Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 8. Juli 2004 |
Teil II |
277. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht |
Auf Grund
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Artikel römisch III wird dem § 2 folgender Abs. 10 angefügt:
Novellierungsanordnung 2, In Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule) lautet der Erste bis Dritte Teil:
1. Funktion und Gliederung des Lehrplans
Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für
Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans.
Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den zeitlichen Umfang des Kernbereiches (in seiner jeweiligen Bedeutung; siehe dazu Z 2 des Dritten Teiles).
In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die „Bildungs- und Lehraufgabe“ festgelegt, welche sich in der Unterstufe sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen angeführt. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte (in der Unterstufe für den Kernbereich) festgelegt.
2. Gesetzlicher Auftrag
Die allgemein bildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen (§ 34 des Schulorganisationsgesetzes).
Die allgemein bildende höhere Schule hat im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.
3. Leitvorstellungen
Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Internationalisierung der Wirtschaft schreitet voran, zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung und Herausforderungen im Bereich Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander. Wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen – zB unterschiedlichen Muttersprachen – gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Schulen sind im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten sich mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens auseinanderzusetzen.
Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben.
Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.
Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.
Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.
Den Schülerinnen und Schülern sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen.
Der Unterricht hat sich entsprechend § 17 des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.
Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.
4. Aufgabenbereiche der Schule
Wissensvermittlung
Zur Vermittlung fundierten Wissens als zentraler Aufgabe der Schule sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, in altersadäquater Form Problemstellungen zu definieren, zu bearbeiten und ihren Erfolg dabei zu kontrollieren.
Kompetenzen
Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“).
Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.
Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.
Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension
Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen.
5. Bildungsbereiche
Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten "Aufgabenbereiche der Schule" und "Leitvorstellungen" den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.
In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden: Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.
Bildungsbereich Sprache und Kommunikation
Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.
Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.
Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.
Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft
Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu prüfen.
Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.
Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.
Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.
Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei sind auch Risiken und Chancen der neuen Technologien zu berücksichtigen.
Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.
Bildungsbereich Natur und Technik
Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.
Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.
Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.
Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung
Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.
Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung
Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.
Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen.
Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer
Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler
Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Kontinuierliche Kontakte mit vorgelagerten und weiterführenden Schulen sind zweckmäßig.
2. Interkulturelles Lernen
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.
Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.
Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.
3. Integration
Unter Beachtung des Prinzips der sozialen Integration ist gemäß § 34 des Schulorganisationsgesetzes Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule aufgenommen wurden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsziele der allgemeinbildenden höheren Schule anzustreben sind.
Sofern für diese Schülergruppe ein der Behinderung entsprechender Lehrplan der Sonderschule zur Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in Ergänzung der didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule.
4. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung
Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern.
Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen:
Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.
5. Förderunterricht
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes ("Frühwarnsystem") dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemein bildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar. Dabei ist vorauszusetzen, dass es sich um leistungsfähige und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache, die nicht die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler ist, gleichzusetzen.
Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.
Der Förderunterricht kann in allen Schulstufen als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede Schülerin und jeden Schüler 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.
6. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung
Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre - nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten - die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.
Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.
Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.
Schülerinnen und Schüler sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen.
An der Oberstufe ist insbesondere in den Wahlpflichtgegenständen die Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch differenzierte und individuelle Unterrichtsformen sowie durch den Einsatz von Medien aller Art, durch Lehrausgänge und Exkursionen zu steigern.
Das Festlegen von Themen, Arbeits- und Sozialformen soll unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler, aber auch unter Bedachtnahme regionaler oder schulautonomer Schwerpunkte erfolgen.
Im Sinne praxisnaher und aktueller Bildungsziele soll die Möglichkeit der Einbindung außerschulischer Fachleute beachtet werden. In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Bei der Informationserstellung ist der Einsatz des Computers, insbesondere die Anwendung des Internet zu fördern. Der in den Wahlpflichtgegenständen anzustrebenden Methodenvielfalt entsprechend sind in die Leistungsbeurteilung neben der fachlichen Kompetenz unter anderem Präsentationskompetenz und Teamfähigkeit einzubeziehen.
7. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt
Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.
Dies gilt in besonderem Maße für die Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule. Hier sind in allen Gegenständen Informationsmanagement sowie Lern- und Unterrichtsorganisation mit Mitteln der Informationstechnologie zu praktizieren. Dabei sind in kommunikativen und kooperativen Arbeitsformen Informationsquellen zu erschließen und unterschiedliche Informationsformen zu bearbeiten, Inhalte zu systematisieren und zu strukturieren und Arbeitsergebnisse zusammenzustellen und multimedial zu präsentieren. Die Ergebnisse und deren Interpretation sind stets kritisch zu hinterfragen und Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft zu reflektieren.
Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist anzuregen. Dazu zählen: Recherche und Verarbeitung von Informationen mit einer Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten, Modellierung und Simulation, Fachbereichsarbeiten.
8. Bewusste Koedukation und Geschlechtssensible Pädagogik
Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, die Lerninhalte und Unterrichtsmethoden so auszuwählen, dass sie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen und den Unterricht so zu gestalten, dass er sozialisationsbedingt unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegenzusteuern in der Lage ist. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen und Umgangsformen gegenüber Mädchen und Burschen zu reflektieren, sowie sich ein Grundwissen über geschlechtsspezifische Sozialisationsprozesse im Jugendalter anzueignen.
Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Burschen beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der im § 8a des Schulorganisationsgesetzes sowie der auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnung festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.
9. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung
Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird.
Hausübungen sollen durch besondere Intentionen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen, Erkundungen, zusätzliche Übung und Festigung die Unterrichtsarbeit ergänzen. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes).
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.
Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
Besonders in der Oberstufe sind produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente, wie zB Portfolio-Präsentationen oder (Projekt)Arbeiten unter Verwendung des Computers für die Entwicklung von Selbstkompetenz und Selbsteinschätzung geeignet. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Präsentationskompetenz und die Einbeziehung moderner Technologien zu legen.
Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.
Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf:
Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.
1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe § 17 und § 57a des Schulunterrichtsgesetzes).
Die Vorgaben im Abschnitt "Kernbereich" der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände (5. bis 8. Schulstufe) sind verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den Kernbereich (5. bis 8. Schulstufe) zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele im Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe) behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken.
Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) bietet im Sinne der anzustrebenden gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen durchzuführen. Auf diese Weise kann ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen erwirkt werden.
Die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) im Abschnitt „Lehrstoff“ der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Oberstufe sind verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben obliegen alleine den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Anwendung.
Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres.
2. Kern- und Erweiterungsbereich
Kern- und Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe)
Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zwischen einem Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären Stundentafel (siehe Z 2 im Vierten Teil - Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen. Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert.
Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen gelten für Kern- und Erweiterungsbereich. Der Abschnitt „Lehrstoff“ legt zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegen den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern.
Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin bzw. den jeweiligen Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen.
Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler; Lernfortschritte der Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); individuelle Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; schulautonome Lehrplanbestimmungen.
Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt. Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Sowohl Leistungsfeststellung als auch Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche.
Kernbereich (ab der 9. Schulstufe)
Der Begriff des Kernbereichs an der Oberstufe unterscheidet sich deutlich von jenem an der Unterstufe. Während an der Unterstufe der Kernbereich auf der Ebene der Fachlehrpläne angesiedelt ist, ist der Begriff Kernbereich an der Oberstufe als die Summe der Pflichtgegenstände (Mindestangaben im zeitlichen Bereich) zu verstehen. Die Differenz zwischen dem auf die jeweilige Schulform bezogenen Kernbereich der Pflichtgegenstände und der Gesamtwochenstundenzahl ergibt den gestaltbaren autonomen Bereich.
3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen.
Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:
Für die Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) gelten weiters folgende Bestimmungen:
Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können in der 5. bis 8. Schulstufe zB folgende, aber auch andere Schwerpunkte gesetzt werden:
Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.
Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich. Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände oder in eine andere Schulstufe desselben Unterrichtsgegenstandes ist möglich, im Falle einer zeitlichen Reduktion von mehr als einem Drittel verpflichtend.
In der Oberstufe (ab der 9. Schulstufe) umfasst das über den jeweiligen Kernbereich hinausgehende Wochenstundenkontingent einen
Im Bereich der Wahlpflichtgegenstände (schülerautonomer Bereich) können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen über die in der subsidiären Stundentafel (Vierter Teil) vorgesehenen Wahlpflichtgegenstände hinaus zusätzliche Wahlpflichtgegenstände (einschließlich Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) festgelegt werden bzw. kann das Stundenausmaß der Wahlpflichtgegenstände gegenüber dem in der subsidiären Stundentafel vorgesehenen Stundenausmaß erhöht bzw. vermindert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Wahl von Wahlpflichtgegenständen beginnend mit der 6. Klasse nur für zwei oder drei Schulstufen (6. und 7. Klasse, 6. und 8. Klasse oder 6. bis 8. Klasse) zulässig ist.
Im schulautonomen Bereich können neben einer Erweiterung des Kernbereiches folgende, die jeweilige Form ergänzende Schwerpunkte (zusätzliche Schwerpunkte im Ausmaß von jeweils mindestens acht Wochenstunden) gesetzt werden:
Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls nachvollziehbar festzulegen, welche Lehrstoffbereiche dieser schulautonomen Lehrpläne über die im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen.
4. Leistungsfeststellung
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben.
In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im Sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr:
Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.
5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht
Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung. Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen (siehe den Ersten Teil "Allgemeines Bildungsziel") selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.
6. Gestaltung der Nahtstellen
Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zusammen zu arbeiten (§ 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes).
Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 5. Schulstufe auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.
Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule bzw. zur Erlangung der Universitätsreife sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
7. Öffnung der Schule
Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.
Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.
Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.
8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:
Die individuelle Betreuung wird am besten durch innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen erreicht, vor allem dann, wenn die Gruppe aus Schülerinnen und Schülern verschiedener Klassen besteht. Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist so einzugehen, dass sowohl Lernschwache als auch überdurchschnittlich Lernbefähigte möglichst wirkungsvoll gefördert werden. Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.
Der Zusammenarbeit der für den Betreuungsteil Zuständigen mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt besondere Bedeutung zu.
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Sie ist jeweils einem bestimmten Pflichtgegenstand, in der Regel einem, für den schriftliche Arbeiten vorgesehen sind, zuzuordnen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neue Lehrstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Bei schriftlichen Arbeiten ist der vollständigen sowie möglichst richtigen und eigenständigen Ausarbeitung Augenmerk zu schenken. Die Unterstützung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe selbstständige Leistung der Schülerin bzw. des Schülers bleibt.
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus schulautonomen Regelungen nicht anderes ergibt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lehrstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.).
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden festgesetzt werden. Das Ausmaß der individuellen Lernzeit ist in diesen Fällen entsprechend auf sechs Wochenstunden zu erhöhen bzw. auf zwei Wochenstunden zu reduzieren.“
Novellierungsanordnung 3, In Anlage A Vierter Teil (Stundentafeln) Z 2 (Oberstufe) lit. a (Pflichtgegenstände) wird jeweils in Z 1 der Stundentafeln des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums nach den Worten „Summe Oberstufe“ der Fußnotenhinweis „*)“ eingefügt und wird den Fußnoten folgende Fußnote vorangestellt:
„*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mitdestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.“
Novellierungsanordnung 4, In Anlage A Vierter Teil (Stundentafeln) Z 2 (Oberstufe) lit. a (Pflichtgegenstände) wird in Z 1 der Stundentafel des Gymnasiums in den die Pflichtgegenstände Deutsch, Erste lebende Fremdsprache, Latein, Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache und Mathematik betreffenden Zeilen jeweils nach der Mindestwochenstundenzahl der Fußnotenhinweis „2)“ angefügt.
Novellierungsanordnung 5, In Anlage A Vierter Teil Z 2 lit. a wird in Z 1 der Stundentafel des Realgymnasiums in den die Pflichtgegenstände Deutsch, Erste lebende Fremdsprache, Zweite lebende Fremdsprache/Latein und Mathematik betreffenden Zeilen jeweils nach der Mindestwochenstundenzahl der Fußnotenhinweis „5)“ angefügt.
Novellierungsanordnung 6, In Anlage A Vierter Teil Z 2 lit. a wird bei der Stundentafel des Realgymnasiums in der Überschrift von Z 2 die Wendung „Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen“ durch die Wendung „Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 7, In Anlage A Vierter Teil Z 2 lit. a wird in Z 1 der Stundentafel des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums in den die Pflichtgegenstände Deutsch, Erste lebende Fremdsprache, Zweite lebende Fremdsprache/Latein und Mathematik betreffenden Zeilen jeweils nach der Mindestwochenstundenzahl der Fußnotenhinweis „2)“ angefügt.
Novellierungsanordnung 8, In Anlage A Vierter Teil Z 2 lit. a wird bei der Stundentafel des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums in der Überschrift von Z 2 die Wendung „Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen“ durch die Wendung „Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 9, In Anlage A Vierter Teil Z 2 lit. a entfallen in sublit. bb der Wahlpflichtgegenstände (Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter Pflichtgegenstände) der Fußnotenhinweis „7)“ sowie die Fußnoge 7); der Fußnotenhinweis „8)“ sowie die Fußnote 8) werden durch den Fußnotenhinweis „7)“ sowie durch die Fußnotenbezeichnung „7)“ ersetzt; Fußnote 6) lautet:
„ 6) Die Wahl dieser Wahlpflichtgegenstände beginnend mit der 6. Klasse ist nur für zwei oder drei Schulstufen (6. und 7. Klasse, 6. und 8. Klasse oder 6. bis 8. Klasse) zulässig.“.
Novellierungsanordnung 10, In Anlage A Vierter Teil Z 2 lit. a wird in sublit. bb der Wahlpflichtgegenstände die Wahlpflichtgegenstandsbezeichung „Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung und Rechtskunde“ durch die Wahlpflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 11, In Anlage A Vierter Teil Z 2 lit. a lautet die Fußnote 6:
„ 6) Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der 7. oder in der 8. Klasse oder in der 7. und der 8. Klasse fortzusetzen. Im Wahlpflichtgegenstand Ernährung und Haushalt (Praktikum) ist eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden zulässig.“
Novellierungsanordnung 12, Anlage A Vierter Teil Z 2 lit. b (Freigegenstände) lautet:
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
Die Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Freigegenstände |
Summe Wochenstunden |
Lehrverpflichtungsgruppe |
Religion1) |
2-82) |
(römisch III) |
Lebende Fremdsprache |
mindestens 11 |
(römisch eins) |
Latein |
mindestens 10 |
(römisch eins) |
Griechisch |
mindestens 10 |
(römisch eins) |
Darstellende Geometrie |
mindestens 4 |
(römisch II) |
Muttersprachlicher Unterricht |
2-8 |
II |
1) Freigegenstand für besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Anforderungen.
2) Je zwei Wochenstunden pro Schulstufe.“
Novellierungsanordnung 13, Anlage A Vierter Teil Z 2 lit. c (Unverbindliche Übungen) lautet:
Wie lit. b (Freigegenstände).“
Novellierungsanordnung 14, Anlage A Vierter Teil Z 2 lit. d (Förderunterricht) lautet:
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt "Förderunterricht" im Zweiten Teil.“
Novellierungsanordnung 15, Anlage A Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Z 2 (Oberstufe) lautet:
Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.
Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler
Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Mensch und Gesellschaft:
Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinander zu setzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.
Natur und Technik:
Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich sind sie Medien der Reflexion über die Rolle des Individuums und der Gesellschaft zwischen Naturzustand und technischer Zivilisation. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.
Kreativität und Gestaltung:
Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Gesundheit und Bewegung:
Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.
Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.
Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung ist die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.
Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel - auch in elektronischer Form - sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.
An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten - sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der kognitiv-analysierende Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.
Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen.
Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der Neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.
Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen.
Mündliche Kompetenz
5. und 6. Klasse:
Hörverständnis
Sprechsituationen und Sprechanlässe
Kommunikatives Verhalten
Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten:
7. und 8. Klasse:
Hörverständnis
Sprechsituationen und Sprechanlässe
Kommunikatives Verhalten
Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können:
Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen
Schriftliche Kompetenz
5. und 6. Klasse:
Schreibhaltungen und Textsorten
Schreibprozess
7. und 8. Klasse:
Schreibhaltungen und Textsorten
Schreibprozess
Textkompetenz
5. und 6. Klasse:
7. und 8. Klasse:
Literarische Bildung
5. und 6. Klasse:
Texte und Kontexte
Werkpoetik
Rezeption und Interpretation
7. und 8. Klasse:
Texte und Kontexte
Werkpoetik
Rezeption und Interpretation
Mediale Bildung
5. bis 8. Klasse:
Mediennutzungskompetenz entwickeln
Medienkulturkompetenzen entwickeln
Sprachreflexion
5. bis 8. Klasse:
Sprachliche und grammatische Phänomene
Sprach- und Kommunikationsverhalten
Beziehungen zwischen Sprachvarianten und Sprachen
Literarische Sprache
Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für Erste lebende Fremdsprache (5. bis 8. Lernjahr) und Zweite lebende Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr).
Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz
Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten.
Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen.
Interkulturelle Kompetenz
Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.
Wenn sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu fördern als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen.
Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen
Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.
Mensch und Gesellschaft:
Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.
Natur und Technik:
Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.
Kreativität und Gestaltung:
In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (wie zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform). Dabei sind die Schülerinnen und Schüler in die Reflexion über den lernpsychologischen Gewinn des Einsatzes vielfältiger Kreativtechniken mit einzubeziehen.
Gesundheit und Bewegung:
Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträgliche Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.
Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel
Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.
Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche
Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten.
Berücksichtigung der Lernersprache
Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und Fehler ein selbstverständliches und konstruktives Merkmal des Sprachenlernens darstellen. Zielsprachliche Richtigkeit ist dennoch in einem sinnvollen Maß anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.
Zielsprache als Unterrichtssprache
Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind Übertragung und Übersetzung den Schülerinnen und Schülern als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen.
Reflektierender Sprachenvergleich
Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen bzw. mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Effizienz des Spracherwerbs zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis zu ermöglichen.
Beim Erwerb einer zweiten, dritten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).
Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien
Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (wie zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mithilfe von Medien bzw. anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios).
Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind auch in einer differenzierten Lernberatung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich zu berücksichtigen.
Vertrautheit mit Lehrmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln
Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken, Grammatikübersichten, zwei- und einsprachigen Wörterbüchern in Print-, Ton-, Datenträger- und Online-Version sind die Schülerinnen und Schüler zu Geläufigkeit und Eigenständigkeit hinzuführen.
Die Benutzung von zwei- bzw. einsprachigen Wörterbüchern ist bereits ab dem ersten Lernjahr zu üben.
Zur Schulung von Aussprache und Akzentuierung ist das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift anzustreben.
Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen von Schularbeiten oder der Führung von Portfolios).
Für die Aktualität der Lehrmaterialien, Texte und Arbeitsunterlagen ist laufend zu sorgen.
Einbindung authentischer Begegnungen
Im Fremdsprachenunterricht ist höchstmögliche Authentizität der zum Einsatz kommenden sprachlichen Mittel auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen zu fördern, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und –assistenten im schulischen Alltag). Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen bzw. andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten ermöglichen authentische Begegnungen.
Fächerübergreifende Aktivitäten
Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sind – im Sinne eines Gesamtsprachenkonzepts – in fächerübergreifender Kooperation mit anderen (klassischen und lebenden) Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch zu behandeln.
Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe § 16 des Schulunterrichtsgesetzes.
Erwerb linguistischer Kompetenzen
Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie eine in der Zielsprache angemessene Verständigung gewährleisten. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist zwar wünschenswert, darf jedoch nicht zur Überforderung der Schülerinnen und Schüler führen.
Wortschatz und Idiomatik sind situationsorientiert, im Kontext und systematisch zu erweitern. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler im Bereich von Wortschatz und Idiomatik das produktive Sprachvermögen übertrifft.
Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden ihren Wortschatz durch außerschulische Lektüre fremdsprachiger Texte und literarischer Werke auch eigenständig zu erweitern.
