Bauwesen und alpine Naturgefahren 5

römisch eins

6.

Unternehmensführung und Recht:

6.1

Volkswirtschaft

römisch drei

6.2

Betriebswirtschaft u. Rechnungswesen 5

römisch eins

6.3

Marketing

römisch eins

6.4

Qualitätsmanagement

römisch eins

6.5

Projektmanagement

römisch eins

6.6

Recht

römisch drei

7.

Leibesübungen

römisch vier a

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Konversation in lebenden Fremdsprachen

römisch zwei

Zweite lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Computerunterstützte Textverarbeitung

römisch drei

Qualitätsmanagement

römisch eins

Leibesübungen

(römisch vier a)

Unverbindliche Übungen

Lehrverpflichtungsgruppe

Musikerziehung

römisch vier a

Leibesübungen

(römisch vier a)

Förderunterricht 30

Lehrverpflichtungsgruppe

Deutsch

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Angewandte Mathematik

römisch eins

Darstellende Geometrie

(römisch eins)

Anlage 1.7 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Humanwissenschaften und Sprache:

2.1

Deutsch

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 31

römisch drei

2.3

Lebende Fremdsprache 32

(römisch eins)

2.4

Zweite lebende Fremdsprache 3

(römisch eins)

2.5

Geschichte und Politische Bildung

römisch drei

2.6

Geographie

(römisch drei)

2.7

Psychologie und Philosophie

römisch eins

3.

Kunst und Kultur:

3.1

Bildnerische Erziehung und Gestaltung

römisch vier a

3.2

Musikerziehung

römisch vier a

4.

Naturwissenschaften:

4.1

Angewandte Physik

römisch zwei

4.2

Angewandte Chemie

(römisch zwei)

4.3

Angewandte Biologie 33

römisch zwei

4.4

Angewandte Mathematik

römisch eins

4.5

Chemisches und biotechnologisches Laboratorium

römisch eins

4.6

Angewandte Informatik

römisch eins

5.

Landwirtschaft:

5.1

Pflanzen- und Gartenbau 4

römisch eins

5.2

Nutztierhaltung 4

römisch eins

5.3

Landwirtschafts- und Gartenbaupraktikum

römisch fünf a

5.4

Ländliche Entwicklung

römisch zwei

6.

Ernährung:

6.1

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

römisch eins

6.2

Küchenführung und Lebensmittelverarbeitung

römisch vier

7.

Unternehmensführung und Recht:

7.1

Volkswirtschaft

römisch drei

7.2

Betriebswirtschaft u. Rechnungswesen 4

römisch eins

7.3

Marketing

römisch eins

7.4

Haushaltsmanagement 4

römisch drei

7.5

Qualitätsmanagement

römisch eins

7.6

Projektmanagement

römisch eins

7.7

Recht

römisch drei

8.

Leibesübungen

(römisch vier a)

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Konversation in lebenden Fremdsprachen

römisch zwei

Computerunterstützte Textverarbeitung

römisch drei

Qualitätsmanagement

römisch eins

Leibesübungen

(römisch vier a)

Unverbindliche Übungen

Musikerziehung

römisch vier a

Leibesübungen

(römisch vier a)

Förderunterricht 34

Lehrverpflichtungsgruppe

Deutsch

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Angewandte Mathematik

römisch eins

Anlage 1.8 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR , LEBENSMITTEL- UND BIOTECHNOLOGIE

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Humanwissenschaften und Sprache:

2.1

Deutsch

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 35

römisch drei

2.3

Lebende Fremdsprache 36

(römisch eins)

2.4

Alternativer Pflichtgegenstand

(römisch eins)

2.4a

Zweite lebende Fremdsprache 337

2.4b

Englisch-Fachseminar

2.5

Geschichte und Politische Bildung

römisch drei

2.6

Geographie

(römisch drei)

3.

Naturwissenschaften:

3.1

Angewandte Physik

römisch zwei

3.2

Angewandte Chemie

(römisch zwei)

3.3

Angewandte Biologie 38

römisch zwei

3.4

Mikrobiologie und Hygiene

römisch zwei

3.5

Lebensmittel- und Biochemie

römisch zwei

3.6

Angewandte Mathematik

römisch eins

3.7

Angewandte Informatik

römisch eins

4.

Landwirtschaft:

4.1

Pflanzen- und Obstbau 5

römisch zwei

4.2

Nutztierhaltung 5

römisch zwei

4.3

Landwirtschaftliches und technologisches Praktikum

römisch fünf a

5.

Technologie und Laboratorium:

5.1

Chemisches- und lebensmittelchemisches Laboratorium

römisch eins

5.2

Lebensmittel- und biotechnologisches Laboratorium

römisch eins

5.3

Mikrobiologisches Laboratorium

römisch eins

5.4

Lebensmittel- und Biotechnologie

römisch eins

5.5

Maschinen und Verfahrenstechnik

römisch eins

6.

Unternehmensführung und Recht:

6.1

Volkswirtschaft

römisch drei

6.2

Betriebswirtschaft u. Rechnungswesen 5

römisch eins

6.3

Integrierte Managementsysteme

römisch eins

6.4

Projektmanagement

römisch eins

6.5

Recht

römisch drei

7.

