BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 4. November 2004

Teil römisch zwei

418. Bekanntmachung:

Veröffentlichung der Richtlinie 2004/73/EG der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, mit der eine Änderung von Anhang römisch eins und Anhang römisch fünf der Richtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe erfolgt ist sowie dem gemeinschaftsrechtlichen und innerstaatlichen In-Kraft-Treten der Änderungen

[CELEX-Nr.: 32004L0073]

418. Bekanntmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Veröffentlichung der Richtlinie 2004/73/EG der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, mit der eine Änderung von Anhang römisch eins und Anhang römisch fünf der Richtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe erfolgt ist sowie dem gemeinschaftsrechtlichen und innerstaatlichen In-Kraft-Treten der Änderungen

Auf Grund des Chemikaliengesetzes 1996 (ChemG 1996), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2004,, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz 5, sowie Paragraph 4, Absatz 2, der Chemikalienverordnung 1999 (ChemV 1999), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 81 aus 2000, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2002,, wird kundgemacht:

Am 30. April 2004 wurde die Richtlinie 2004/73/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang römisch eins („Stoffliste“) und Anhang römisch fünf („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt EG Nummer L 152 Seite 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 20. Mai 2004 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Änderungen betreffend Anhang römisch eins und Anhang römisch fünf der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 20. November 2004.

Pröll