Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 4. November 2004 |
Teil römisch zwei |
419. Kundmachung: | Aufhebung des Paragraph 10, Absatz eins, der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, durch den Verfassungsgerichtshof |
Gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG wird kundgemacht:
Bartenstein