BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 3. Mai 2004

Teil römisch zwei

190. Verordnung:

Änderung der Verordnung betreffend die Anerkennung der Anhänger des Methodistischen Religionsbekenntnisses als Religionsgesellschaft

190. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung betreffend die Anerkennung der Anhänger des Methodistischen Religionsbekenntnisses als Religionsgesellschaft geändert wird

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz eins, des Gesetzes vom 20. Mai 1874, RGBl. Nr. 68, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 24. Februar 1951 betreffend die Anerkennung der Anhänger des Methodistischen Religionsbekenntnisses als Religionsgesellschaft, Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1951,, wird wie folgt geändert:

An die Stelle der Bezeichnung „Methodistenkirche in Österreich“ tritt die Bezeichnung „Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich“.

Gehrer