Grammatik ist im Fremdsprachenunterricht vorrangig unter funktionalem Aspekt zu erarbeiten; das heißt, die Beschäftigung mit spezifischen Sprachstrukturen und Grammatikübungen hat überwiegend im Rahmen themen- und situationsbezogener kommunikativer Aktivitäten und Strategien zu erfolgen. Das kognitive Erfassen von Regeln der Wort- und Satzbildung ist dabei in erster Linie als Lernhilfe zu nutzen und soll besonders strukturbetonten Lernertypen entgegenkommen.
Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden grammatischen Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten.
Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen.
Erwerb pragmatischer Kompetenzen
Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einzusetzen, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (wie zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben).
Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Logik, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten.
Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist die Kenntnis grundlegender Formen der non-verbalen Kommunikation zu vermitteln (wie kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körperhaltung, Augen- und Körperkontakt sowie räumlicher Abstand von Sprechern und Sprecherinnen in Interaktionssituationen).
Erwerb soziolinguistischer Kompetenzen
Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen bzw. vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch in den Fertigkeitsbereich Hörverstehen zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca) ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen.
Vielfältige Kommunikationssituationen
Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von öffentlichen und privaten situativen Kontexten einzubetten (wie zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).
Vielfältige Themenbereiche und Textsorten
Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten (wie zB Sprache und ihre Anwendungsmöglichkeiten; Rolle der Medien; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen; Prozesse der Globalisierung; kulturelle und interkulturelle Interaktion; Umwelt; aktuelle Entwicklungen in Technik und Wissenschaft; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen.
Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Textsorten zu erschließen (wie zB Sachverhaltsdarstellungen, Analysen, Stellungnahmen, Anweisungen, Zusammenfassungen, Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Reflexionen, Geschichten, Dialoge, Briefe, E-Mails, Märchen, Lieder, Gedichte).
Im Sinne einer humanistisch orientierten Allgemeinbildung ist bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein entsprechender Stellenwert einzuräumen.
Länder und Kulturen
Durch entsprechende Auswahl der Unterrichtsmittel ist für grundlegende Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Kunst des betreffenden Sprachraumes zu sorgen.
Leistungsfeststellung
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten.
Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (ERS)
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.
Raster zu den Fertigkeitsbereichen
Kompetenzniveau A1
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei hilft zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, zB Feriengrüße. Sie können auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.
Kompetenzniveau A2
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten.
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben.
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken.
Kompetenzniveau B1
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen.
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.
Kompetenzniveau B2
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen, wenn ihnen das Thema einigermaßen vertraut ist. Sie können im Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen. Sie können die meisten Spielfilme verstehen, sofern Standardsprache gesprochen wird.
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Artikel und Berichte über Probleme der Gegenwart lesen und verstehen, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. Sie können zeitgenössische literarische Prosatexte verstehen.
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachensprechern und –sprecherinnen recht gut möglich ist. Sie können sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen und ihre Ansichten begründen und verteidigen.
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können zu vielen Themen aus ihren Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben. Sie können einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über eine Vielzahl von Themen, die sie interessieren, klare und detaillierte Texte schreiben. Sie können in einem Aufsatz oder Bericht Informationen wiedergeben oder Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. Sie können Briefe schreiben und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen.
Kompetenzniveaus und Lernjahre
Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.
Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.
5. bis 8. Lernjahr:
Nach dem 5. Lernjahr (5. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1
Nach dem 6. Lernjahr (6. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und Textsorten.
Nach dem 7. und 8. Lernjahr (8. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B2
1. bis 4. Lernjahr:
Nach dem 1. Lernjahr (5. Klasse) der zweiten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1
Lesen, Schreiben: A2
Nach dem 2. Lernjahr (6. Klasse) der zweiten lebenden Fremdsprache
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und Textsorten.
Nach dem 3. und 4. Lernjahr (8. Klasse) der zweiten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: B1
Schreiben: B1 und darüber hinaus argumentative Formen des Schreibens
Lesen: B2
Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft:
Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation
Mensch und Gesellschaft:
Bewusst machen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext
Natur und Technik:
Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt
Kreativität und Gestaltung:
Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen
Gesundheit und Bewegung:
Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil
Unterrichten in Modulen
Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.
Alle Module sind zu behandeln. Deren Reihenfolge ist innerhalb von zwei Schuljahren frei wählbar mit Ausnahme des verpflichtenden Einstiegsmoduls. Dadurch soll eine inhaltliche Abstimmung mit anderen Fächern ermöglicht werden. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte.
In der Lektürephase des sechsjährigen Lateinunterrichts ist innerhalb von zwei Jahren (5. und 6. Klasse, 7. und 8. Klasse) jeweils ein Modul als Projektmodul zu gestalten. Dessen Thema ist frei wählbar, es kann aber auch eines der vorgegebenen Module als Projektmodul konzipiert werden. Im vierjährigen Lateinunterricht ist innerhalb von zwei Jahren (7. und 8. Klasse) eines der vorgegebenen Module als Projektmodul zu gestalten.
Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung
Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei ist die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) zu fördern.
Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.
Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.
Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.
Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten.
Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben, wobei zur Vorbereitung, wenn möglich, regionale Quellen zu berücksichtigen sind.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten.
5. und 6. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
Gestalten und Persönlichkeiten aus Mythologie und Geschichte (verpflichtend als Einstiegsmodul)
der Mensch in seinem Alltag
Eros und Amor
Begegnung und Umgang mit dem Fremden
Herkunft, Idee und Bedeutung Europas
Austria Latina
Der Mythos und seine Wirkung
7. und 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
Suche nach Sinn und Glück
Witz, Spott, Ironie
Politik und Gesellschaft
Rhetorik, Propaganda, Manipulation
„Religio“
Fachsprachen und Fachtexte
Rezeption in Sprache und Literatur
5. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
6. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
Aus den folgenden beiden Modulen ist eines zu wählen:
Gestalten aus Mythologie, Legende und Geschichte
Der Mensch in seinem Alltag
7. und 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
Politik und Rhetorik
Liebe, Lust und Leidenschaft
Formen der Lebensbewältigung
Heiteres und Hintergründiges
Latein und Europa
Fachsprachen und Fachtexte
Mythos und Rezeption
Der Griechischunterricht:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation
Mensch und Gesellschaft:
Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit
Natur und Technik:
Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen
Kreativität und Gestaltung:
Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen
Gesundheit und Bewegung:
Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart
Unterrichten in Modulen
Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten einer jeweils archetypischen Gattung bzw. eines Themas basieren. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte.
Alle Module der 7. und 8. Klasse sind zu behandeln. Die Reihenfolge der einzelnen Module ist frei wählbar. Eines der Module ist als Projektmodul zu gestalten.
Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung
Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei ist die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) zu fördern.
Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.
Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.
In die Gestaltung aller Unterrichtseinheiten ist eine sinnvolle Auswahl aus der großen Fülle der Rezeption und Wirkungsgeschichte der griechischen Texte einzubeziehen.
Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten.
Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten und andere Formen der Leistungsfeststellung ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten.
5. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
6. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
Als Übergangsmodule stehen zur Auswahl:
Das Neue Testament als Basistext Europas
Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft
Als erstes verpflichtendes Modul muss behandelt werden:
Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens
7. und 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften
Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur
Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens
Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters
Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens
Gemäß § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde (5. und 6. Klasse) und Geschichte und Politische Bildung (7. und 8. Klasse) zusammen.
Im Unterricht sind die Grundstrukturen und der Strukturwandel der Weltgeschichte und der europäischen Geschichte sowie aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Dabei sind zu Geschichte, Gegenwart und politischer Struktur Österreichs ausreichende Bezüge herzustellen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ein globales Geschichtsverständnis entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Ein solches Geschichtsverständnis bildet auch die Basis für das Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und die wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Kulturen. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördert die Identitätsbildung, die für die Entwicklung eines europäischen Selbstverständnisses der Schülerinnen und Schüler notwendig ist.
Orientiert am europäischen Leitziel der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Schülerinnen und Schüler auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse im Laufe der Geschichte unterschiedlich definiert waren und demnach veränderbar und gestaltbar sind.
Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.
Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen und Abläufe kritisch zu analysieren und die Zusammenhänge zwischen Politik und Interessen sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen. Schülerinnen und Schüler sollen ihre gesellschaftliche Position und ihre Interessen erkennen und über politische Probleme urteilen und entsprechend handeln können.
Die dafür notwendige demokratische Handlungskompetenz erfordert:
Es soll Interesse an Politik und politischer Beteiligung geweckt und die Identifikation mit grundlegenden Werten der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates sichergestellt werden.
Geschichte und Politische Bildung setzt sich mit politischen Fragestellungen der Gegenwart auseinander, die zur Entscheidung anstehen, auf die Einfluss genommen werden kann und die Konsequenzen für die Zukunft haben. Themen der Politischen Bildung haben meist eine historische Dimension, daher soll der Geschichtsunterricht insbesondere in der 7. und 8. Klasse zum Verständnis der Gegenwart beitragen.
Politischer Bildung ist ein Politikbegriff zu Grunde gelegt, der analytisch drei Dimensionen unterscheidet:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Geschichte und Sozialkunde soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierenden und reflektierten Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit anderen Kulturen sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen bietet den Schülerinnen und Schülern mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar.
Geschichte und Politische Bildung befähigt die Schülerinnen und Schüler nicht nur gesellschaftliche und politische Strukturen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Mensch und Gesellschaft:
Natur und Technik:
Kreativität und Gestaltung:
Gesundheit und Bewegung:
Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte, Gegenwartsbezüge und chronologische Darstellungen zu behandeln.
Bei der Bearbeitung sind regionale Aspekte zu beachten: die lokale und regionale Ebene soll als nahe liegendes Erfahrungs- und Erprobungsfeld herangezogen werden. Sozialkundliche, alltagsgeschichtliche und politische Inhalte sind interdisziplinär; sie sollen verstärkt im fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht - unter Bezug auf das Unterrichtsprinzip Politische Bildung - umgesetzt werden.
Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu erörtern. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern ausreichend Platz zu lassen für gegensätzliche Meinungen, für die auch Argumente und Materialien eingebracht werden sollen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen.
Für die Organisation des Lernprozesses sind die eingesetzten Methoden von großer Bedeutung. Sie sollen neben den Kommunikationsformen wesentlich zu Diskussionskultur, Dialogfähigkeit und demokratischem Engagement beitragen. Den Zielsetzungen der Politischen Bildung entsprechend sind vielfältige Methoden und Arbeitsweisen einzusetzen.
Historisches und politisches Lernen soll mehr sein als eine rein intellektuelle Aneignung von Sach- und Fachwissen: Es geht auch um das Entwickeln eines individuellen Handlungsrepertoires für die politische Auseinandersetzung und Meinungsbildung (Sozialkompetenz). Lehrerinnen und Lehrer haben durch ihren Unterricht beizutragen, dass die Schülerinnen und Schüler politisch handlungsfähig werden. Dazu müssen diese lernen, selbst Erfahrungen zu machen, sich aktiv betätigen zu können, um die politische Wirklichkeit bewusst handelnd zu erschließen.
Handlungskompetenz meint in diesem Sinne vor allem die politikrelevante Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenz sollen sie in einem Unterricht erwerben, der praktisches, forschendes, problemlösendes, soziales, kommunikatives, projektartiges, produktorientiertes Lernen umfasst.
Für den Erwerb der notwendigen methodisch-instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Schülerinnen und Schüler haben die Lehrkräfte unter Einbeziehung der Informations- und Kommunikationstechnologien entsprechende Lernmöglichkeiten und geeignete Methoden anzubieten. Es lassen sich drei Handlungsfelder unterscheiden:
Der handlungsorientierte Unterricht ist durch jene Unterrichtsformen und Unterrichtssequenzen zu ergänzen, in denen neben den notwendigen Fertigkeiten auch das nötige Grund- und Detailwissen vermittelt wird (Sachkompetenz).
5. und 6. Klasse:
Von der griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters
Vom Beginn der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg
7. und 8. Klasse:Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Strukturen der Politik
7. Klasse:
8. Klasse:
Der Geographie- und Wirtschaftskundeunterricht soll Motive und Auswirkungen, Regelhaftigkeiten und Probleme menschlichen Handelns in den eng miteinander verflochtenen Aktionsbereichen „Raum, Gesellschaft und Wirtschaft“ sichtbar und unter dem Gesichtspunkt der Politischen Bildung verständlich machen. Der Fachunterricht soll sich verstärkt folgenden Werten verpflichtet fühlen: einer menschenwürdigen Gesellschaft, einer intakten Umwelt und nachhaltigen Wirtschaft.
Darüber hinaus soll der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde den Schülerinnen und Schülern jene Qualifikationen vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen.
Neben diesen allgemeinen Bildungsaufgaben zielt der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde auf drei methodische sowie drei fachspezifische Kompetenzen ab, denen besondere Lehraufgaben zugeordnet sind:
Methodenkompetenz
Orientierungskompetenz
Synthesekompetenz
Umweltkompetenz
Gesellschaftskompetenz
Wirtschaftskompetenz
Mit seinen grundlegenden Zielen soll der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde die Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule sowie den einzelnen Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation, Mensch und Gesellschaft, Natur und Technik, Kreativität und Gestaltung, Gesundheit und Bewegung, die bereits im Lehrplan der Unterstufe definiert wurden, leisten. Die dort definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Die im Abschnitt Lehrstoff formulierten Lernziele und Themenbereiche umschreiben jene Kenntnisse und Einsichten, die zum Erwerb der in der Bildungs- und Lehraufgabe angeführten Kompetenzen durch die Schülerinnen und Schüler führen sollen.
Aus den Zielstellungen haben die Lehrerinnen und Lehrer die Lerninhalte eigenverantwortlich und begründet abzuleiten. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: die Schüler- und Klassensituation, der aktuelle Bezug, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit, die fächerübergreifenden Aspekte.
Die Themen sind einheitlich für alle Schulstufen durchstrukturiert. Das jeweils erste Thema bietet einen allgemeinen Einstieg in die Problematik der Raumstrukturierung. Es folgen Themen die den Kompetenzbereichen Umwelt - Wirtschaft - Gesellschaft zugeordnet werden können.
Im jeweils letzten Einzelthema und in den Themen der 8. Klasse wird verstärkt die Synthesekompetenz, beim letzten Einzelthema in der 7. Klasse verstärkt Berufsorientierung eingefordert.
Das intensive Befassen mit den Inhalten der einzelnen Themen und die Sicherung eines ständigen Lernprozesses sind dem bloßen Wissenserwerb vorzuziehen.
In der Oberstufe werden höhere Anforderungen an die Orientierung und Selbständigkeit gestellt als in der Unterstufe. Es soll in jeder Klasse Unterrichtseinheiten geben, in denen die Schülerinnen und Schüler durch die unmittelbare Auseinandersetzung mit der Realität lernen.
Im Unterricht soll die Aktivität der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehen. Daher sind verstärkt Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind neben traditionellen geographischen Arbeitsformen insbesondere die Möglichkeiten der IKT zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftskundlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerübergreifenden Projekten und didaktischen Spiele in jeder Klasse besondere Bedeutung zu.
5. und 6. Klasse:
Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt
Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen
Landschaftsökologische Zonen der Erde
Bevölkerung und Gesellschaft
Die Menschen und ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse
Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen
Vielfalt und Einheit - Das neue Europa
Raumbegriff und Strukturierung Europas
Produktionsgebiete im Wandel – Außerwert- und Inwertsetzung als sozioökonomische Problemstellungen
Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften
Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik
Regionale Entwicklungspfade im Vergleich
7. Klasse:
Die kursiv gesetzten Lernziele stellen die verbindlichen zusätzlichen Bereiche des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums dar.
Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft
Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs
Naturräumliche Chancen und Risken
Demographische Entwicklung und gesellschaftspolitische Implikationen
Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme – Wirtschafts- und Sozialpolitik
Wirtschaftsstandort Österreich
Unternehmen und Berufsorientierung
8. Klasse:
Die kursiv gesetzten Lernziele stellen die verbindlichen zusätzlichen Bereiche des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums dar.
Lokal –regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte
Globalisierung – Chancen und Gefahren
Politische und ökonomische Systeme im Vergleich
Städte als Lebensräume und ökonomische Zentren
Geld- und Währung
Politische Gestaltung von Räumen
Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Schülerinnen und Schülern ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die für viele Lebensbereiche grundlegende Bedeutung haben. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen.
Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts.
Mathematische Kompetenzen
Kompetenzen, die sich auf Kenntnisse beziehen:
Sie äußern sich im Vertrautsein mit mathematischen Inhalten aus den Bereichen Zahlen, Algebra, Analysis, Geometrie und Stochastik.
Kompetenzen, die sich auf Begriffe beziehen:
Sie äußern sich in der Fähigkeit, mathematische Begriffe mit adäquaten Grundvorstellungen zu verknüpfen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Mathematik als spezifische Sprache zur Beschreibung von Strukturen und Mustern, zur Erfassung von Quantifizierbarem und logischen Beziehungen sowie zur Untersuchung von Naturphänomenen erkennen.
Kompetenzen, die sich auf mathematische Fertigkeiten und Fähigkeiten beziehen, äußern sich im Ausführen der folgenden mathematischen Aktivitäten:
Aspekte der Mathematik
Schöpferisch - kreativer Aspekt:
Mathematik ist eine Schulung des Denkens, in der Arbeitstechniken vermittelt, Strategien aufgebaut, Phantasie angeregt und Kreativität gefördert werden
Sprachlicher Aspekt:
Mathematik ist ein elaboriertes Begriffsnetz, ein ständiges Bemühen um exakten Ausdruck, in dem die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren und Urteilen entwickelt sowie die sprachliche Ausdrucksfähigkeit gefördert werden
Erkenntnistheoretischer Aspekt:
Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt; sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen; Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen
Pragmatisch- anwendungsorientierter Aspekt:
Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien bzw. Berufsfelder
Autonomer Aspekt:
Mathematische Gegenstände und Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt eigener Art, in der Aussagen - von festgelegten Prämissen ausgehend - stringent abgeleitet werden können; Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern und fördert so den demokratischen Prozess
Kulturell - historischer Aspekt:
Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in der Entwicklung des europäischen Kultur- und Geisteslebens macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Mathematik ergänzt und erweitert die Umgangssprache vor allem durch ihre Symbole und ihre Darstellungen, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie; neben der Muttersprache und den Fremdsprachen wird Mathematik so zu einer weiteren Art von Sprache
Mensch und Gesellschaft:
Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin usw.) eine wichtige Rolle spielt
Natur und Technik:
Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen; Die Mathematik stellt eine Fülle von Lösungsmethoden zur Verfügung, mit denen Probleme bearbeitbar werden
Kreativität und Gestaltung:
Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite; vor allem das Experimentieren an neuen Aufgabenstellungen und Problemen macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden
Gesundheit und Bewegung:
Durch die Bearbeitung mathematisch beschreibbarer Phänomene aus dem Gesundheitswesen und dem Sport können Beiträge zu diesem Bildungsbereich geleistet werden
Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen.
Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung - angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – zu erfolgen hat. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, ist dies nicht im Sinne einer Wertung zu verstehen.
Lernen in anwendungsorientierten Kontexten
Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte innerhalb der Mathematik und durch geeignete fächerübergreifende Unterrichtssequenzen sind anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen.
Lernen in Phasen
Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden.
Lernen im sozialen Umfeld
Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Hilfreich für jeden Lernprozess ist ein konstruktives Klima zwischen den Schülerinnen und Schülern einerseits sowie den Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern andererseits. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten.
Lernen unter vielfältigen Aspekten
Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen.
Lernen mit instruktionaler Unterstützung
Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel - insbesondere in Mathematik - ineffektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Schülerinnen und Schüler anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von schüleradäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden.
Lernen mit medialer Unterstützung
Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte und Facharbeiten reichen.
Lernen mit technologischer Unterstützung
Mathematiknahe Technologien wie Computeralgebra-Systeme, dynamische Geometrie-Software oder Tabellenkalkulationsprogramme sind im heutigen Mathematikunterricht unverzichtbar. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen der Programme durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Kennenlernen derartiger Technologien, das über exemplarische Einblicke hinausgeht und zumindest gelegentlich eine wesentliche Rolle beim Erarbeiten und Anwenden von Inhalten spielt. Bei der maximalen Realisierung ist der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien ein ständiger und integraler Bestandteil des Unterrichts.
Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jeder Schulstufe aus. Bei mehr als drei Wochenstunden ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind für alle Schulstufen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch.
Das Verwenden von Symbolen für logische Begriffe und Beziehungen und das Beschreiben von Gesamtheiten mit Hilfe von Mengen und Mengenoperationen hat die Basis für exaktes Formulieren und Arbeiten zu legen.
Die im Lehrstoff formulierten Tätigkeiten und Inhalte sind zwar bestimmten Bereichen zugeordnet, können aber auch in anderen Bereichen angewendet werden.
5. Klasse:
Zahlen und Rechengesetze
Gleichungen und Gleichungssysteme
Funktionen
Trigonometrie
Vektoren und analytische Geometrie der Ebene
6. Klasse:
Potenzen, Wurzeln, Logarithmen
Folgen
Gleichungen, Ungleichungen, Gleichungssysteme
Reelle Funktionen
Analytische Geometrie des Raumes
Stochastik
7. Klasse:
Algebraische Gleichungen und komplexe Zahlen
Differentialrechnung
Nichtlineare analytische Geometrie
Stochastik
8. Klasse:
Integralrechnung
Dynamische Prozesse
Stochastik
Wiederholung
Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde sieht in der Oberstufe die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Weltverständnis und Naturerkenntnis, Ökologie und Umwelt sowie Biologie und Produktion vor.
Der Biologie- und Umweltkundeunterricht hat, aufbauend auf dem Wissen und den Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler in der Unterstufe erworben haben, folgende Ziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen – im Sinne biologischer Grundbildung – zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten in lebenden Systemen sehen lernen und damit Grundzüge eines biologischen bzw. naturwissenschaftlichen Weltverständnisses erwerben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in ausgewählte Forschungsschwerpunkte der modernen Biowissenschaften erhalten und damit auch Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben. Sie sollen – auch im Sinne einer Studienvorbereitung für naturwissenschaftliche Fachrichtungen – verstehen, welche Aussagekraft biologische bzw. naturwissenschaftliche Experimente besitzen und wo deren Grenzen liegen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihr Verständnis und die Wahrnehmung für den eigenen Körper vertiefen und damit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst und anderen befähigt werden (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung, Suchtprophylaxe, Umgang mit behinderten Menschen, Humangenetik).
Die Schülerinnen und Schüler sollen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen. Die Bedeutung des Arten- und des Biotopschutzes soll erkannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie in Hinblick auf zukünftige Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen qualifizieren. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung (Bioethik) bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln.
Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit sowie emotionale Intelligenz sollen erworben und gefördert werden.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Mensch und Gesellschaft:
Menschen als biologische und soziale Wesen, Sexualität / Partnerschaft / Familie, Gesundheit / Krankheit als biologisches und soziales Phänomen, Arbeitswelt, Gestaltung von Freizeit, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch - Natur, Ökologie - Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse, lebenslanges Lernen
Natur und Technik:
Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsstrategien
Sprache und Kommunikation:
Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache, Einbeziehung englischer Fachliteratur
Kreativität und Gestaltung:
Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden, Entwicklung von Modellen
Gesundheit und Bewegung:
körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden / Gesundheit, Umwelt und Sport
Trotz spezifischer Bildungsziele unterschiedlicher Schulformen ist der Lehrstoff in den einzelnen Schulstufen für alle Schulformen gleich formuliert. Es obliegt den Lehrerinnen und Lehrern diesen entsprechend dem Stundenangebot der jeweiligen Schulform umzusetzen. Folgende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen:
Der Unterricht gliedert sich in vier zentrale Bereiche, die miteinander verschränkt und kombiniert sowie in methodisch vielfältiger Weise bearbeitet werden müssen.
Mensch und Gesundheit
Es ist die Einsicht zu vertiefen, dass der menschliche Körper ein System von in Wechselbeziehung stehenden Organen ist und gesundheitsfördernde Lebensweisen durch individuelle Entscheidungen (persönliche Verantwortung) und durch Umwelteinflüsse mitbestimmt sind. Biologisches Wissen ist in Bezug zu gegenwärtigem und zukünftigem Verhalten und Handeln zu setzen.
Weltverständnis und Naturerkenntnis
Einblicke in die modernen Biowissenschaften einschließlich aktueller Forschungsthemen sind zu geben. In der 5. Klasse ist eine einfache Modellvorstellung der Zelle zu erarbeiten, in der 6. Klasse (Sexualität, Embryonalentwicklung des Menschen) und 8. Klasse (Genetik) sind die Kenntnisse auszubauen und zu vertiefen. Bei der Behandlung aller Themen ist darauf zu achten, dass eine prägnante, exemplarische Auswahl getroffen wird. Weiters sind die zahlreichen Anknüpfungspunkte für Diskussionen zu Fragen der Ethik (Was kann der Mensch? Was darf der Mensch?) zu nutzen.
Ökologie und Umwelt
Es hat eine stärker theoretisch orientierte Beschäftigung mit Ökosystemen stattzufinden, die praktische Tätigkeit (Freilandarbeit ua.) ist aber nicht zu vernachlässigen. Naturerfahrung ist ein wesentlicher Erlebnis- und Lernbereich. An konkreten Beispielen hat nachhaltige Entwicklung vergleiche Agenda 21, Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zu Umwelt- und Entwicklungsvorhaben aus 1992) als zentrale Perspektive zukünftiger Entscheidungen deutlich zu werden. Aktivitäten im fachübergreifenden Kontext bieten sich hier besonders an.
Biologie und Produktion
Problemorientierte Fragestellungen und Betriebserkundungen haben deutlich zu machen, welch zentrale wirtschaftliche Bedeutung die Biologie als Produktionsfaktor in den modernen Industriegesellschaften hat. Die Auseinandersetzung mit kontroversiell diskutierten Themen ist zu trainieren.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teils zu entnehmen.
5. Klasse:
Mensch und Gesundheit
Erkennen der Bedeutung einer gesunden Ernährung; Essstörungen auch als psychische Erkrankungen (Suchtverhalten) verstehen und über Therapiemöglichkeiten Bescheid wissen
Weltverständnis und Naturerkenntnis
Zelle
Wissen um die Zelle als Grundbaustein und Informationsträger der Organismen und modellhaftes Verstehen der Zusammenhänge zwischen Lebensvorgängen und bestimmten Zellstrukturen
Biodiversität
Ökologie und Umwelt
Verständnis für die Probleme der Welternährung, der Ressourcenverteilung und der verschiedenen Formen der Landwirtschaft (intensiv und extensiv) erwerben, Ursachen für den Nord-Süd-Konflikt erkennen und Zukunftsszenarien entwickeln
Biologie und Produktion
Einblick in biotechnische Verfahren bei der Nahrungsmittelproduktion gewinnen
6. Klasse:
Mensch und Gesundheit
Sexualität
Verständnis von Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen vertiefen und zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Sexualität anregen (Sexualethik); Wissen über Möglichkeiten der Fortpflanzungsmanipulationen und über die Embryonalentwicklung beim Menschen erwerben
Immunsystem des Menschen
Einblicke in die grundlegende Funktionsweise des Immunsystems gewinnen und die Auswirkungen von Störungen erkennen (Allergien, AIDS ua.)
Drogen
Gründe für Suchtverhalten erfassen und verschiedene Möglichkeiten der Suchtprophylaxe vor allem im Hinblick auf aktuelle Jugenddrogen erarbeiten
Weltverständnis und Naturerkenntnis
Zelle
Wissen um die Bedeutung der Mitose für Wachstum, Zelldifferenzierung und die Entstehung vielzelliger Lebewesen sowie der Meiose für die geschlechtliche Fortpflanzung
Information und Kommunikation in biologischen Systemen
Grundlagen von Information und Kommunikation in Nervensystemen (Reizaufnahme, Erregungsleitung, Verarbeitung; moderne Hirnforschung) und im Hormonsystem des Menschen (Regelkreise) verstehen; Begreifen, dass diese Mechanismen dem Verhalten zu Grunde liegen; Überblick über zentrale Positionen der Verhaltensforschung
Bioplanet Erde
Einblick in die Stellung der Erde im Weltall, Wissen um Aufbau und Struktur der Erde und der geodynamischen Formungskräfte als Grundlage der Entstehung ausgewählter österreichischer Landschaften
Ökologie und Umwelt
Vertiefung und Erweiterung des Wissens über Ökosysteme (Stoff- und Energiekreisläufe, Umweltfaktoren, Sukzession, Konvergenzerscheinungen); Umweltprobleme und deren Ursachen am Beispiel Klimawandel diskutieren und Lösungsmöglichkeiten im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung aufzeigen; Einblick in das Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie
7. Klasse (nur am Realgymnasium und Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie):
Mensch und Gesundheit
Psychosomatik
Einsicht in das Zusammenspiel von Körper und Psyche gewinnen und dessen Auswirkungen auf das Wohlbefinden unter Einbeziehung der Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler erarbeiten; Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Freizeit aufzeigen
Krankheit
Kenntnisse über Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Parasiten) an Hand ausgewählter Beispiele erlangen; Maßnahmen zur Hygiene und Reiseprophylaxe; Moderne Zivilisationskrankheiten, Krebs
Weltverständnis und Naturerkenntnis
Systematik
Erfassen möglicher Ordnungsprinzipien der Organismen unter Heranziehung moderner Forschungsergebnisse
Bewegung in biologischen Systemen
Wissen über Bewegung als Kennzeichen des Lebens und über die biologischen Strukturen bei Tieren und Pflanzen, die Bewegungen ermöglichen
Ökologie und Umwelt
An Hand eines ausgewählten regionalen oder globalen Beispiels betreffend Energie, Verkehr oder Tourismus die Charakteristika nachhaltiger Entwicklung kennen lernen und Realisierungsmöglichkeiten diskutieren
8. Klasse:
Mensch und Gesundheit
Prinzipien moderner Gesundheitsförderung am Beispiel Stress darstellen und ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler bearbeiten (Ursachen, Auswirkungen, Stressbewältigung); Einblicke in Forschungsschwerpunkte der modernen Biowissenschaften (Stammzellenforschung, neue Reproduktionsmethoden usw.)
Weltverständnis und Naturerkenntnis
Zelle
Vertiefung des Wissens über die zytologischen und molekularen Grundlagen der Vererbung
Genetik
Verstehen der biochemischen Vorgänge bei der Proteinsynthese (Transkription, Translation, Regulation der Genaktivität); Kennen der Vererbungsregeln; Einblick in die Humangenetik; Wissen um gentechnische Verfahren und deren mögliche Auswirkungen (Landwirtschaft, Medizin, Gesellschaft ua.) erwerben; Entwicklung einer verantwortungsbewussten Haltung gegenüber gentechnischen Eingriffen (Wissenschaftsethik, Bioethik) fördern
Evolution
Grundlagen chemischer und biologischer Evolution erwerben; Einblick in Evolutionstheorien. Überblick über den Ablauf der Entwicklungsgeschichte
Biologie und Produktion
Einblicke in die Anwendung der genetischen Forschung in Tier- und Pflanzenzucht sowie in gentechnische Verfahren (ausgewählte Beispiele aus Medizin, Landwirtschaft ua.) gewinnen
Chemische Grundbildung soll mit dem für die Chemie charakteristischen „Zwiedenken“, das im submikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen sucht und findet, vertraut machen. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können auf relativ wenige auch philosophische Deutungssysteme und Grundvorstellungen zurückgeführt werden. Als Grundlage von Eingriffen in materielle Prozesse soll das Kennenlernen dieser Denkweise zum Verstehen des heutigen Weltbildes und der Entwicklung unserer Kultur beitragen.
Der Chemieunterricht in der Oberstufe erweitert und vertieft die erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten aus der Unterstufe. Er bereitet auf wissenschaftliches Denken und Arbeiten vor, indem unterschiedliche Zugänge zu den verschiedenen Dimensionen des Erforschenswerten eröffnet werden.
Im Verbund mit Biologie, Mathematik und Physik soll Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen, also über Modelldenken, Systemdenken, Planen und Auswerten von Experimenten zu Stoffartumwandlungen zeigen. Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für lebensgestaltende Lernstrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Problemlösekompetenz und Kommunikationsfähigkeit mit Expertinnen und Experten.
Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Dies soll nicht nur eine berufliche Orientierung erleichtern, sondern stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar machen und auch Verständnis für die europäische und globale Bedeutung der chemischen Industrie schaffen.
Die Übernahme von Verantwortung und die Ausbildung von Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Teilnahme an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglichen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Mensch und Gesellschaft:
Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse
Natur und Technik:
Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studien- und Berufsfelder
Sprache und Kommunikation:
Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches; Beschreibung, Protokollierung und Präsentation chemischer Sachverhalte
Kreativität und Gestaltung:
Ästhetik bei ausgewählten chemischen Reaktionen; kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen
Gesundheit und Bewegung:
Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika
Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Konzepte verwirklichbar ist:
Stoff-Teilchen-Konzept: Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene werden konsequent unterschieden
Struktur-Eigenschafts-Konzept: Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes
Donator-Akzeptor-Konzept: Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen lassen sich als Protonen- und Elektronenübertragungen- bzw. Elektronenpaarverschiebungen beschreiben
Energiekonzept: Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden
Größenkonzept: Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden
Gleichgewichtskonzept: Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen
Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:
Empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen
Planung, Durchführung, Dokumentation und Deutung von Experimenten und sicherer Umgang mit den Stoffen stellen einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des Chemieunterrichts dar. Die minimale Realisierung wird durch gemeinsames Beobachten und Auswerten von Demonstrations- und Schülerexperimenten erreicht. Eine optimale Erfüllung dieser Leitlinie ist die selbstständige experimentelle Problembearbeitung.
Situiert und an Hand authentischer Probleme lernen
Ausgangspunkt für Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen der Schülerinnen und Schüler aufgebaut. Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung kann durch eine Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden.
In vielfältigen Kontexten lernen
Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sind dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen.
Unter multiplen Perspektiven lernen
Einzelne Inhalte und Probleme müssen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und behandelt werden. Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen dies. Die minimale Realisierung besteht in der Verdeutlichung unterschiedlicher Sichtweisen bei der Darbietung neuer Inhalte, die maximale im konkreten Erleben.
In einem sozialen Umfeld lernen
Gemeinsames Lernen und Arbeiten wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Maximal realisieren lässt sich diese Leitlinie durch gemeinsames Lernen und Arbeiten in einer Expertengemeinschaft, für die minimale Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen.
Mit instruktionaler Unterstützung lernen
Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Die Lernumgebung (der Unterricht) ist so zu gestalten, dass neben vielfältigen Möglichkeiten eines Lernens in komplexen Situationen auch das zur Bearbeitung von Problemen (Aufgaben, Projekten usw.) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird.
Mit medialer Unterstützung lernen
Die Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen müssen auch mit Hilfe zeitgemäßer Medien erfolgen. Die Verwendung von chemiespezifischer Software dient der Optimierung altersgemäßer Lernprozesse. Ergebnisse eigenständiger Arbeit sind in Form einer sachgerechten und ansprechenden Darstellung von den Schülerinnen und Schülern zu präsentieren.
Kursiv gesetzte Teile gelten als verbindliche Zusätze für alle realgymnasialen Schulformen.
7. und 8. Klasse:
Strukturen und Modellbildung
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
Für die Erreichung dieser Ziele sind folgende Inhalte vorgesehen:
Stoffumwandlungen und Energetik
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
Für die Erreichung dieser Ziele sind folgende Inhalte vorgesehen:
Zusätzliche Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie:
Diese Kenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung zahlreicher ökonomischer und ökologischer Fragestellungen, wie sie in den nachfolgenden Themenbereichen manifest werden.
Rohstoffe, Synthesen und Kreisläufe
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
Zusätzliche Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie:
Chemie und Leben
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
Zusätzliche Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie:
Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifische Arbeitsweise der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen physikalische Methoden liefern können. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag und in der Umwelt und für die Welterkenntnis erfassen und für ihre Lebensgestaltung nutzen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen erhalten und die Bedeutung neuer Sichtweisen bei anstehenden Problemen (Paradigmenwechsel) sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen. Der Physikunterricht hat einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung und der persönlichen Berufswahl zu leisten.
Ziel des Physikunterrichts ist daher die Vermittlung des nötigen Rüstzeuges zum verstehenden Erleben von Vorgängen in Natur und Technik und keinesfalls nur das Informieren über sämtliche Teilgebiete der Physik.
Das Ziel ist der Erwerb folgender Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Natur und Technik:
Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch bzw. prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Physik als Grundlage der Technik verstehen
Sprache und Kommunikation:
Ein Grundvokabular physikalischer Begriffe als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches erwerben; zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren können: Einsicht in die Notwendigkeit und Mächtigkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; das Ringen um naturwissenschaftliche Erkenntnisse auch im Spiegel künstlerischer Auseinandersetzungen, etwa in Romanen und Dramen, einsehen
Mensch und Gesellschaft:
Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Elektrosmog, ionisierende Strahlung) entwickeln
Kreativität und Gestaltung:
Hypothesenbildung und Problemlösen als kreative Prozesse verstehen; Prinzipielles über physikalische Grundlagen der Wahrnehmung wissen; sich mit künstlerischen Umsetzungen physikalischer Konzepte aus einander setzen
Gesundheit und Bewegung:
Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten (zB Biomechanik) verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln
Die Lehrerinnen und Lehrer haben den Bildungsprozess durch Einbettung der Lehrinhalte in lebensweltbezogene Themenbereiche zu unterstützen und so einer verfrühten Abstraktion vorzubeugen. Dabei ist der erhöhte Abstraktionsgrad moderner physikalischer Inhalte durch verstärkte Nutzung von Analogien und audiovisuellen Medien zu kompensieren.
Die Themenwahl ist an folgenden Zielbereichen physikalischer Grundbildung zu orientieren:
Die Wahl der Themen hat sich an der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und an Anwendungsbereichen der Physik zu orientieren und zu übergeordneten Einsichten zu führen. Dabei ist unter Betonung der jeweils maßgeblichen Konzepte ein physikalisches Verständnis wesentlicher Vorgänge in Natur und Technik mit Schwerpunkten in Bereichen der klassischen Physik (5. und 6. Klasse) bzw. in Bereichen der modernen Physik (7. und 8. Klasse) aufzubauen.
Bei der Methodenwahl sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:
Entsprechend der Zukunftsorientierung des Unterrichts sind auch moderne Methoden der Informationsbeschaffung, der Datenerfassung (Messen, Steuern, Regeln) und –verarbeitung sowie der Modellbildung im Unterricht einzusetzen.
Die im Lehrstoff angeführten Konzepte sind schülerzentriert, ausgehend vom Vorwissen und von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in ihrer natürlichen und technisierten Umwelt, anhand von geeigneten Themen, für die die Lehrerinnen und Lehrer letztverantwortlich sind, zu erarbeiten.
Dabei ist exemplarisch an mindestens einer Thematik pro Schulstufe eine größere Erklärungstiefe anzustreben und vermehrte Möglichkeit zur eigenständigen Befassung zu geben. Dies ist nach Möglichkeit auch fächerübergreifend durchzuführen.
Durch das wiederholte Aufgreifen und Vernetzen von Konzepten und Grundbegriffen in verschiedenen Zusammenhängen soll das Erreichen der physikalischen Bildungsziele sichergestellt werden.
Mathematisierung als spezifische physikalische Arbeitsweise bedeutet das Durchlaufen verschiedener Stufen zunehmender Abstraktion von der Gegenstandsebene über bildliche, sprachliche und symbolische Ebenen zur formal-mathematischen Ebene. Für das Verständnis sind die nichtformalen Ebenen wichtig, während der mathematischen Ebene für die Anwendung (Vorhersage) besondere Bedeutung zukommt.
Die Leistungsfeststellung dient einerseits der Beurteilung und hat andererseits vor allem als informelle Leistungsfeststellung den Sinn der Rückmeldung des erreichten Leistungsstandes als Information über Stärken und noch zu behebende Schwächen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer. Insbesondere ist die Reflexion über den Leistungszuwachs motivierend für künftige Lernprozesse einzusetzen.
