Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 12. Juli 2004 |
Teil römisch zwei |
284. Verordnung: | Durchführung des Einkommensteuergesetzes 1988 |
Auf Grund des Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 6, des Einkommensteuergesetzes 1988 in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 1999, wird verordnet:
Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses für alle Wirtschaftsjahre die im Jahr 2004 beginnen beträgt 4,23 %.
Grasser