BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 18. Oktober 2004

Teil römisch zwei

393. Verordnung:

Kostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung

393. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Kostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung

Auf Grund des Paragraph 13, des Informationssicherheitsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 23 aus 2002,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2003,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:

Paragraph eins

Der Pauschalbetrag für die Überprüfung von Personen, die Zugang zu Informationen erhalten sollen und einer Sicherheitsüberprüfung gemäß Paragraphen 55 bis 55 b der Sicherheitspolizeigesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1991, zu unterziehen sind, beträgt für die Stufe „vertraulich“ 247,09 Euro, für die Stufe „geheim“  494,18 Euro und für die Stufe „streng geheim“  741,26 Euro.

Paragraph 2

Der Kostenersatz für die Überprüfung ob eine Einrichtung den in der Informationssicherheitsverordnung (Paragraph 6,) vorgesehenen Schutz für klassifizierte Dokumente entspricht, beträgt 1.400 Euro.

Gorbach