Die Neufassung des Anhangs 5 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten wird in der Anlage geregelt.
Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 8. Juni 2004 |
Teil römisch zwei |
234. Kundmachung: | Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Gasgeräten |
Auf Grund des Paragraph 71, Absatz 4, der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit Paragraph 43, Absatz eins, der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung – GSV, Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1994,, wird kundgemacht:
Bartenstein