Die individuell verschiedene Leistungsfähigkeit ist durch differenzierte Aufgabenstellungen zu berücksichtigen. Neben dem kognitiven Bereich sind Handlungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz zu berücksichtigen. Geeignet sind dafür beispielsweise Interpretation fachbezogener Medienberichte, Planung, Durchführung, Auswertung und Protokollierung von Experimenten, Fragenformulierung und Hypothesenbildung.
In Schulformen mit mehr als insgesamt sieben Wochenstunden in der Oberstufe ist eine größere Erklärungstiefe als in den anderen Schulformen zu erzielen.
Zur Unterstützung des Unterrichts aus Chemie ist zu Beginn der 7. Klasse das Atommodell in moderner Sichtweise zu behandeln.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teils zu entnehmen.
Die spezielle Methodik der Physik hat zu Konzepten geführt, von denen folgende besonders wichtig und schulstufenübergreifend zu behandeln sind:
Denken in Modellen; Kausalitätskonzept; Naturgesetze und deren Grenzen; Vorhersagbarkeit über das Verhalten eines Systems; Universelle Gültigkeit der Naturgesetze; Teilchenkonzept; Trägheitskonzept; Energiekonzept; Konzept der Erhaltungsgrößen; Feldkonzept; Konzept von Raum und Zeit
5. und 6. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende physikalische Bildungsziele erreichen:
7. und 8. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende physikalische Bildungsziele erreichen:
Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemein bildenden höheren Schule beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den Einsatz klassischer konstruktiver Methoden und zeitgemäßer CAD-Technologien befähigt werden, folgende Ziele zu erreichen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, Querverbindungen zur Mathematik, zur Informatik, zu den Naturwissenschaften, zur Technik und zur bildenden Kunst zu erkennen und geometrische Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen anzuwenden.
Der Unterricht in Darstellender Geometrie bildet die Brücke zwischen den realen Objekten der Umwelt und den Modellen im virtuellen Raum. Der dazu notwendige Abstraktionsschritt fördert folgende Handlungskompetenzen:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge im Gegenstand Geometrisches Zeichnen sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Verbale Beschreibung geometrischer Objekte und Vorgänge; geometrische Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Präzision der Sprachverwendung
Mensch und Gesellschaft:
Vorbereitung auf die Berufswelt und weiterführende Ausbildung (zB Zertifizierungen); adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten (zB in virtuellen Galerien im Internet)
Natur und Technik:
Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren technischer Objekte; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orientierung in virtuellen 3D-Welten
Kreativität und Gestaltung:
Kreatives und individuelles Entwerfen geometrischer Objekte und Modelle sowie deren Präsentation auch mit modernen Medien
Gesundheit und Bewegung:
Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung
Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler sind geometrische Grundbegriffe zu erarbeiten. Damit wird der Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung erleichtert.
Dreidimensionale Objekte sind hinsichtlich ihrer Formen, Strukturen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten zu analysieren und durch die zur Festlegung notwendigen Parameter zu beschreiben. Dies bildet die Grundlage für die konstruktive Erfassung und die 3D-Modellierung von Raumobjekten.
Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt werden. Durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Aufgaben ist die algorithmische Denk- und Problemlösefähigkeit zu fördern. Zur Stützung der Raumanschauung sind axonometrische Risse und Handskizzen zu verwenden.
Freihandzeichnungen haben den gesamten Unterricht zu begleiten. Dabei ist auf das Einhalten der Proportionen und der geometrischen Abbildungsregeln zu achten. Das computerunterstützte Modellieren von Raumobjekten ist durch die Anfertigung geometrisch richtiger Handskizzen vorzubereiten.
Bei Konstruktionen in den Hauptrissen ist ein dazu paralleles Arbeiten in einem axonometrischen Bild anzustreben. Das Erarbeiten der Grundprinzipien räumlicher Konstruktionen ist in einfachster Aufstellung durchzuführen - die Umsetzung in aufwändigen Projekten ist mit Unterstützung geeigneter 3D-CAD-Software durchzuführen.
Bei der Lösung der Aufgaben und Beispiele ist auf eine ausgewogene Aufteilung klassisch-konstruktiver und computerunterstützter Methoden zu achten. Strukturiertes Dokumentieren der wesentlichen Arbeitsschritte unterstützt den Transfer von Informationen.
Durch die Verwendung von teilweise vorgefertigten Arbeitsblättern ist das Lösen umfangreicherer Aufgaben auf die wesentlichen konstruktiven Schritte zu fokussieren.
Aus den Naturwissenschaften und der Mathematik vertraute Begriffe sind auch im Unterricht der Darstellenden Geometrie zu verwenden. Mit Hilfe von Problemstellungen aus Technik, Architektur, Design und Kunst, die den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, ist geometrisches Wissen und Können zu entwickeln und zu festigen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles zu entnehmen.
7. und 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für Projektionen als Abbildungen entwickeln und Risse herstellen können
Die Schülerinnen und Schüler sollen das Arbeiten mit 3D-CAD-Software lernen
Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Konstruktionsprinzipien verstehen und mit deren Hilfe anwendungsorientierte Probleme der Raumgeometrie lösen können
Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Eigenschaften von Kurven erfassen
Die Schülerinnen und Schüler sollen das Bearbeiten von Flächen mit Hilfe geeigneter Methoden erlernen
Die Schülerinnen und Schüler sollen mit 3D-CAD-Software fortgeschritten modellieren und konstruieren können
Haushaltsökonomie und Ernährung versteht sich als multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, deshalb bieten sich fächerübergreifende Aufgabenstellungen zur Förderung der Vernetzungskompetenz an. Die erfassten Themenbereiche sollen Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen. Welt- und Kulturverständnis stellt ein vorrangiges Ziel dar.
Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern.
Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Schülerinnen und Schüler zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention und Nachhaltigkeit zu bewirken.
Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen.
Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement.
Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Schülerinnen und Schüler von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Schülerinnen und Schüler sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheits-relevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten.
Mensch und Gesellschaft:
Haushaltsökonomie und Ernährung soll Schülerinnen und Schüler zu reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Wandel von familiären Strukturen, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gender Mainstreaming
Natur und Technik:
Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Ökologie; Reflexion und Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung von Informationstechnologien
Gesundheit und Bewegung:
Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Haushaltsökonomie und Ernährung als wichtiger Schwerpunkt evident. Gesundheitsverhalten und - im Sinne einer selbstverantwortlichen Gestaltung - Gesundheitskompetenz stehen im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung bei besonderen Anforderungen; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Erkenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit
Kreativität und Gestaltung:
Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Haushaltsökonomie und Ernährung fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien
Die Organisation des Lernprozesses hat im Kontext mit den vorher angeführten Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz durch Methodenvielfalt zu erfolgen.
Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten.
Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Experten sowie die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd.
Vielfältiger Medieneinsatz hat die Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und die interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken. Im Rahmen von Projekten und fächerübergreifendem Unterricht sind Verschiebungen von Unterrichtsinhalten zwischen 5. und 6. Klasse möglich.
5. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
6. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.
Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.
Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen
Mensch und Gesellschaft:
Psychologie und Philosophie sollen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen führen sowie das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel fördern. Im Speziellen ist auf den Wandel des weiblichen und männlichen Selbstverständnisses Bezug zu nehmen. Weiters ist der gesellschaftsverändernde Einfluss der Medien zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt werden und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation sollen interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht werden.
Natur und Technik:
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren sowie auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufmerksam werden. Wissenschaft soll in ihren gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen betrachtet werden, insbesondere hinsichtlich des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts und der daraus resultierenden moralischen Probleme.
Kreativität und Gestaltung:
Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität erweitern.
Gesundheit und Bewegung:
Die Schülerinnen und Schüler sollen psychohygienische Prinzipien kennen lernen und sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander setzen.
Aufgrund der Themenvielfalt ist der Psychologie- und Philosophieunterricht prädestiniert, fächerübergreifende Aspekte zu allen geistes- und naturwissenschaftlichen Fächern durch Querverbindungen aufzuzeigen. Durch Transfer und Vergleich sind bei Schülerinnen und Schülern das Erkennen komplexer Zusammenhänge und das Erfassen vernetzter Sachverhalte zu fördern. Der fächerverbindende Aspekt ist auch zwischen Psychologie und Philosophie anzustreben.
Elemente der Entwicklungspsychologie und Pädagogik sind in die angeführten Themenbereiche der 7. Klasse zu integrieren. Die Lernziele der 8. Klasse bieten sich auch für eine vernetzte Behandlung an.
Die Wahl der Anordnung, Akzentuierung und Methode sowie des Standpunktes und der Forschungsrichtung ist freigestellt. Eine Vielfalt von Methoden, Standpunkten und Forschungsrichtungen ist anzustreben. Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Faktenwissen, Verständnis und eigenständiger Problembearbeitung zu achten.
Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.
Bei der Organisation des Lernprozesses ist auf eine Vielfalt der Methoden zu achten. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies soll zur Erweiterung in Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik beitragen. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch das sokratische Gespräch, das Üben des logisch richtigen Argumentierens und das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation.
Zur Förderung des kreativen Potentials sind – im Sinne der Methodenvielfalt - Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audio-visuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen.
Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten, durch Besuche außerschulischer Institutionen usw. herzustellen. Dabei sind psychologische und philosophische Fragestellungen im Kontext zu anderen Wissenschaften und Lebensbereichen zu erörtern.
Ergänzung für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium
Die Schülerinnen und Schüler haben sich im Psychologieunterricht des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums besonders mit entwicklungspsychologischen, pädagogischen, sozial- und betriebspsychologischen Themen auseinander zu setzen. Der Lehrstoff der 7. Klasse ist auf die 6. und 7. Klasse aufzuteilen. Den Schülerinnen und Schülern sind im Unterricht Orientierungshilfen zur Lebensgestaltung und Berufswahl zu geben. Der Bezug zur Lebenswirklichkeit ist durch ein Praktikum herzustellen, wobei dieses in Abweichung von der Stundentafel in geblockter Form geführt werden kann und den Gegebenheiten des jeweiligen Schulstandortes anzupassen ist.
7. Klasse:
Psychologie
Die folgenden Lernziele machen den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Psychologie in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bewusst:
Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie kennen lernen
Psychologische Phänomene der Wahrnehmung erfassen
Kognitive Prozesse reflektieren
Soziale Phänomene und Kommunikationsstrukturen erfassen
Motive menschlichen Handelns erörtern
Einblick in Persönlichkeitsmodelle gewinnen
Ergänzung für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium:
Fragen der Entwicklung und Erziehung erörtern
8. Klasse:
Philosophie
Philosophische Fragestellungen kennen lernen und beschreiben
Die Problematik von Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis nachvollziehen und analysieren
Sich mit dem Wesen der Menschen auseinander setzen
Ethische Grundpositionen kennen lernen und ethische Fragestellungen analysieren
Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen Grundlagen, Methoden, Anwendungen und Arbeitsweisen erschlossen und die gesellschaftliche Dimension von Informations- und Kommunikationstechnologien verdeutlicht werden.
Es ist eine wesentliche Aufgabe des Informatikunterrichts, Schülerinnen und Schülern informatische und informationstechnische Grundkenntnisse zu vermitteln, um sie zu befähigen, diese zur Lösung einer Problemstellung sicher und kritisch einzusetzen. Die Analyse realer Prozesse aus dem persönlichen Umfeld soll die Schülerinnen und Schüler die Struktur komplexer Systeme erkennen lassen und die Bedeutung von Wechselwirkungen demonstrieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Notwendigkeit von Abstraktion, Reduktion und Transformation bei der Beschreibung von einfachen realen Systemen erkennen. Schülerinnen und Schüler sollen Informationstechnologien soweit beherrschen, dass sie damit Aufgaben selbst mit großen Datenmengen bewältigen können. Sie sollen sich kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien aneignen. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass der Unterrichtsgegenstand Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt.
In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Mittelpunkt.
Der Informatikunterricht fasst vorhandene Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Schülerinnen und Schüler ihr kognitives, emotionales und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Jugendlichen bei der Entwicklung einer persönlichen Werthaltung unterstützen.
Schließlich ist eine tiefere Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge und Auswirkungen der Informationstechnologie (ua Arbeits- und Freizeitbereich sowie Folgen für das Sicherheits- und Rechtsbewusstsein) das Ziel.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Die Informatik trägt wesentlich zu einer Veränderung der Kommunikation bei. Unterschiedliche Formen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue Denkstrukturen. Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt.
Mensch und Gesellschaft:
Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien. Durch die Beschäftigung mit diesen lernen Schülerinnen und Schüler deren Auswirkungen, Möglichkeiten und Grenzen kennen, insbesondere das Potenzial der eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen. Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältigen Formen der Gemeinschaft erfordert einen verantwortungsvollen Umgang der Jugendlichen mit Informationstechnologien.
Natur und Technik:
Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer verbesserten Entscheidungs- und Handlungskompetenz.
Kreativität und Gestaltung:
Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen. Sinnliche Wahrnehmungen ermöglichen Zugänge zu kognitiven Erkenntnissen.
Gesundheit und Bewegung:
Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert bei der Arbeit am Computer gezielte Bewegung als Ausgleich. Die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes stellt einen unmittelbaren Praxisbezug dar.
Der Unterrichtsgegenstand Informatik leistet durch die drei Dimensionen Wissensentwicklung, Unterrichtsmanagement und Wissensdarstellung einen unverzichtbaren Beitrag zur Allgemeinbildung. Der Unterricht ist auf der Basis dieser Grundsätze kontinuierlich zu planen und durchzuführen sowie laufend zu reflektieren und anzupassen.
Besonders im Informatikunterricht ist es notwendig, Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielseitige Bezüge aus der Lebens- und Begriffswelt der Jugendlichen aufgreifen. Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten erweitern den Erfahrungshorizont. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sowie Methoden zur persönlichen Lernzielkontrolle sind zu initiieren und zu fördern. In der Übergangsphase von der 8. zur 9. Schulstufe sind gerade im Informatikunterricht besondere didaktische Überlegungen anzustellen um Defizite auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden.
Das Unterrichtsmanagement hat sich an für Schülerinnen und Schüler transparenten Lehrzielen zu orientieren und soll beispielgebend für die eigene Lern- und Arbeitsorganisation auch außerhalb des Informatikunterrichts sein. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Die Bedeutung gemeinschaftlichen Problemlösens bei der Bearbeitung von Projekten aus verschiedenen Gebieten ist besonders im Informatikunterricht zu berücksichtigen. Dabei ist demokratischen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen.
Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweise sollen zur Erweiterung der Sichtweise, Orientierung und Vertiefung von Wissen und Können führen. Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht muss beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Aufbau der Entwicklung einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Produktportfolios, eventuell auch fächerübergreifend, dienlich.
Der vielfältige Zugang zum Wissenserwerb erfordert eine angemessene Wissensdarstellung. Den Lehrerinnen und Lehrern obliegt es daher grundlegende Strukturen, die in Prozessen in Gesellschaft, Natur und Technik wirken, aus Sicht der Informatik transparent zu machen. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind für die Modellierung eines Informatiksystems zu visualisieren und gegebenenfalls mit informatischen Verfahren zu abstrahieren. Die oftmals zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen wegen ihrer zentralen Rolle immer wieder anzuwenden.
Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren.
Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Bedürfnisse sowohl der Mädchen als auch der Burschen ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen.
5. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis, Musikkunde und Musikrezeption begründet.
Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Handlungsorientiertheit anregen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen kultureller Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und Vorurteile gegenüber dem Neuen und dem Anderen überwinden helfen. Musik soll den Schülerinnen und Schülern als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden.
Ein wesentliches Ziel ist der Erwerb der Fähigkeit, Musik in einen kulturhistorischen und thematischen Kontext richtig einordnen zu können. Differenzierte und vergleichende Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen in Praxis und Theorie stellt das sicher.
Das künstlerische Potenzial und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Schülerinnen und Schüler sollen gefördert werden.
Die Förderung personaler und sozialer Kompetenzen, wie Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kooperation und Koordination sowie Toleranz und Kritikfähigkeit ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen.
Die Schulung des Musikhörens soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen. Musikunterricht fördert den physiologisch richtigen, sprachkompetenten und künstlerischen Umgang mit der eigenen Stimme.
Mensch und Gesellschaft:
Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche Öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung, Neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.
Natur und Technik:
Neben Akustik und Instrumentenkunde bildet der Bereich Musik und Neue Medien eine wichtige Schnittstelle zwischen Natur, Technik und Kunst. Daraus ergeben sich neue Anwendungs- und Erkenntnismöglichkeiten, die im didaktischen Feld ihren Einsatz finden.
Gesundheit und Bewegung:
Die differenzierte Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung mentaler Fähigkeiten bei. Einsichten in die Funktionsweise der menschlichen Stimme sollen zum gesunden Stimmgebrauch anregen. Das Wissen um die physiologischen Grundlagen des Hörens soll zu einem gesundheitsbewussten Hörverhalten führen. Die Körperkoordination soll durch das Bewusstsein für die Vernetzung von Klang, Raum und Zeit gefördert werden. Der Bewegungsbereich wird durch Musik um eine künstlerische Dimension erweitert. Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als Lebensbereicherung erfahren.
Kreativität und Gestaltung:
Die Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation in der Musikpraxis sollen der Entwicklung von Fantasie und Kreativität zugute kommen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und aus musikalischen Gruppenprozessen sollen den Vorgang musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.
Lehrplanbereiche
Musikpraxis: Regelmäßiges musikalisches Basistraining ist Voraussetzung für die Heranbildung einer musikalisch geschulten Persönlichkeit. Dabei ist der richtige Umgang mit der Stimme und mit Instrumenten sowie bewusstes Hören zu trainieren. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck in unterschiedlichen Formen der Präsentation ist besonderer Wert zu legen.
Musikkunde: Die Zugänge zu musikkundlichem Wissen sollen von Klangerlebnissen, Kompositionen und Interpretationen sowie von Lebensbildern von Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten ausgehen. Darüber hinaus ist die Musikkunde in die allgemeinen historischen, kulturellen und philosophischen Entwicklungen der jeweiligen Zeit einzubinden. Der Transfer vom Tun zum Wissen hat in musikpraktischer, multimedialer, fächerübergreifender Form sowie über Aktionen zu erfolgen.
Musikrezeption: Bewusstes Hören bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik. Dabei ist das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen wesentlich. Die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld ist daher anzustreben. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem soll Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden. Das sinnliche Erleben von Musik als lebensbegleitendes Element ist den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Basierend auf einem weit gefassten Musikrepertoire in Verbindung mit einem fundierten musikkundlichen Wissen ist die Fähigkeit zu intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik anzustreben.
Die drei Lehrplanbereiche sind immer im Zusammenhang zu sehen und sind, dem jeweiligen Lernziel entsprechend, zu vernetzen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Schulische und außerschulische Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen zu legen. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen soll zu Respekt und kritischem Verständnis führen.
Die Zugänge zur Musik sollen entsprechend dem geistigen und körperlichen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler auditiv, visuell, kinästhetisch und emotional vermittelt werden. Dabei sind durch gezielte Kombination unterschiedlicher Lernzugänge die einzelnen Lernebenen Kennen lernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden zielorientiert einzusetzen. Dem Lernziel entsprechende Unterrichtsformen sind anzuwenden.
In allen drei Lehrplanbereichen sind neue Technologien adäquat einzusetzen und zur Unterstützung individueller Lernprozesse zu nutzen. Unterschiedliche Interaktionsmöglichkeiten sind durch die multimediale Aufbereitung und Rezeption von Musik sowie den Einsatz von Medien beim aktiven Musizieren zu ermöglichen.
Die Musikpraxis ist Grundlage für Musikkunde und Musikrezeption. Singen und Sprechen nehmen eine zentrale Funktion ein. Dabei ist in Fortsetzung der Unterstufe in der 9. und 10. Schulstufe das handlungsorientierte Arbeiten in den Vordergrund zu stellen. Im Sinne einer wissenschaftsorientierten Vorbereitung mit höherem Abstraktionsgrad sind in der 11. und 12. Schulstufe Musikkunde und Musikrezeption zunehmend zu verstärken. Die Qualität der Musikpraxis bleibt weiterhin eine verbindliche Grundlage. Dies ist über ein regelmäßiges Basistraining musikalischer Fertigkeiten sicher zu stellen. Ein reifes und kritisches Musikverständnis der Schülerinnen und Schüler ist über Erfahrungen mit künstlerischen Prozessen anzustreben.
