Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 19. Juli 2004 |
Teil II |
291. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht |
Auf Grund
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 315/2003, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Artikel I wird dem § 4 folgender Abs. 5 angefügt:
Novellierungsanordnung 2, Die bisherigen Anlagen A1 und A2 werden durch die einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen A1 und A2 ersetzt.
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Die in den Anlagen A1 und A2 enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Gehrer