BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 9. Juli 2004

Teil römisch zwei

279. Verordnung:

Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

279. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend den Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Auf Grund des Paragraph 11, Absatz 15, des Umsatzsteuergesetzes 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2004,, wird verordnet:

  1. Ziffer eins
    Unternehmer, die überwiegend Umsätze gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8 und Ziffer 9, Litera c, UStG 1994 ausführen, sind nicht verpflichtet, für diese Umsätze gemäß Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1994 Rechnungen auszustellen.
  2. Ziffer 2
    Die Verordnung ist auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

Grasser