Musikpraxis
Singen und vokales Gestalten, instrumentales Musizieren, Improvisation, rhythmisches Gestalten, Bewegung und Körperausdruck, aktives Hören, Erwerb eines vielfältigen Musikrepertoires
5. und 6. Klasse:
7. und 8. Klasse:
Musikkunde
Theorie und Geschichte der Musik, akustische und instrumentenkundliche Grundlagen, Formenlehre und Werkkunde
5. und 6. Klasse:
7. und 8. Klasse:
Musikrezeption
Interpretation, Werkverständnis im kulturhistorischen Kontext, kritische Auseinandersetzung mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Musik, Erwerb eines vielfältigen Hörrepertoires, Begegnung mit außerschulischen Kulturtragenden, Musikvermittlerinnen- und vermittlern sowie Künstlerinnen und Künstlern
5. und 6. Klasse:
7. und 8. Klasse:
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung wie Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign sowie alltagsästhetische Erscheinungen und Objekte.
Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient auch als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
Mensch und Gesellschaft:
Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
Natur und Technik:
Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
Kreativität und Gestaltung:
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Gesundheit und Bewegung:
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
Bildnerisches Gestalten
5. bis 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Dokumentation und Präsentation
5. bis 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Reflexion
5. und 6. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
7. und 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
Nach dem 3. Lernjahr (8. Klasse)
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie am Realgymnasium.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Ausgehend vom Pflichtgegenstand soll der Wahlpflichtgegenstand zu Ausbau und Vertiefung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz führen.
Durch Einsicht in die Systematik der Fachwissenschaft und unter Berücksichtigung von deren Einbettung in das sozio-kulturelle Umfeld soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlöseverhalten mit Mitteln der Informatik führen.
Durch eine präzise, strukturierte und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind weiterhin als Leitlinien des Unterrichts heran zu ziehen.
Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts hat in der formalen Modellierung von Sachverhalten zu liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, Implementation, Überprüfung und Interpretation besteht.
Durch Vergleich von Softwareprodukten sind grundlegende Funktionalitäten von Software zu vermitteln.
Die Hinführung zu modul- und projektartigen Arbeiten bereitet sowohl eine Grundlage für das Fach selbst als auch für die fächerübergreifende Kooperation. Die unterschiedliche Kenntnislage der Schülerinnen und Schüler erfordert in einzelnen Sachgebieten differenziertes Arbeiten. Die Auswahl der Themen hat nach Möglichkeit Aktualitätsbezug zu haben und die Aufgabenstellungen haben nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Die im Lehrstoff vorgesehenen Inhalte sind so zu organisieren, dass sich jedes einzelne Thema in vernetzter Form im Unterricht wieder findet und eine Vertiefung und Erweiterung ermöglicht.
6. bis 8. Klasse:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Durch die Verflechtung von theoretischen Inhalten mit praktischen Tätigkeiten sollen sowohl die sensomotorische als auch die kognitive, emotionale und soziale Dimension des Lernens sowie dynamische Fähigkeiten angesprochen werden. Im Mittelpunkt steht die anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Einsichten des Pflichtgegenstandes Haushaltsökonomie und Ernährung.
Ziel ist ein sachgerechter, gesundheitsfördernder, leistungssteigernder, Ressourcen schonender und nachhaltiger Umgang mit Betriebs-, Arbeits- und Lebensmitteln. Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie rationeller und wertschätzender Einsatz von Arbeitskraft sollen grundlegend erfahrbar werden.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündigem Konsumverhalten anzuregen.
Interkulturelles Lernen ist ihnen durch die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität und Einblicke in andere Kulturen zu ermöglichen.
Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sind für Organisation, Kalkulation, Nährwertberechnung, Erstellung von Tageskostplänen sowie Internetrecherchen zu bestimmten Themen und Präsentationen einzusetzen. Die Organisation der Lernprozesse hat durch Lernen am Modell, durch „learning by doing“ und gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu erfolgen.
Eine vierzehntägige vierstündige Blockung ist möglich.
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch. Darüber hinaus:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden.
Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren; die Auswahl nat nach Maßgabe des Unterrichtes die Interessen der Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen. Dabei sollen entweder ausgewählte Fertigkeitsbereiche eine vorzugsweise Vertiefung erfahren, inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen bzw. Fertigkeiten der nächst höheren Kompetenzstufe C1 des Europäischen Referenzrahmens (ERS) in die Fachziele einbezogen werden, falls in besonders fortgeschrittenen Lerngruppen in einem der Fertigkeitsbereiche bereits Niveau B2 erreicht ist.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtgegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates.
Kompetenzniveau C1
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können längeren Redebeiträgen folgen, auch wenn diese nicht klar strukturiert sind und wenn Zusammenhänge nicht explizit ausgedrückt sind. Die Schülerinnen und Schüler können ohne allzu große Mühe Fernsehsendungen und Spielfilme verstehen.
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können lange, komplexe Sachtexte und literarische Texte verstehen und Stilunterschiede wahrnehmen. Die Schülerinnen und Schüler können Fachartikel und längere technische Anleitungen verstehen, auch wenn sie nicht in ihrem Fachgebiet liegen.
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Die Schülerinnen und Schüler können die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken und ihre eigenen Beiträge geschickt mit denen anderer verknüpfen.
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können komplexe Sachverhalte ausführlich darstellen und dabei Themenpunkte miteinander verbinden, bestimmte Aspekte besonders ausführen und ihren Beitrag angemessen abschließen.
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können sich schriftlich klar und gut strukturiert ausdrücken und ihre Ansicht ausführlich darstellen. Die Schülerinnen und Schüler können in Briefen, Aufsätzen oder Berichten über komplexe Sachverhalte schreiben und die für sie wesentlichen Aspekte hervorheben. Die Schülerinnen und Schüler können in ihren schriftlichen Texten den Stil wählen, der für die jeweiligen Leserinnen und Leser angemessen ist.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein.
Teilaspekte der Pflichtmodule des Pflichtgegenstandes sind zu vertiefen bzw. erweitern. Im Rahmen der Erweiterung sind neue Themen und Werke und zusätzliche Autoren möglich.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch.
Teilaspekte der Pflichtmodule des Pflichtgegenstandes sind zu vertiefen bzw. erweitern. Im Rahmen der Erweiterung sind neue Themen und Werke und zusätzliche Autoren möglich.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Bei der Auswahl der Themen sind nach Möglichkeit aktuelle Ereignisse einzubeziehen; die Auswahl hat nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Der Wahlpflichtgegenstand umfasst die Teilbereiche Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung einschließlich Rechtskunde, die jeweils ausreichend zu berücksichtigen sind.
Geschichte
Sozialkunde
Politische Bildung einschließlich Rechtskunde
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten und fächerübergreifenden Unterricht.
Aus den im Lehrstoff vorgesehenen Zielstellungen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler pro Schulstufe mindestens vier Themenbereiche auszuwählen, wobei eine Ausgewogenheit zwischen geographischen und wirtschaftskundlichen Inhalten anzustreben ist.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Der Arbeit mit dem Computer (CAS, Tabellenkalkulation, Internet usw.) ist im anwendungsorientierten Bereich eine zentrale Rolle beizumessen.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Mathematik.
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der ausgewählten Themen mit instruktionaler Anleitung selbsttätig Fragen stellen, die sich daraus ergebenden Probleme mit mathematischen Methoden analysieren und gegebenenfalls lösen sowie die Ergebnisse der Arbeit mit zeitgemäßen Hilfsmitteln präsentieren können.
Im Zuge der Erweiterung sind folgende zusätzliche Bereiche möglich:
Klassische Probleme der Mathematik; geometrische Probleme; Kongruenzen und Teilbarkeit; zahlentheoretische Probleme; Kryptologie, Codierung; numerische Methoden; Programmierung mathematischer Verfahren; Approximations- und Interpolationsverfahren; Differenzengleichungen und Differentialgleichungen; spezielle Anwendungsprobleme aus Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und anderen Bereichen; Fraktale; Chaostheorie; algebraische Strukturen; Matrizen; Anwendungen komplexer Zahlen ; analytische Behandlung von geometrischen Abbildungen; ebene Kurven und Raumkurven; Bogenlänge und Krümmung von Kurven; Darstellungen von Flächen; Differentialrechnung für Funktionen in zwei Variablen; Integralrechnung für Funktionen in zwei Variablen; lineare Optimierung; Graphentheorie; Netzpläne; Spieltheorie; Regression und Korrelation; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; statistische Testverfahren; Schätzen von statistischen Parametern; sphärische Trigonometrie.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Im Sinne der Nachwuchspflege ist die Entwicklung und Förderung spezieller Interessen der Schülerinnen und Schüler, auch in Hinblick auf spätere Berufsziele, zu fördern. Dazu gehört die Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Biologie. Das Kennenlernen und Praktizieren der Arbeitsmethoden der Biologie (Mikroskopieren, Untersuchungen an belebten und unbelebten Objekten, Durchführung und Auswertung von Experimenten ua.) ist besonders zu forcieren.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Schwerpunkt ist auf das praktische Arbeiten zu legen. Neben der angeleiteten Durchführung von Untersuchungen, Experimenten und Synthesen ist mit zunehmender Erfahrung der Schülerinnen und Schüler vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Arbeiten mit fremdsprachigen Unterlagen und weitgehend selbst organisiertes Planen, Durchführen und Auswerten von praktischen Arbeiten ist – auch im Hinblick auf eine eventuelle Fachbereichsarbeit – anzustreben („Forschungsprojekt“).
Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Chemie.
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler bei allen praktischen Arbeiten mit Chemikalien und Geräten elaboriert und sicher - entsprechend den Sicherheitsrichtlinien - umgehen, mit in der Schule zur Verfügung stehenden experimentellen Methoden Daten generieren, dokumentieren, interpretieren und präsentieren können.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Typische Arbeitsweisen der Physik sind vorzugsweise in projektartiger Arbeit zu üben.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Physik.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Ausgewählte geometrische Themen sind sowohl selbstständig als auch unter Anleitung zu bearbeiten. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages können fallweise Hausübungen vorgesehen werden.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie.
Zusätzliche Themenbereiche sind:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführung von Experimenten, Lehrausgänge, Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer Berufsfelder und Institutionen in den Vordergrund zu stellen.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Psychologie und Philosophie.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Insbesondere gelten für den Wahlpflichtgegenstand Musikerziehung folgende didaktische Grundsätze:
Themenzentrierter Unterricht und musikpraktische Inhalte sind in den Mittelpunkt zu stellen. Geeignete Verknüpfungen der individuellen Vorkenntnisse, Fähigkeiten und musikpraktischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler mit den Möglichkeiten verschiedener Sozialformen des Unterrichts sollen einen bestmöglichen Lernerfolg gewährleisten, der auch den kognitiven und künstlerischen Interessen der Schülerinnen und Schüler entgegenkommt.
Die intellektuelle argumentative Auseinandersetzung mit Musik unter Verwendung des entsprechenden Fachvokabulars ist zu üben und zu vertiefen. Dabei ist auch die emotionale Komponente der Musik zu berücksichtigen.
Durch die Einbeziehung von Medien in den Unterricht ist die aktive Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Dies hat auch unter künstlerischen Aspekten zu erfolgen. Der Anteil und die Bedeutung von Musik in den Medien sowie die Einbeziehung von Medien in künstlerische Prozesse sind zur Diskussion zu stellen. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstlern ist verstärkt anzustreben.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Weiters sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.“
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich im Bereich Bildnerisches Gestalten schwerpunktmäßig mit von ihnen selbst gewählten Themen und Techniken aus allen Sachbereichen erweiternd und vertiefend auseinandersetzen und so ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten pflegen und entwickeln können.
Im Bereich Reflexion sollen Lerninhalte wahrgenommen und vertiefend erschlossen werden wie zB bedeutende Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten in Österreich aus Vergangenheit und Gegenwart, außereuropäische Kulturen, Kunst und Gesellschaft, Medien der Kunstvermittlung (zB Literatur, Kunsteinrichtungen, Kunstmarkt), Probleme der Umweltgestaltung (zB Stadtentwicklung, Ortsbild, Denkmalpflege), Kunst als Selbsterfahrung und –darstellung, Berufsorientierung usw.
Novellierungsanordnung 16, Anlage A Sechster Teil Abschnitt C (Freigegenstände) Z 2 (Oberstufe) lautet:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu ermöglichen.
Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
Kompetenzniveaus und Lernjahre
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates.
Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.
Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.
Nach dem 1. Lernjahr (5. Klasse)
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1
Lesen, Schreiben: A2
Nach dem 2. Lernjahr (6. Klasse)
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2
Nach dem 3.und 4. Lernjahr (8. Klasse)
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: B1
Schreiben: B1 und darüber hinaus argumentative Formen des Schreibens
Lesen: B2
Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden.
In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch ist sinngemäß anzuwenden.
In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Wie für den Freigegenstand Latein.
Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.
Da Zweisprachigkeit als Sonderfall der Mehrsprachigkeit angesehen wird, ist als vorrangiges Bildungsziel das Erreichen eines möglich hohen Kompetenzniveaus in der Muttersprache anzustreben.
Der muttersprachliche Unterricht soll,
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch.
Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unter-schiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess der Zweisprachigkeit bzw. vom schulischen und außerschulischen Spracherwerb und von den Erfahrungen mit den Kulturen.
Davon ausgehend ist der jeweilige Stand der schriftlichen und mündlichen Kompetenzen auszubauen und die Sprachbetrachtung zum Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Muttersprache und im Vergleich zum Deutschen (Interferenzen) zu schulen. Binnendifferenzierende Maßnahmen sind zur Stärkung und Förderung bei Bedarf einzusetzen. Dem Ausbau der Kulturkompetenz durch Beschäftigung mit Landes- und Kulturkunde und Literatur unter Einbeziehung der Traditionen ist zentrale Bedeutung im muttersprachlichen Unterricht beizumessen.
Wörterbücher und Recherchiermittel jeglicher Art sind so früh wie möglich einzusetzen und der sichere Gebrauch und Umgang mit diesen ist zu schulen.
Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (ERS)
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.
5.und 6. Klasse:
Kompetenzniveau C1: Die Schülerinnen und Schüler können ein breites Spektrum anspruchsvoller längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Sie können sich spontan und fließend zu verschiedenen Themen in der Muttersprache ausdrücken. Sie können ihre Sprache im gesellschaftlichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Sie können sich klar und strukturiert zu komplexen Sachverhalten äußern und verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
7. und 8. Klasse:
Kompetenzniveau C2: Die Schülerinnen und Schüler können praktisch alles, was sie lesen oder hören, mühelos verstehen. Sie können Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Sie können sich spontan, sehr flüssig und sehr genau ausdrücken und auch bei komplexen Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.“
Novellierungsanordnung 17, Anlage A Sechster Teil Abschnitt D (Unverbindliche Übungen) Z 2 (Oberstufe) lautet:
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).“
Novellierungsanordnung 18, Anlage A/w (Lehrplan des Werkschulheims) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Z 1 (Unterstufe) lautet:
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen.
Entsprechnd der hohen Wochenstundenzahl und der Aufgabe des Werkschulheims sind umfangreiche und realitätsbezogene Projekte durchzuführen.
Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung soll die Designpädagogik durchlaufendes Unterrichtsprinzip sein.
Wie Anlage A für das Realymnasium mit folgender Abweichung:
3. Klasse:
Schwerpunkte:
Maschinentechnik und Produktgestaltung.
4. Klasse:
Schwerpunkte:
Maschinentechnik und Produktgestaltung.
Maschinentechnik:
Bau von Arbeits- und Energiemaschinen nach Werkzeichnung.
Produktgestaltung:
Bau eines Musikinstruments.
Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung auf der Oberstufe soll die Designpädagogik durchgehendes Unterrichtsprinzip sein.
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.“
Novellierungsanordnung 19, Anlage A/w Sechster Teil Abschnitt A Z 2 (Oberstufe) lit. a (Pflichtgegenstände) und lit. b (Wahlpflichtgegenstände) lautet:
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Lebende Fremdsprache: Englisch, Latein sowie Musikerziehung / Bildnerische Erziehung und Leibesübungen. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung sowie Geographie und Wirtschaftskunde sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Die allgemeine Schularbeitenregelung 7. und 8. Klasse gilt hier sinngemäß für die 8. und 9. Klasse.
Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:
Nach dem 2. Lernjahr (9. Klasse):
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2
Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Biologie und Umweltkunde ist nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.“
Novellierungsanordnung 20, Anlage A/w Sechster Teil Abschnitt A Z 2 lit. c (Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung) sublit. aa lautet:
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Werkstättenunterricht folgende Ziele erreichen:
Die Anwendbarkeit in der Praxis ist das wichtigste Kriterium für die Unterrichtsgestaltung. Die Schülerinnen und Schüler sind zu Qualitätsbewusstsein zu führen, wobei auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten besonderes Augenmerk zu legen ist. Neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler besonders zu beachten. Die für Fachkräfte erforderlichen Schlüsselqualifikationen sind daher durch entsprechende Kompetenzen zu unterstützen:
5. Klasse:
6. Klasse:
7. Klasse:
8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Werkstättenunterricht folgende Ziele erreichen:
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung. Mittels Fachrechenübungen und Computersimulationen von diversen Schaltungen ist ein Praxisbezug herzustellen. Besonderes Augenmerk ist auf den Stand der Technik in der Elektronik zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind daher anzuhalten, sich durch eigene Recherchen mit Hilfe der Informationstechnologie einen guten Überblick zu verschaffen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dazu haben die Schülerinnen und Schüler pro Semester mindestens über ein Thema ein Referat auszuarbeiten.
Bei der Umsetzung der Lehrziele muss auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden. Weiters ist eigenständiges Lernen mittels moderner Technologien (e-Learning) zu fördern.
In der 5. bis 8. Klasse sind vier Schularbeiten (je Semester zwei zweistündige Schularbeiten) durchzuführen.
5. Klasse:
6. Klasse:
7. Klasse:
8. Klasse:
Ziel des Unterrichts ist die normgerechte Erstellung einfacher technischer Zeichnungen mit einem CAD Programm. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Möglichkeiten der mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen kennen lernen. Sie sollen bei der Konstruktion auf die Materialeigenschaften in Bezug auf Festigkeit, Leitwert und elektrische bzw. magnetische Schirmwirkung eingehen können.
Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der Praxis sowie die vorhandene Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler selbstständig lernen auch mit anderen CAD-Programmen umzugehen. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen mit Hilfe von normierten Materialeigenschaften auch zukünftige neue Materialien für elektronische Geräte einsetzen und entsprechende Bearbeitungsmöglichkeiten veranlassen zu können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig die Lehrinhalte dem Stand der Technik anzupassen.
5. Klasse:
Novellierungsanordnung 21, Anlage A/w Sechster Teil Abschnitt A Z 2 lit. c bisherige sublit. cc wird in sublit. „bb)“ umnummeriert und lautet:
Der Werkstättenunterricht hat folgende Ziele:
Die Lehrerinnen und Lehrer haben folgende fachdidaktischen Anliegen und Erfordernisse zu berücksichtigen:
5. Klasse:
Mechanischer Teil
Elektronischer Teil
6. Klasse:
Mechanischer Teil
7. Klasse:
Mechanischer Teil
Automatisierung
Elektronischer Teil
8. Klasse:
Mechanischer Teil
Automatisierung
Elektronischer Teil
Die Schülerinnen und Schüler sollen sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen.
Sie sollen sich das für den Beruf der Mechatronikerin bzw. des Mechatronikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von mechatronischen Anlagen und Maschinen aneignen.
Sie sollen Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie, erwerben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen aufbauendes Grundlagenwissen in den Grundbeziehungen der einzelnen Teilbereiche an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
5. Klasse:
Mechanischer Teil
Elektronischer Teil
6. Klasse:
Mechanischer Teil
allgemeine Prüfverfahren
Elektronischer Teil
7. Klasse:
Mechanischer Teil
8. Klasse:
Mechanischer Teil
Ziel des Unterrichts ist der Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD – Systemen bereits ab der 5. Klasse.
Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen können.
5. Klasse:
Mechanischer Teil
6. Klasse:
Mechanischer Teil
7. Klasse:
Mechanischer Teil
8. Klasse:
Mechanischer Teil
Novellierungsanordnung 22, In Anlage A/w Sechster Teil Abschnitt A Z 2 lit. c wird die bisherige sublit. bb (Tischlerei) in sublit. „cc)“ umnummeriert.
Novellierungsanordnung 23, In Anlage A/w Sechster Teil Abschnitt A Z 2 lit. c entfallen in der neuen sublit. cc (Tischlerei) in den Bereichen Werkstätte, Fachkunde und Konstruktionslehre jeweils im Lehrstoff die die Wochenstundenangaben betreffenden Klammerausdrücke bei den einzelnen Klassen.
Novellierungsanordnung 24, In Anlage A/w Sechster Teil Abschnitt A Z 2 lit. c entfällt im Lehrstoff der 8. Klasse des Pflichtgegenstandes Betriebswirtschaftslehre der die Wochenstunden betreffende Klammerausdruck „(3 Wochenstunden)“.
Novellierungsanordnung 25, In Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Zweiter Teil (allgemeine didaktische Grundsätze) entfallen der vorletzte und der letzte Absatz.
Novellierungsanordnung 26, In Anlage A/m1 Vierter Teil (Stundentafeln) lautet in der Stundentafel der Oberstufe die lit. b (Freigegenstände):
Wie Anlage A.“
Novellierungsanordnung 27, In Anlage A/m1 Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet im Pflichtgegenstand Deutsch der zweite Absatz:
„Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:“
Novellierungsanordnung 28, In Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung der zweite Absatz:
„Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:“
Novellierungsanordnung 29, In Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand Mathematik der zweite Absatz:
„Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:“
Novellierungsanordnung 30, In Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand Mathematik der sechste Absatz:
„Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:“
Novellierungsanordnung 31, In Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Musikerziehung:
Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Die systematische und aufbauende - ausgehend von den Vorkenntnissen - Weiterentwicklung der musikalische Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist das Ziel. Im Laufe der vier Unterrichtsjahre ist ein Repertoire an Liedern, Tänzen, Instrumentalstücken und Hörbeispielen zu entwickeln und zu festigen. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen - auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht - erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.
Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen unter Anwendung fachkundiger Äußerung wird angestrebt. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Dazu dienen Einsichten in die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft auf regionaler und überregionaler Ebene.
Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien
Mensch und Gesellschaft:
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten - sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb - Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor - Musikland Österreich - Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit
Natur und Technik:
Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien
Gesundheit und Bewegung:
künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; sich Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamikverbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften - musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung - Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung
Kreativität und Gestaltung:
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität - individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz - emotionale Befindlichkeit mit Musik
Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören, Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und dem jeweiligen Lernziel entsprechend zu vernetzen. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
Grundlage für theoretisches Wissen hat das musikalische Handeln - auch mit improvisatorischen Mitteln - und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk zu sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen - Erfahren und Erleben - Erlernen, Erarbeiten und Üben - Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ist das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert zu wecken und weiter zu entwickeln. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen ist das Interesse zu fördern, der Lernerfolg zu sichern und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule. Schulveranstaltungen wie der Besuch von verschiedenartigen musikalischen Veranstaltungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Allgemeinbildung.
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Die Zusammenarbeit mit dem Instrumentalunterricht bzw. Chor oder Orchester hat zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik beizutragen.
Kernbereich:
1. und 2. Klasse
Vokales Musizieren:
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung; Blattsingübungen im Oktavraum
Instrumentales Musizieren:
Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; Gruppenimprovisationen und Erfindungsübungen als Anregung zu kreativem Gestalten; Erarbeiten von Begleitmustern; praktische Umsetzung von musikkundlichen Inhalten
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder
Gestalten:
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien
Hören:
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren
Grundwissen:
1.Klasse:
Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Basis für das Singen, Musizieren und Hören; Halbtonschritte, Ganztonschritte und Intervalle in Verbindung mit Tonleitern; Pentatonik; Einführung in die Klangstrukturen neuer Musik; Dreiklänge (Dur, Moll); Metrum, Takt, Rhythmus; Tempobezeichnungen; dynamische Bezeichnungen; Entwicklung von zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; Motiv, Thema; Wiederholung, Sequenz, Variierung; zwei- und dreiteilige Liedform; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
2.Klasse:
Molltonleitern; Feinbestimmung der Intervalle; Chromatik; Dreiklangsarten (Dur, Moll, vermindert, übermäßig); Dreiklangsumkehrungen; Klangstrukturen neuer Musik; Quintenzirkel; die menschliche Stimme: Funktionsweise, Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichen Instrumente und deren Spielweise; Variation, Reihenform, Rondo; Musikerinnen und Musiker in ihrem historisch-sozialen Umfeld in Verbindung mit ausgewählten Musikbeispielen
3. und 4. Klasse:
Vokales Musizieren:
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen in möglichst stilgerechter Umsetzung; Sprechstücke
Instrumentales Musizieren:
Ensemblebildung entsprechend dem instrumentalen Ausbildungsstand; Musizieren von Stücken verschiedener Epochen und Stilrichtungen in unterschiedlichen Notationsformen; Erarbeiten von Begleitmustern mit erweiterten technischen und musikalschen Ansprüchen; praktische Umsetzung der musikkundlichen Inhalte
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen
Gestalten:
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien; musikalische Umsetzung von Stimmungen und Gefühlen und bildlichen Darstellungen; Gestaltung szenischer Abläufe
Hören:
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik; fachliches Verbalisieren von Hörerfahrungen
Grundwissen:
3.Klasse:
Akkordverbindungen; Funktionsharmonik; Schlussformen; Septakkorde; modale Tonarten; Ganztonleiter; Lied, Oper, Oratorium, Musical; Suite, Konzert, Programmmusik; Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern in ihrem historisch-sozialen Umfeld; Auseinandersetzung mit der akustischen Umwelt; Umgang mit Medien
4.Klasse:
Polyphone Techniken; Sonatenhauptsatzform; Sonate und Symphonie; Kompositionstechniken des 20. Jahrhunderts; zeitgenössische Musik; die großen Entwicklungslinien der Musik und ihre bedeutenden Persönlichkeiten im historischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld; Musik und Computer
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich" im Dritten Teil)
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Die Förderung personaler und sozialer Kompetenzen ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.
Ziel muss der Transfer vom Tun zum Wissen in musikpraktischer, musiktheoretischer, multimedialer und fächerübergreifender Form sein. Das erworbene Wissen soll umgekehrt zum kreativen Umgang mit Musik anregen.
Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst- und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A).
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A); die Stundensumme in der Unterstufe ist höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Musikpraxis: Regelmäßiges musikalisches Training ist Voraussetzung für die Heranbildung einer musikalisch geschulten Persönlichkeit. Dabei ist auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck besonderer Wert zu legen.
Musikkunde: Die Zugänge zu musikkundlichem Wissen sollen von Klangerlebnissen, Kompositionen und Interpretationen sowie von Lebensbildern von Komponisten und Komponistinnen und Interpreten und Interpretinnen ausgehen. Darüber hinaus ist die Musikkunde in die allgemeinen historischen, kulturellen und philosophischen Entwicklungen der jeweiligen Zeit einzubinden.
Musikrezeption: Bewusstes Hören bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik. Dies gilt sowohl für das eigene Musizierrepertoire als auch für das Hörrepertoire. Dabei ist das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen wesentlich. Die Begegnung mit Künstlern und Künstlerinnen im schulischen und regionalen Umfeld ist daher anzustreben. Damit ist den Schülerinnen und Schülern sowohl das sinnliche Erleben als auch das intellektuelle Erfassen von Musik zu ermöglichen. Basierend auf einem weit gefassten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem fundierten musikkundlichem Wissen ist die Fähigkeit zu intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik zu fördern.
Spezifisch musikalische Aspekte sind mit dem gesamten künstlerischen Bereich (Querverbindungen zu und Gemeinsamkeiten mit Bildnerischem Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film, Gebrauchsmusik usw.) zu vernetzen.
Für die Sicherung des Unterrichtsertrages sind Hausübungen vorzusehen. In der 7. Klasse sind vier Schularbeiten (je zwei pro Semester, davon zwei zweistündige), in der 8. Klasse drei Schularbeiten (zwei zweistündige im ersten Semester, eine dreistündige im zweiten Semester) durchzuführen.
Musikpraxis
Singen und vokales Gestalten, instrumentales Musizieren, Improvisation, rhythmisches Gestalten, Bewegung und Körperausdruck, aktives Hören, Erwerb eines vielfältigen Musikrepertoires
5. und 6. Klasse:
7. und 8. Klasse:
Musikkunde
Theorie und Geschichte der Musik, akustische und instrumentenkundliche Grundlagen, Formenlehre und Werkkunde
5. und 6. Klasse:
7. und 8. Klasse:
Musikrezeption:
Interpretation, Werkverständnis im kulturhistorischen Kontext, kritische Auseinandersetzung mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Musik, Erwerb eines vielfältigen Hörrepertoires, Begegnung mit außerschulischen Kulturtragenden, Musikvermittlerinnen – und vermittlern sowie Künstlerinnen und Künstlern
5. und 6. Klasse:
7. und 8. Klasse:
Novellierungsanordnung 32, In Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A lauten die Pflichtgegenstände Chor und Orchester:
Ziele des Unterrichts sind die Erschließung der eigenen Stimme und deren Gebrauch als Mittel gemeinsamer, musikalischer Äußerung; das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens im Chor- und Ensemblemusizieren eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen.
Im Besonderen sind zu fördern:
Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Kinder- und Jugendstimme zu legen. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Schonung während der Mutationsphase bzw. bei Erkältung oder während der Regeltage zu verstehen.
Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Interpretation zu sehen. Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern sind solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte des Chores zB bei Gottesdiensten, Festen, Feiern und Wettbewerben sind vorzusehen sowie gegebenenfalls die Einbindung des Chores in musikdramatische Produktionen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen.
1. bis 4. Klasse:
Unter Berücksichtigung des Lehrplans aus Musikerziehung soll das Musizieren im Ensemble zu einem fundierten Musikverständnis führen und darüber hinaus Freude am gemeinsamen Tun vermitteln. Ziel ist die Entwicklung differenzierten Hörens in Bezug auf das eigene Spiel und den Zusammenklang des Ensembles.
Vielfältige Musiziermöglichkeiten sollen das Auftreten der Schülerinnen und Schüler schulen und so zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen.
Bei der Auswahl der Literatur ist auf Stilvielfalt unter Einbeziehung der Interessensbereiche und der Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist die ständige Verbindung zu den Lehrplaninhalten aus Musikerziehung und gegebenenfalls Chor herzustellen.
Besonders begabten Schülerinnen und Schülern sind im Rahmen des Orchesters auch solistische Auftritte zu ermöglichen.
Präsentationen sowohl in als auch außerhalb der Schule sind regelmäßig vorzusehen. Dabei soll auch die Kooperation mit örtlichen oder regionalen Kulturinstitutionen oder Partnerschulen bereichernd wirken und das Repertoire erweitern helfen.
1. bis 4. Klasse:
Novellierungsanordnung 33, In Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung :
Im Hinblick auf die besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für die Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule und Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A); die Stundensumme in der Unterstufe ist höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus ist zu beachten:
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und besonders zu fördern. Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnener Einsichten und Erfahrungen herausfordern, sind zu stellen.
Die Vielfalt der bildnerischen Problemstellungen ist nach Art, Umfang und curricularer Bedeutung ihrer Inhalte zu strukturieren und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Fallweises Experimentieren soll als wichtiger Bestandteil im kreativen Prozess bewusst in den Unterricht eingebaut werden.
Themen und Inhalte aktueller Anlässe sind ebenso wie fächerübergreifende und öffentlichkeitsorientierte Projekte verstärkt für das Erreichen bildnerischer Lernziele zu nutzen.
Außerschulischer Expertinnen und Experten sowie ergänzende Unterrichtsveranstaltungen, die sich an örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen orientieren sollen, sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen. Dazu gehören auch Lehrausgänge zur Kunstbetrachtung am Original.
Die Selbstständigkeit und Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten ist zunehmend – zB über schriftliche Reflexionen, Referate und Präsentationen - zu entwickeln und zu fördern.
Sachgebiete:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Darüber hinaus:
Kernbereich:
1. - 4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil).
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Im Hinblick auf die besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll
entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag
leisten.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern. Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.
Die Vielfalt der bildnerischen Problemstellungen ist nach Art, Umfang und curricularer Bedeutung ihrer Inhalte zu strukturieren und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Themen und Inhalte „aktueller Anlässe“ sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen.
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen.
Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts.
Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen.
Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten.
In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen.
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Bildnerisches Gestalten
5. bis 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Dokumentation und Präsentation
5. bis 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Reflexion
5. bis 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Novellierungsanordnung 34, In Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A lauten die Pflichtgegenstände Technisches Werken und Textiles Werken:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Wie im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:
Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:
entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag
leisten.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen); Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen
Mensch und Gesellschaft:
Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
Natur und Technik:
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit („Bionik“); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt
Kreativität und Gestaltung:
Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen
Gesundheit und Bewegung:
Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung bzw. Design“ vergleiche Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.
Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.
Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotential und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen.
Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen („Lernen mit allen Sinnen“) im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts.
Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich.
5. und 6. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Durch die Auseinandersetzung mit textilen Produkten und textiler Kultur verbindet der Unterricht aus Textilem Werken handlungsorientiertes mit kognitivem Lernen und vermittelt Kompetenzen und Qualifikationen, die auch in anderen Bildungsbereichen genutzt werden können.
Durch selbsttätiges, erforschendes und problemlösendes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, durch Erweiterung und Differenzierung der individuellen Wahrnehmungsfähigkeit, durch Einbeziehung der emotionalen Dimension in Lernprozesse trägt Textiles Werken zur Steigerung der Innovationsbereitschaft sowie zur Lern- und Studierfähigkeit bei.
Damit leistet der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken einen wesentlichen Beitrag zur Allgemeinbildung, zur Persönlichkeitsfindung und Berufsvorbereitung sowie lebensbegleitend auch zu sinnvoller Freizeitgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Die Intentionen des Lehrplanes der Unterstufe sind als Grundlage für die Unterrichtstätigkeit an der Oberstufe heran zu ziehen. Bei der Vertiefung und Festigung der Lehrstoffinhalte ist der exemplarischen Konfrontation gegenüber einer überblicksmäßigen Gewichtung der Vorzug zu geben.
Den individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung zu tragen. Weiters ist durch flexible und projektorientierte sowie fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung die Selbstkompetenz und die Teamfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Im Sinne einer Erweiterung der Sprachkompetenz sind die rhetorischen Fähigkeiten unter Berücksichtigung der Fachterminologie im Unterricht zu schulen.
Die besonderen Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse legt die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens nahe.
Themen, die aktuelle Anlässe aufgreifen, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters in den Unterricht einzubeziehen.
Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und Produkten hat die praktische Tätigkeit zu begleiten bzw. von dieser auszugehen.
Durch die Beschäftigung mit textiler Kultur als wesentlichem Teil der Gesamtkultur ist die interkulturelle Bildung zu fördern.
Die Begegnung mit Originalen ist jeder Darbietung von Reproduktionen vorzuziehen.
Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen, speziell der Besuch handwerklicher und industrieller Produktionsstätten, richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen.
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über das Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten sowie Institutionen zugänglich zu machen.
Die Schülerinnen und Schüler sind anzuleiten, sich mit einschlägiger Fachliteratur und dem Angebot von Museen, Ausstellungen usw. selbstständig auseinander zu setzen. Apparative Medien, Arbeitshilfen und neue Technologien sind sinnvoll einzusetzen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sind die Ergebnisse der praktischen Arbeiten als auch deren theoretisch-reflektorische Aufarbeitung in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen und informativen Darstellung der Werkstücke vorzusehen. Die öffentliche Präsentation textiler Produkte ist zu unterstützen.
5. und 6. Klasse:
Die Aufgaben- und Themenstellungen aus dem Lehrplan der Unterstufe sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen. Dafür stehen folgende Bereiche zur Verfügung:
Novellierungsanordnung 35, In Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand Leibesübungen der zweite Absatz:
„Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:“
Novellierungsanordnung 36, In Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand Leibesübungen der letzte Absatz:
„Die Stundensumme in der Unterstufe ist niedriger als in Anlage A. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.“
Novellierungsanordnung 37, In Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt C (Freigegenstände) lautet:
Wie Anlage A.“
Novellierungsanordnung 38, In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet der Pflichtgegenstand Musikerziehung:
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.“
Novellierungsanordnung 39, In Anlage A/m2 Sechster Teil lautet der Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht:
Das Angebot im Instrumentalunterricht richtet sich nach den Schwerpunktsetzungen der jeweiligen Schule.
Der Instrumentalunterricht bzw. Vokalunterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch unter fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Instrumentales und vokales Musizieren soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die Berufswahl erkannt werden.
Innerhalb dieser Aufgaben sind folgende Lehrziele zu berücksichtigen:
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A).
Die technisch –musikalischen Anforderungen für die einzelnen Instrumente sind den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entsprechend in einzelnen Leistungsstufen und Literatur-Schwierigkeitsgraden zu definieren.
Im Instrumentalunterricht bzw. Vokalunterricht ist die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler besonders zu beachten. Die Schülerinnen und Schüler einer Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen; dies ist auch schulstufenübergreifend möglich.
Auf den Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Musikerziehung ist praktisch Bezug zu nehmen.
Spielerische und kreative Elemente sind einzubringen. Bewegung, rhythmische Übungen und Singen (im Vokalunterricht ein Instrument) sind als Lernhilfen einzusetzen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.
Übetechniken zum eigenständigen Erarbeiten von Literatur sind zu vermitteln. Gemeinsames Musizieren, auch in gemischten Besetzungen, ist im Unterricht umzusetzen. Die Literatur ist so zu wählen, dass sie fordert, aber nicht überfordert. Auf musikalische Genauigkeit in Verbindung mit künstlerischem Ausdruck und stilistischem Verständnis ist besonderer Wert zu legen.
Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten fördern das Selbstbewusstein und die Präsentationskompetenz. Begegnungen mit Kunstschaffenden und die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen sind wahrzunehmen. Schulveranstaltungen wie insbesondere Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage ergänzen die Unterrichtsarbeit.