Leibesübungen

(römisch vier a)

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Konversation in lebenden Fremdsprachen

römisch zwei

Zweite lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Integrierte Managementsysteme

römisch eins

Computerunterstützte Textverarbeitung

römisch drei

Leibesübungen

(römisch vier a)

Unverbindliche Übungen

Lehrverpflichtungsgruppe

Musikerziehung

römisch vier a

Leibesübungen

(römisch vier a)

Förderunterricht 39

Lehrverpflichtungsgruppe

Deutsch

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Angewandte Mathematik

römisch eins

Anlage 1.9 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT – VIERJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Humanwissenschaften und Sprache:

2.1

Deutsch

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 40

römisch drei

2.3

Lebende Fremdsprache 41

(römisch eins)

2.4

Zweite lebende Fremdsprache 3

(römisch eins)

2.5

Geschichte und Politische Bildung

römisch drei

2.6

Geographie

(römisch drei)

2.7

Psychologie und Philosophie

römisch eins

3.

Kunst und Kultur:

3.1

Bildnerische Erziehung und Gestaltung

römisch vier a

3.2

Musikerziehung

römisch vier a

4.

Naturwissenschaften:

4.1

Angewandte Physik

römisch zwei

4.2

Angewandte Chemie

(römisch zwei)

4.3

Angewandte Biologie 42

römisch zwei

4.4

Angewandte Mathematik

römisch eins

4.5

Chemisches und biotechnologisches Laboratorium

römisch eins

4.6

Angewandte Informatik

römisch eins

5.

Landwirtschaft:

5.1

Pflanzen- und Gartenbau 4

römisch eins

5.2

Nutztierhaltung 4

römisch eins

5.3

Landwirtschafts- und Gartenbaupraktikum

römisch fünf a

5.4

Ländliche Entwicklung

römisch zwei

6.

Ernährung:

6.1

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

römisch eins

6.2

Küchenführung und Lebensmittelverarbeitung

römisch vier

7.

Unternehmensführung und Recht:

7.1

Volkswirtschaft

römisch drei

7.2

Betriebswirtschaft u. Rechnungswesen 4

römisch eins

7.3

Marketing

römisch eins

7.4

Haushaltsmanagement 4

römisch drei

7.5

Qualitätsmanagement

römisch eins

7.6

Projektmanagement

römisch eins

7.7

Recht

römisch drei

8.

Leibesübungen

(römisch vier a)

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Konversation in lebenden Fremdsprachen

römisch zwei

Computerunterstützte Textverarbeitung

römisch drei

Qualitätsmanagement

römisch eins

Leibesübungen

(römisch vier a)

Unverbindliche Übungen

Lehrverpflichtungsgruppe

Musikerziehung

römisch vier a

Leibesübungen

(römisch vier a)

Förderunterricht 43

Deutsch

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Angewandte Mathematik

römisch eins

Anlage 1.10 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT - , DREIJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Humanwissenschaften und Sprache:

2.1

Deutsch

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 44

römisch drei

2.3

Lebende Fremdsprache 45

(römisch eins)

2.4

Alternativer Pflichtgegenstand

(römisch eins)

2.4a

Zweite lebende Fremdsprache 346

2.4b

Englisch-Fachseminar

2.5

Geschichte und Politische Bildung

römisch drei

2.6

Geographie

(römisch drei)

3.

Naturwissenschaften:

3.1

Angewandte Physik

römisch zwei

3.2

Angewandte Chemie

(römisch zwei)

3.3

Angewandte Biologie 47

römisch zwei

3.4

Angewandte Mathematik

römisch eins

3.5

Chemisches und biotechnologisches Laboratorium

römisch eins

3.6

Angewandte Informatik

römisch eins

4.

Land- und Forstwirtschaft:

4.1

Pflanzenbau 5

(römisch eins)

4.2

Nutztierhaltung 5

römisch eins

4.3

Forstwirtschaft

(römisch drei)

4.4

Landtechnik und Bauen

römisch eins

4.5

Ländliche Entwicklung

römisch zwei

5.

Unternehmensführung und Recht:

5.1

Volkswirtschaft

römisch drei

5.2

Betriebswirtschaft u. Rechnungswesen 5

römisch eins

5.3

Marketing

römisch eins

5.4

Qualitätsmanagement

römisch eins

5.5

Projektmanagement

römisch eins

5.6

Recht

römisch drei

6.

Leibesübungen

(römisch vier a)

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Konversation in lebenden Fremdsprachen

römisch zwei

Computerunterstützte Textverarbeitung

römisch drei

Qualitätsmanagement

römisch eins

Leibesübungen

(römisch vier a)

Unverbindliche Übungen

Lehrverpflichtungsgruppe

Musikerziehung

römisch vier a

Leibesübungen

(römisch vier a)

Förderunterricht 48

Lehrverpflichtungsgruppe

Deutsch

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

(römisch eins)

Mathematik und angewandte Mathematik

römisch eins

1 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

2 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

3 Alternativer Pflichtgegenstand: 6 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

4 Mit Übungen.

5 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

6 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

7 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

8 Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

9 Mit Übungen.

10 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

11 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

12 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

13 Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

14 Mit Übungen.

15 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

16 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

17 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

18 Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

19 Mit Übungen.

20 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

21 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

22 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

23 Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

24 Mit Übungen.

25 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

26 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

27 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

28 Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

29 Mit Übungen.

30 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

31 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

32 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

33 Mit Übungen.

34 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

35 Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

36 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

37 Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

38 Mit Übungen.

39 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

40 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

41 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

42 Mit Übungen.

43 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

44 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen geteilt im Ausmaß von einer Wochenstunde.

45 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

46 Alternativer Pflichtgegenstand: 6 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

47 Mit Übungen.

48 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis II. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.