1. bis 8. Klasse:
Allgemeiner Teil
Instrumentenspezifischer Teil
Klavier
Anschlagsdifferenzierung, Pedalgebrauch, Fingersatz, vierhändiges Spiel und Musizieren auf mehreren Tasteninstrumenten, Klavierkammermusik, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Keyboard (nur in Verbindung mit Klavier)
Kennenlernen und Anwenden der technischen Möglichkeiten, eigene Arrangements, mehrstimmige Gestaltung, Klangfarben- und Rhythmusgestaltung, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Orgel
Vorkenntnisse im Klavierspiel werden empfohlen. Grundsätze des Registrierens, Improvisation in verschiedenen Satztechniken, Liedbegleitung, Zusammenspiel von Manual und Pedal, Ornamentik, Generalbass
Gitarre
Stimmen des Instruments, Wechselschlag, Daumenschlag. Dämpftechnik, Lagenspiel, Bindetechnik, Tonbildung, Akkordtechnik, Barreegriffe, Schlagtechnik, Flageolett, Liedbegleitung auch nach Gehör, Einsatz des Capotasters, Akkordsymbole
E-Gitarre
Plektrontechnik und damit verbundene Artikulationsmöglichkeiten, Soundmöglichkeiten, Kennenlernen verschiedener Stile, einfache Improvisation, Spielen mit Effektgeräten, Spielen nach Leadsheets
E- Bass
Wechselschlag, Tirandoschlag, Plektrontechnik, Dämpftechniken links und rechts, spezifische Basstechniken, Slap, Entschlüsselung von Akkordsymbolen mit den zur jeweiligen Stilrichtung passenden Lösungen, Walking Bass, Rhythmus-Patterns in verschiedenen Stilrichtungen
Holzblasinstrumente: Blockflöten, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon
Atemtechnik, Ansatzschulung auch im Hinblick auf Intonation, Besonderheiten der Grifftechniken und der Griffkombinationen, vielfältige Artikulationsmöglichkeiten, Hinweise auf Blatt- bzw. Rohrbau, bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen
Blechblasinstrumente: Waldhorn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Bassflügelhorn, Tuba
Ansatzübungen (Stütze, Lippenbindung), bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen, Zugkombinationen der Posaune, Artikulationstechniken
Schlagzeug
Korrektes Zusammenstellen des Drumsets, Übungen zur Unabhängigkeit der Hände und Füße, Schlagzeugnotation, Entwicklung der Transkriptionsfähigkeit, stilsichere Anwendung verschiedenster Rhythmen, Förderung des Melodie- und Harmoniedenkens im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Vermittlung von Formabläufen, gegebenenfalls Drumcomputer, elektronisches Drumset, weitere Percussionsinstrumente
Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
Griff- und Stricharten, Bogenführung und Zupftechnik, Lagenspiel, gezielte Intonationsübungen, Vibrato- und Doppelgriffspiel, Flageolett
Akkordeon
Balgführung, Übungen für die linke und rechte Hand, Zusammenspiel beider Hände, Übergreifen, Untersetzen, Fingerwechsel, Begleitmodelle, Registrierungsmöglichkeiten, Spiel im Diskant, gängige Bassfiguren, Melodiespiel mit der linken Hand, instrumentenspezifische Techniken
Diatonische Harmonika
Balgführung, Griffschrift, Begleitung nach dem Gehör, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Wechselbässe, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Volksharfe
Griffmuster, Transpositionsübungen, Pedaltechnik, Dämpftechnik, Akkordspiel drei- bis vierstimmig, Oktavbässe, Bassdurchgänge, zerlegte Begleitung, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Zither
Anschlag - Griffbrett und Freisaiten getrennt, Lagenspiel, Begleittechnik, Dämpfen
Hackbrett
Anschlag, Zupf- und Dämpftechnik, elementare Begleitformen, Tonika-Dominant-Subdominant-Schemata, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Tamburizza (auch: Bisernica / Brac, Celovic, Bugarija, Celo, Berde)
Lagenspiel und Lagenwechsel, Begleiten von Liedern und Tänzen auch nach Gehör, Erlernen schwieriger Schlagtechniken, Kennenlernen der Tamburizzafamilie, Anleitung zur Führung eines Tamburizza-Ensembles
Vokalunterricht
Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, weichem Einsatz, Register- und Vokalausgleich, Vokalbildungsübungen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Stimmentwicklung, textierte Übungen, Sprach-, Wort- und Klangspiele, selbstständiges Finden von Zusatzstimmen, Mikrofonsingen, Vocal-Percussion“
Novellierungsanordnung 40, In Anlage A/m2 Sechster Teil lautet der Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung:
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.“
Novellierungsanordnung 41, In Anlage A/m2 Sechster Teil lautet der Wahlpflichtgegenstand Instrumentalunterricht:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Die individuellen musikpraktischen Fertigkeiten und künstlerischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie die musikalischen Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer sind in Themenwahl und Unterricht zu berücksichtigen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Qualität und die Vielfalt des musikalischen Geschehens zu legen. Musizieren in gemischten Besetzungen (vokal bzw. instrumental) sowie die Verknüpfung mit anderen künstlerischen Disziplinen soll ist umzusetzen. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen, mit Kunstschaffenden und Fachleuten ist verstärkt wahrzunehmen.
Schulinterne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten fördern das Selbstbewusstein und die Präsentationskompetenz.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalunterricht.“
Novellierungsanordnung 42, In Anlage A/m3 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik) Vierter Teil (Stundentafeln) lauten in der Stundentafel der Oberstufe die lit. b (Freigegenstände) und die lit. c (Unverbindliche Übungen):
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.“
Novellierungsanordnung 43, In Anlage A/m3 Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird nach dem Einleitungssatz folgender Absatz eingefügt:
„Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, deren Stundensumme in der Oberstufe höher oder niedriger als in Anlage A ist. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen sinngemäß zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze.“
Novellierungsanordnung 44, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Deutsch:
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.“
Novellierungsanordnung 45, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Erste lebende Fremdsprache:
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Fremdsprache sowie der betreffenden Länder für die Musik besonders zu berücksichtigen.“
Novellierungsanordnung 46, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Latein:
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.“
Novellierungsanordnung 47, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache:
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Fremdsprache sowie der betreffenden Länder für die Musik besonders zu berücksichtigen.“
Novellierungsanordnung 48, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde:
Wie Anlage A für die 5. bis 8. Klasse.“
Novellierungsanordnung 49, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Geographie und Wirtschaftskunde:
Wie Anlage A.“
Novellierungsanordnung 50, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Mathematik:
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.“
Novellierungsanordnung 51, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Biologie und Umweltkunde:
Wie Anlage A für die 5., 6. und 8. Klasse des Gymnasiums.“
Novellierungsanordnung 52, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Chemie:
Wie Anlage A für die 7. und 8. Klasse des Gymnasiums.“
Novellierungsanordnung 53, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Physik:
Wie Anlage A für die 6., 7. und 8. Klasse des Gymnasiums.“
Novellierungsanordnung 54, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Psychologie und Philosophie:
Wie Anlage A für die 7. und 8. Klasse des Gymnasiums.“
Novellierungsanordnung 55, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A lautet der Pflichtgegenstand Musikkunde:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Die Aufgabe des Gegenstandes Musikkunde ist die profunde Vermittlung musiktheoretischer Grundlagen sowie deren Vernetzung mit der musikalischen Praxis. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken.
Besondere Bedachtnahme ist auf die Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung zu legen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesem Institut obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden jedoch an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule und Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A).
Die Lehrplanbereiche Chor, Instrumentalensemble, Bewegen, Gestalten, Gehörbildung, Allgemeine Musiklehre / Harmonielehre sind immer im Zusammenhang zu sehen und dem jeweiligen Lernziel entsprechend zu vernetzen. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
Grundlage für theoretisches Wissen hat das musikalische Handeln - auch mit improvisatorischen Mitteln - und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk zu sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen - Erfahren und Erleben - Erlernen, Erarbeiten und Üben - Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ist das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert zu wecken und weiter zu entwickeln. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen ist das Interesse zu fördern, der Lernerfolg zu sichern und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule. Schulveranstaltungen wie der Besuch von verschiedenartigen musikalischen Veranstaltungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Allgemeinbildung.
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Die Zusammenarbeit mit dem Instrumentalunterricht bzw. Chor oder Orchester hat zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik beizutragen.
In der 1. Klasse sind drei Schularbeiten (eine im 1. Semester, zwei im 2. Semester), in der 2. bis 4. Klasse sind vier Schularbeiten (zwei im 1. Semester, zwei im 2. Semester) durchzuführen.
Kernbereich:
1. und 2. Klasse:
Chor:
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung
Instrumentalensemble:
Grundlagen des Zusammenspiels: gemeinsames Stimmen, Intonationsübungen, Bedeutung von Stricharten bei Streichinstrumenten; auf die Zeichen des Dirigenten reagieren lernen; Einstudierung und Musizieren von einfachen Ensemblestücken in verschiedenen Besetzungen
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder
Gestalten:
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien
Gehörbildung:
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren; Solmisation und Blattsingübungen; einstimmige Melodiediktate in verschiedenen Tonarten; Hören von Dur- Dreiklängen und ihren Umkehrungen; Arbeit mit der Stimmgabel; rhythmische Übungen und Rhythmusdiktate mit steigendem Schwierigkeitsgrad; Erkennen von Taktarten
Allgemeine Musiklehre / Harmonielehre:
1. Klasse:
Grundbegriffe der Musiklehre: Violin- und Bassschlüssel, Notenwerte, Halbtonschritte, Ganztonschritte und Intervalle in Verbindung mit Tonleitern, Pentatonik, Dreiklänge (Dur, Moll), Metrum, Takt, Rhythmus, Tempobezeichnungen; dynamische Bezeichnungen; Motiv, Thema; Wiederholung, Sequenz, Umkehrung, Variierung; zwei- und dreiteilige Liedform; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen
2. Klasse:
Alle Dur- und Molltonleitern; Feinbestimmung der Intervalle; Chromatik; Dreiklangsarten (Dur, Moll, vermindert, übermäßig), Dreiklangsumkehrungen; Klangstrukturen neuer Musik; Quintenzirkel; Rhythmus: spezielle Rhythmusbildungen (punktierte, Synkopen), Takt, Auftakt; die menschliche Stimme: Funktionsweise, Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichen Instrumente und deren Spielweise; Variation, Reihenform, Rondo;
Musikerinnen und Musiker in ihrem historisch-sozialen Umfeld in Verbindung mit ausgewählten Musikbeispielen
3. und 4. Klasse:
Chor:
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; ein- und mehrstimmige Lieder und Chorsätze aus verschiedenen Kulturkreisen und Epochen in möglichst stilgerechter Umsetzung unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit
Instrumentalensemble:
Ensemblebildung entsprechend dem instrumentalen Ausbildungsstand und der Verfügbarkeit von Besetzungen; Musizieren von Stücken verschiedener Epochen und Stilrichtungen unter praktischer Umsetzung von musikkundlichen Inhalten; musikalisches Gestalten und technische Umsetzung von Phrasierung, Artikulation, Dynamik und Agogik
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; kinesiologische Übungen; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen; Erfassen und Darstellen musikalischer Gestaltungsprinzipien durch Bewegung
Gestalten:
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; musikalische Umsetzung von Stimmungen, Gefühlen und bildlichen Darstellungen; Gestaltung szenischer Abläufe; Einbeziehung aktueller Medien
Gehörbildung:
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik; fachliches Verbalisieren von Hörerfahrungen; ein- und zweistimmige Melodiediktate; Erkennen von Kirchentonarten und Molltonarten; Blattsingen von Melodien in allen Dur- und Molltonarten; Erkennen von harmonischen Funktionen, Chromatik, Solmisation; Singen und Erkennen von Intervallen, Dreiklängen (Dur, Moll, übermäßig und vermindert) und ihren Umkehrungen; Arbeit mit der Stimmgabel; Übungen in verschiedenen Taktarten, Rhythmusdiktate
Allgemeine Musiklehre / Harmonielehre:
3. Klasse:
Intervalle mit Feinbestimmung; harmonische Funktionen; Festigung des Dur/Moll Bereichs; komplexere rhythmische Strukturen, Notation in verschieden Taktarten; Lied, Oper, Oratorium, Musical, Suite, Konzert, Programmmusik; Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern in ihrem historisch-sozialen Umfeld; Auseinandersetzung mit der akustischen Umwelt; Umgang mit Medien, Arbeit mit dem Computer
4. Klasse:
Alt- und Tenorschlüssel, modale Tonarten; alle Dreiklangsarten mit ihren Umkehrungen; Funktionen in Dur und Moll; Ganztonleiter; unregelmäßige Taktarten; polyphone Formen und Techniken, Sonatenhauptsatzform, Sonate und Symphonie, exemplarische Kompositionen der zeitgenössischen Musik; die großen Entwicklungslinien der Musik und ihre bedeutenden Persönlichkeiten im historischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld; Arbeit mit dem Computer
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt "Kern- und Erweiterungsbereich" im Dritten Teil)
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1). Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Der lustvolle, spielerische und intellektuelle Zugang zu Kunst- und Kulturgut sowie der praxisorientierte Umgang damit sollen zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen. Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens sollen vermittelt und die Schülerinnen und Schüler zu deren eigenständigen Anwendung angeregt werden.
Besondere Bedachtnahme ist auf die Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung zu legen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesem Institut obligaten musiktheoretischen und –praktischen Ergänzungsfächer werden jedoch an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1). Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Im Unterricht hat der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien zu erfolgen – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ. Dabei sind spezifisch musikalische Aspekte mit dem gesamten musischen bzw. künstlerischen Bereich (Querverbindungen zu und Gemeinsamkeiten mit Bildnerischem Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film, Gebrauchskunst usw.) zu vernetzen.
Der Aspekt von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den einzelnen Lehrstoffbereichen führen. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene – historisch von den Anfängen bis zur aktuellen Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung aller ethnischen Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Funktionalität von Musik unter besonderer Beachtung der Volks-, Popular- und Kommerzmusik zu legen.
Die Schülerinnen und Schüler sind beständig zur praxisorientierten Anwendung ihrer im Musikkundeunterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuregen, um so den Instrumentalunterricht zu unterstützen.
Stimmbildung unter Einbeziehung der Sprechpflege als wesentliches Element der Persönlichkeitsbildung sowie Gehörbildung und Wahrnehmungsschulung sind in alle Lehrstoffbereiche zu integrieren.
Musikalische Veranstaltungen und die Durchführung von Hausübungen und Projektarbeiten sind darauf auszurichten, dass die Schülerinnen und Schüler auch lernen, sich öffentlich zu präsentieren und Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren.
Weiters können Schulveranstaltungen wie der Besuch von Proben und Konzerten professioneller Ensembles Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und -innen vermitteln und so Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl bieten.
In der 5. bis 8. Klasse sind vier Schularbeiten (5. und 6. Klasse alle einstündig, 7. Klasse mindestens eine zweistündige und 8. Klasse alle zweistündig) und in der 9. Klasse drei Schularbeiten (zwei zweistündige und eine dreistündige) durchzuführen.
Die Gliederung des Lehrstoffes erfolgt nach Themenbereichen. Der Bereich „Ensemble“ ist pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen. Die übrigen Bereiche sind unter Berücksichtigung der in der Stundentafel festgelegten Wochenstundenzahl und unter Einbeziehung der standortbedingten Bedürfnisse der Instrumentalausbildungsinstitutionen aufzuteilen.
5. bis 9. Klasse:
Allgemeine Musiklehre
Akustik und Instrumentenkunde
Gehörbildung
Tonsatz
Formenlehre
Musik und Computer
Musikgeschichte bzw. Werkkunde
Ensemble bzw. Stimmbildung
Novellierungsanordnung 56, In Anlage A/m3 Sechster Teil Abschnitt A wird im Pflichtgegenstand Leibesübungen das Zitat Bundesgesetzblatt Nr.37 aus 1989, durch das Zitat BGBl.II Nr.277/2004 ersetzt.
Novellierungsanordnung 57, In Anlage A/m3 Sechster Teil entfällt in lit. c (Freigegenstände) der Freigegenstand Kurzkurs lebende Fremdsprache.
Novellierungsanordnung 58, In Anlage A/sp (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) entfallen die Pflichtgegenstände Musikerziehung und Bildnerische Erziehung.
Novellierungsanordnung 59, In Anlage A/spSsechster Teil lautet der Pflichtgegenstand Leibesübungen:
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung aber auch schwerpunktmäßige Spezialisierung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Fähigkeit der Wahrnehmung des eigenen Körpers und des eigenen Bewegungsverhaltens; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis; Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.
Im Mittelpunkt stehen:
Die Ziele sind:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden, sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:
Sprache und Kommunikation:
Die Besonderheiten der „Sportsprache“ (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation
Mensch und Gesellschaft:
Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln. Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenen Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen
Natur und Technik:
Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen; Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen
Gesundheit und Bewegung:
Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung
Kreativität und Gestaltung:
Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Leibesübungen zählen sowohl für Mädchen als auch für Burschen traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater; freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung
Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.
Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden.
Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten. Die Vermittlung von Grundlagen für Leistung und Leistungsverbesserung hat möglichst an das praktische Erfahren und Erleben der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.
Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) ist sorgfältig vorzubereiten. Auch die fallweise Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein usw.) wird empfohlen. Eine weitere Motivation ist die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln.
Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist auch mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler möglichst viele Sportarten kennen lernen, anzustreben. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie neben der aktiven Sportausübung später als Instruktor/in, Trainer/in oder Funktionär/in tätig werden können.
Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.
Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.
Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.
Kernbereich:
1. und 2. Klasse: |
3. und 4. Klasse: |
Grundlagen zum Bewegungshandeln: |
|
Vielfältige motorische Aktivitäten. Verbessern der konditionellen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Schnelligkeit, Kraft (mittlere und submaximale Belastungen), Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit. Grundbegriffe des richtigen Einsatzes von Stretching. |
An die gesteigerte Leistungsfähigkeit angepasstes Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten. Weiterer gezielter Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft (auch unter maßvoller Verwendung von Geräten und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (Fortführung der Verbesserung der allgemeinen und spezifischen Ausdauer sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit. Gezielter Ausbau des richtigen Einsatzes von Stretching. |
Verbessern der koordinativen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit, Gewandtheit, Geschicklichkeit. Erkennen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie. Gewinnen reicher Körper- und Bewegungserfahrung und von Selbstständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, Erfahren sportartenspezifischer und biomechanischer Grundstrukturen. |
Weiteres gezieltes Verbessern der koordinativen Fähigkeiten (Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie). Gewinnen reicher Bewegungserfahrung und von Selbstständigkeit im Lösen bekannter und neuer unterschiedlicher Bewegungsabläufe und Bewegungsaufgaben mit dem Ziel der Beherrschung komplexer Bewegungsfertigkeiten. |
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen: |
|
Vielfältiges Bewegen und Spielen im, unter und ins Wasser; Schwimmen können in bis zu drei Schwimmlagen. Einfache Sprünge, Tauchen (mit und ohne Hilfsmittel). Schnell und ausdauernd schwimmen in mindestens einer Lage. Erarbeiten von Wettkampfformen. |
Gezielte Fortführung des vielfältigen Bewegens und Spielens im, unter und ins Wasser: Kennenlernen des Kunstschwimmens, Streckentauchens, Tieftauchens und Wasserspringens. Kennenlernen einer vierten Schwimmlage, Grundlagen des Rettungsschwimmens. Wettkampfmäßiges Schwimmen in möglichst zwei Lagen; Kennenlernen der Wettkampfbestimmungen. |
Gezieltes Erlernen von Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten unter Anwendung geeigneter Trainingsmethoden, um ein gehobenes Leistungsniveau zu erreichen. Partnerhilfe und Partnersicherung richtig anwenden. Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und in möglichst selbst gestalteten Bewegungsfolgen auf dem Boden und an Geräten präsentieren. |
Erweitern und Festigen der bisher erworbenen motorischen Fertigkeiten ohne, mit und an Geräten unter Beachtung des ökonomischen Krafteinsatzes und des Materials; komplexe Bewegungsverbindungen eigenständig erarbeiten, nach räumlichen, zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten und präsentieren. Sachgerechtes Sichern und Helfen; Bewegungsabläufe bei der Partnerin / beim Partner beobachten und korrigieren lernen. Selbstständige Organisation des Auf- und Abbaues von Geräten. Übungsbeschreibungen (Fachsprache) lesen und verstehen können. |
Erlernen und Verbessern der leichtathletischen Grundformen in Bezug auf die leistungsbestimmenden Faktoren durch gezielte Übungen und Trainingsmethoden. |
Erweiterung der Bewegungserfahrung und Bewegungskoordination sowie Verbesserung der leistungsbestimmenden Faktoren der leichtathletischen Grundformen. Selbstständiges Vorbereiten und Durchführen einfacher Wettkämpfe und Übernahme von Kampfrichtertätigkeit. |
Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen. |
Festigung der Sportspielfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Technik und der Spielorganisation. |
Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren, respektieren und durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben. Gezielter Erwerb kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung. |
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Spielerische Bewegungshandlungen: |
|
Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele. |
Gezielte Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technik- und taktikrelevanten Aspekten. |
Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten. |
Beherrschen der Regelanwendung und –auslegung, der Übernahme von Spielleitungen, des Setzens von taktischen Einzelentscheidungen bzw der Umsetzung von gruppen- und mannschaftstaktischen Maßnahmen, der Übernahme der Vorbereitung, Durchführung und Leitung von Sportspielen. |
Sportspiele kennen lernen, Beherrschen der sportartspezifischen Grundsituationen und Grundtechniken. |
|
Taktische Maßnahmen setzen können. |
Sportspielspezifische Kenntnisse in Bezug auf Techniken, Taktiken, Regelwerk. |
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen: |
|
Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung. |
Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität. Räumliches und zeitliches Gestalten als Einzel- und Gruppengestaltung in freier und gebundener Form. |
Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz. |
Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz. |
Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit. |
Gezielte Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen. |
Szenische Gestaltung, Improvisation bei der Umsetzung von Musik und Rhythmus in Bewegung, Verbindung von Musik, Sprache und Bewegung. |
Wissen um Ursprung und Bewegungsgrundformen der Tänze. |
Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten. |
Vermehrt akrobatische und gauklerische Fertigkeiten. |
Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen: |
|
Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen. |
Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen. |
Erfahren der Körperfunktionen und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper entwickeln. |
Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren. |
Erkennen der Zusammenhänge von körpergerechtem Bewegen, richtiger Haltung und Gesundheit. Grundkenntnisse über körpergerechte, altersadäquate Bewegungs- und Trainingsformen. |
|
Feststellen, gezieltes Ausgleichen und Vermeiden muskulärer Dysbalancen und / oder motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung. |
Fachspezifische Kenntnisse über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.) erwerben. |
Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen; Grundkenntnisse der Ersten Hilfe. |
|
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen: |
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Entdecken und Erschließen von einfachen bis komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen. |
Gezieltes Entdecken und Erschließen von sportartenspezifischen, komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen. |
Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski, Snowboard) gewinnen. |
Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit dem Einrad). |
Berücksichtigung der umweltspezifischen Erfordernisse und Gegebenheiten. |
|
Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen. |
Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen. |
Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben. |
|
Erweiterungsbereich: Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil). |
Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.“
Novellierungsanordnung 60, In Anlage A/sp Sechster Teil lautet der Pflichtgegenstand Sportkunde:
Das Ziel des Unterrichts im Gegenstand Sportkunde ist das vertiefte und kritische Verständnis der kulturellen Phänomene Bewegung, Spiel und Sport in ihren positiven und negativen Auswirkungen auf Individuum und Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht weiters der Sinngehalt des aktiven Bewegens und Sporttreibens, die Entwicklung eines eigenverantwortlichen Körper- und Gesundheitsbewusstseins sowie die Entfaltung einer persönlichen Bewegungskultur als wesentlicher Teil der menschlichen Bildung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge im Gegenstand Leibesübungen sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Besonderheiten der „Sportsprache“ (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Spiel und Sport verdeutlichen
Mensch und Gesellschaft:
Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien, vor allem im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Problemen wie Zusammenleben, Alkohol, Drogen etc. vermitteln
Natur und Technik:
Bewegung und Sport in der Natur können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen; neue Medien und neue Technologien können bei der Darstellung von Bewegungsabläufen eingesetzt werden
Gesundheit und Bewegung:
Psycho-physisches Wohlbefinden, aber auch der Leistungsverbesserung kann als Ergebnis eines Zusammenwirkens von Bewegung und Ernährung aufgezeigt werden
Kreativität und Gestaltung:
Traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung und deren phantasievolle Gestaltung können die gesamthafte Entwicklung von Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern und sind durch Grundlagenkenntnisse aus Psychologie, Pädagogik und Bewegungslehre zu untermauern
Die Lehrinhalte sind exemplarisch auszuwählen; dabei ist unter Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler themenorientiert vorzugehen und eine allfällige Schwerpunktsetzung der Schule sowie geographische und organisatorische Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Die Lehrinhalte sind themen- und problemorientiert darzubieten und haben an das praktische Geschehen aber auch an aktuelle Ereignisse anzuknüpfen (zB Analyse der Medien wie Fernsehen, Zeitung, Werbung, Film in Bezug auf Sportberichterstattung).
Die Reflexion der persönlichen Lebensweise zB im Zusammenhang mit Ernährung, Lebensform bzw. mit Wert- und Sinnfragen ist an verschiedenen Unterrichtsbeispielen anzuregen.
Die Planung und Gestaltung des Unterrichtes sind darüber hinaus an der Sportpraxis der Schülerinnen und Schüler zu orientieren und Bezüge zum Sportgeschehen in der Schule sind herzustellen.
Die Unterrichtsthemen der Sportkunde sind auf Grund ihrer Eignung vermehrt für fachübergreifenden Projektunterricht heran zu ziehen. Bei der Gestaltung des Projektunterrichtes ist jenen Formen der Vorzug zu geben, die den Schülerinnen und Schülern in der Planung und Durchführung einen größeren Entscheidungsspielraum geben.
Eine Jahresplanung je Schulstufe ist auszuarbeiten, welche die Konkretisierung des Lehrstoffes und die zeitliche Verteilung im Schuljahr festlegt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht die verschiedenen Sinnperspektiven sportlichen Handelns – der Bewegungshandlungen - erfahren können.
Die im Lehrstoff angeführten Querverbindungen (in Klammer und kursiv) erfordern bei der Jahresplanung eine Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände. Die Möglichkeit einer Kooperation wäre auch bei der Erstellung des Stundenplanes zu berücksichtigen.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch möglichst eigenständige Arbeit zu kritischen Stellungnahmen zu führen (Diskussionen, Interviews, Statements, Kleingruppenprojekte, Reportagen über Sportereignisse etc.). In die Planung, Gestaltung und Reflexion des Unterrichts sind auch die Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Eine vielfältige Unterrichtsgestaltung und der erwünschte Unterrichtsertrag sind über adäquate unterrichtliche Verfahren sicher zu stellen:
Eine gemeinsame Interpretation der Ergebnisse von (sport-)ärztlichen Untersuchungen mit der Schulärztin oder dem Schularzt bzw. der sportärztlichen Untersuchungsstelle ist anzustreben.
Sportwissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren sind so zu vermitteln dass einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegen gewirkt wird; dabei soll die mögliche Widersprüchlichkeit sportwissenschaftlicher Theorien die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich machen.
5. bis 8. Klasse:
Bewegung und Bewegungslernen
Training
Organisation des Sports
Wirtschaft, Umwelt, Politik
Phänomene der Bewegungskultur
Novellierungsanordnung 61, In Anlage A/sp Sechster Teil lautet der Wahlpflichtgegenstand Sportkunde:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus im Sinne der Erweiterung sowohl auf die Themenvielfalt als auch auf Umfang und Schwierigkeitsgrad der berücksichtigten Bereiche zu achten. Wissenschaftliche Arbeitsweisen sind verstärkt an zu wenden.
Es sind vorzugsweise solche Themen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern fest zu legen, die im Pflichtgegenstand nur in geringem Umfang oder nicht behandelt wurden.
Die Organisationsform des Pflichtgegenstandes Sportkunde ist fortzuführen.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Sportkunde (Anlage A/sp).“
Novellierungsanordnung 62, In Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in lit. a (Pflichtgegenstände) der Stundentafeln der Oberstufe der Z 1 (Stundentafel des Gymnasiums) und der Z 2 (Stundentafel des Realgymnasiums) jeweils angefügt:
„bb) Wahlpflichtgegenstände:
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß sublit. bb ist voranzustellen:
„Slowenisch............................ |
- |
(2) |
(2) |
(2) |
Novellierungsanordnung 4/26, 6) |
I““ |
Novellierungsanordnung 63, In Anlage A/sl Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet im Pflichtgegenstand Slowenisch der die Oberstufe betreffende Abschnitt:
Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler
Der Slowenischunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog-, Kooperationsfähigkeit und Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Der Slowenischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Mensch und Gesellschaft:
Der Slowenischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinander zu setzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Zwei- und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Slowenischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.
Natur und Technik:
Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich sind sie Medien der Reflexion über die Rolle des Individuums und der Gesellschaft zwischen Naturzustand und technischer Zivilisation. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.
Kreativität und Gestaltung:
Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Slowenischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Gesundheit und Bewegung:
Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.
Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Slowenischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.
Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Gesprächserziehung fördert die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick zu gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht zu agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen auszuloten. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.
Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel - auch in elektronischer Form - sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der Leistungsfeststellung.
An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten - sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der kognitiv-analysierende Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.
Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Lesen finden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf Begegnung mit slowenischsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der Literatur der Kärntner Sloweninnen und Slowenen zu legen.
Mediale Bildung im Slowenischunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen wie auch die zunehmende Bedeutung der Neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche zu berücksichtigen und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Slowenischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.
Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Slowenischunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Rolle und Bedeutung der Sprachen im lokalen, regionalen und internationalen Kontext. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen.
Mündliche Kompetenz
5. und 6. Klasse:
Hörverständnis
Sprechsituationen und Sprechanlässe
Kommunikatives Verhalten
Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten:
7. und 8. Klasse:
Hörverständnis
Sprechsituationen und Sprechanlässe
Kommunikatives Verhalten
Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können:
Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen
Schriftliche Kompetenz
5. und 6. Klasse:
Schreibhaltungen und Textsorten
Schreibprozess
7. und 8. Klasse:
Schreibhaltungen und Textsorten
Schreibprozess
Textkompetenz
5. und 6. Klasse:
7. und 8. Klasse:
Literarische Bildung
5. und 6. Klasse:
Texte und Kontexte
Werkpoetik
Rezeption und Interpretation
7. und 8. Klasse:
Texte und Kontexte
Werkpoetik
Rezeption und Interpretation
Mediale Bildung
5. bis 8. Klasse:
Mediennutzungskompetenz entwickeln
Medienkulturkompetenzen entwickeln
Sprachreflexion
5. bis 8. Klasse:
Sprachliche und grammatische Phänomene
Sprach- und Kommunikationsverhalten
Beziehungen zwischen Sprachvarianten und Sprachen
Literarische Sprache
Novellierungsanordnung 64, In Anlage A/sl Sechster Teil entfällt der Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache.
Novellierungsanordnung 65, In Anlage A/sl Sechster Teil wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ durch „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 66, In Anlage A/sl Sechster Teil wird nach dem Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung angefügt:
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Slowenisch. Darüber hinaus:
Novellierungsanordnung 67, In Anlage A/lF (Lehrplan des Gymnasiums mit Dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet der Pflichtgegenstand Dritte lebende Fremdsprache:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite).
Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die dritte Fremdsprache zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu ermöglichen.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
Kompetenzniveaus und Lernjahre
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der dritten lebenden Fremdsprache erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates.
Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.
Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.
Nach dem 1. Lernjahr (6. Klasse) der dritten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1
Lesen, Schreiben: A2
Nach dem 2. und 3. Lernjahr (8. Klasse) der dritten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2
Lesen: B1“
Novellierungsanordnung 68, In Anlage A/lF Sechster Teil entfällt der Pflichtgegenstand Leibesübungen.
Novellierungsanordnung 69, In Anlage A/lF wird dem Sechsten Teil angefügt:
Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.
Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.“
Novellierungsanordnung 70, In Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in Z 1 der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie und in Z 2 der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums mit Instrumentalunterricht oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung nach den Worten „Summe Oberstufe“ jeweils der Fußnotenhinweis „*)“ eingefügt und wird den Fußnoten jeweils folgende Fußnote vorangestellt:
„*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mitdestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.“
Novellierungsanordnung 71, Anlage B Vierter Teil Abschnitt c (Unverbindliche Übungen) lautet:
Wie Anlage A.“
Novellierungsanordnung 72, In Anlage B Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) entfällt in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Deutsch der Klammerausdruck „(6 Wochenstunden)“.
Novellierungsanordnung 73, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A lautet in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Pflichtgegenstand Deutsch der letzte, die schriftlichen Arbeiten betreffende Teil:
„Schriftliche Arbeiten:
3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.“
Novellierungsanordnung 74, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A wird in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache nach der Überschrift das Wort „Englisch“ durch den Klammerausdruck „(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch,Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch)“ ersetzt und entfällt die Wendung „(6 Wochenstunden):“.
Novellierungsanordnung 75, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A lautet in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache der letzte, die schriftlichen Arbeiten betreffende Teil:
„Schriftliche Arbeiten:
3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.“
Novellierungsanordnung 76, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A entfällt in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt in den Pflichtgegenständen Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung – Geographie und Wirtschaftskunde die Wendung „(2 Wochenstunden):“.
Novellierungsanordnung 77, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A entfällt in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Pflichtgegenstand Mathematik die Wendung „(6 Wochenstunden):“.
Novellierungsanordnung 78, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A lautet in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Pflichtgegenstand Mathematik der letzte, die schriftlichen Arbeiten betreffende Teil:
„Schriftliche Arbeiten:
3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.“
Novellierungsanordnung 79, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A entfällt in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Klammerausdruck nach der Pflichtgegenstandsbezeichnung Biologie und Umweltkunde die Wendung „2 Wochenstunden,“.
Novellierungsanordnung 80, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A entfällt in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Klammerausdruck nach der Pflichtgegenstandsbezeichnung Physik die Wendung „2 Wochenstunden,“.
Novellierungsanordnung 81, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A entfällt in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Pflichtgegenstand Musikerziehung die Wendung „(2 Wochenstunden):“.
Novellierungsanordnung 82, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A entfällt in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung die Wendung „(2 Wochenstunden):“.
Novellierungsanordnung 83, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A entfällt in dem die Übergangsstufe betreffenden Unterabschnitt im Pflichtgegenstand Leibesübungen die Wendung „(3 Wochenstunden):“.
Novellierungsanordnung 84, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt A lautet der die 5. bis 8. Klasse betreffende Unterabschnitt:
„5. bis 8. Klasse
Wie Anlage A für das Gymnasium mit der Maßgabe, dass, sofern die Stundensumme von jender des Gymnasiums abweicht, die Lehrerinnen und Lehrer dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen haben, sowie weiters mit folgenden Abweichungen:
In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.
In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Wie Anlage A für das Gymnasium.
In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit Darstellender Geometrie.
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie.
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Wie Anlage A/m2.
Fächerübergreifender Unterricht mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung ist anzustreben.
Die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken bzw. Werkerziehung sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung mit bildnerisch und technisch begründeten Aufgaben und Problemstellungen soll ein gemeinsamer Bildungsertrag gewonnen werden.
Ziel ist es, bildnerische Produkte und Werkstücke zu gestalten, die in ihrer Aufgabenstellung sowohl technisch-funktionale Notwendigkeiten als auch formal-ästhetische Gesichtspunkte enthalten und sowohl spontanes und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Denken und Handeln herausfordern sowie eine vielfältige Differenzierung und Vertiefung der werktechnischen Erfahrungen und des Gestaltungsvermögens bewirken.
Im gemeinsamen werktechnischen Bereich sollen die Schülerinnen und Schüler:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie in den Pflichtgegenständen Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken (Anlagen A, A/m1, A/m2, B/m1).
Die didaktischen Grundsätze der Unterrichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken bzw. Werkerziehung (Anlage A, A/m1, A/m2, B/m1) sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden.
Durch übergreifende Projektarbeiten und besondere Arbeitsaufgaben in den einzelnen Fachbereichen des Lehrstoffes sind den Schülerinnen und Schülern kreative, gestalterische und organisatorische Fähigkeiten und Sachkenntnisse zu vermitteln.
Das Motivationspotential der Themen und Aufgabenstellungen ist besonders zu berücksichtigen, um Initiative und Engagement der Schülerinnen und Schüler herauszufordern. Aktuelle Anlässe sind bei der Themenwahl verstärkt zu berücksichtigen und für Werkaufgaben zu nutzen.
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen.
Die Auseinandersetzung mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie zB Lehrausgängen und das Arbeiten mit Fachliteratur und entsprechenden sind unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts.
5. bis 8. Klasse:
Im technischen Fachbereich sollen die Schülerinnen und Schüler:
Im textilen Fachbereich sollen die Schülerinnen und Schüler:
Im bildnerischen Fachbereich sollen die Schülerinnen und Schüler:
Wie Anlage A/m2.
Wie Anlage A/m1.“
Novellierungsanordnung 85, In Anlage B Sechster Teil Abschnitt C (Unverbindliche Übungen) lautet:
Wie Anlage A.“
Novellierungsanordnung 86, In Anlage B/m1 (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet der Lehrstoff im Pflichtgegenstand Musikerziehung:
5. bis 8. Klasse:
Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.“
Novellierungsanordnung 87, In Anlage B/m1 Sechster Teil lautet der Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht:
Wie Anlage A/m2.“
Novellierungsanordnung 88, In Anlage B/m1 Sechster Teil lautet der Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung:
Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.“
Novellierungsanordnung 89, In Anlage B/m1 Sechster Teil lautet der Pflichtgegenstand Werkerziehung:
Wie im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:
Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:
entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag
leisten.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen); Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen
Mensch und Gesellschaft:
Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
Natur und Technik:
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit („Bionik“); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt
Kreativität und Gestaltung:
Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen
Gesundheit und Bewegung:
Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung bzw. Design“ vergleiche Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.
Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.
Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotential und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen.
Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen („Lernen mit allen Sinnen“) im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts.
Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich.
5. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Novellierungsanordnung 90, In Anlage B/m2 (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet der Pflichtgegenstand Erste lebende Fremdsprache:
Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.“
Novellierungsanordnung 91, In Anlage B/m2 Sechster Teil entfällt der Pflichtgegenstand Mathematik.
Novellierungsanordnung 92, In Anlage B/sp (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) werden in den Pflichtgegenständen Musikerziehung und Bildnerische Erziehung die Verweise „Wie Anlage A/sp“ durch die Verweise „Wie Anlage A“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 93, In Anlage B/sp Sechster Teil wird folgender Wahlpflichtgegenstand Sportkunde angefügt:
Wie Anlage A/sp.“
Novellierungsanordnung 94, In Anlage C (Lehrplan des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) entfallen in dem die Übergangsstufe betreffenden Abschnitt im Lehrstoff die Pflichtgegenstände Deutsch, Lebende Fremdsprache, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung und Leibesübungen.
Novellierungsanordnung 95, In Anlage C Sechster Teil lautet in dem die Übergangsstufe betreffenden Abschnitt im Lehrstoff der Pflichtgegenstand Mathematik:
Je 2 wochenstunden sind planmäßigen Übungen zu widmen.“
Novellierungsanordnung 96, In Anlage C Sechster Teil lautet in dem die 5. bis 8. Klasse betreffenden Abschnitt der Pflichtgegenstand Griechisch:
Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgender Ergänzug: Die Stundensumme in der Oberstufe ist gleich wie in Anlage A, der Unterricht beginnt jedoch erst in der 6. Klasse. Der Lehrstoff ist daher unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze auf drei Schuljahre zu verteilen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.“
Novellierungsanordnung 97, In Anlage C Sechster Teil lautet in dem die 5. bis 8. Klasse betreffenden Abschnitt der Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache:
Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgender Ergänzug: Die Stundensumme in der Oberstufe ist gleich wie in Anlage A, der Unterricht beginnt jedoch erst in der 6. Klasse. Der Lehrstoff ist daher unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze auf drei Schuljahre zu verteilen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.“
Novellierungsanordnung 98, In Anlage D (Lehrpläne des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige) Vierter Teil (Stundentafeln) lauten in Z 1 (Gymnasium für Berufstätige / Realgymnasium für Berufstätige – mit Zweiter lebender Fremdsprache), in Z 2 (Realgymnasium für Berufstätige) und in Z 3 (Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige) der Stundentafeln jeweils die den Pflichtgegenstand Religion und die die Summe der Pflichtgegenstände betreffenden Zeilen:
„Religion.......................... |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
- |
8 |
(römisch III) |
Summe der Pflichtgegenstände |
Ziffer 19 |
Ziffer 20 |
Ziffer 20 |
Ziffer 20 |
Ziffer 20 |
Ziffer 20 |
Ziffer 20 |
Ziffer 19 |
Ziffer 18 |
Ziffer 16 |
Ziffer 172 “ |
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:
Novellierungsanordnung 1, Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule) Fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) wird nach der Überschrift lit. a (Katholischer Religionsunterricht) folgende Unterabschnittsüberschrift eingefügt:
Novellierungsanordnung 2, Anlage A Fünfter Teil lit. a werden dem Abschnitt a folgende Unterabschnitte bb) und cc) angefügt:
Siehe Anlage 3 zur Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1984, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1990,.
Siehe Anlage 4 zur Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1984, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1990,.“
Gehrer